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   VGH Hessen, 10.07.1964 - OS IV 30/62   

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VGH Hessen, 10.07.1964 - OS IV 30/62 (https://dejure.org/1964,7792)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.1964 - OS IV 30/62 (https://dejure.org/1964,7792)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 1964 - OS IV 30/62 (https://dejure.org/1964,7792)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DÖV 1964, 752
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 17.04.1964 - OS IV 31/61
    Auszug aus VGH Hessen, 10.07.1964 - OS IV 30/62
    Diese kann entweder in der Form der öffentlichen Bekanntmachung (= Veröffentlichung) oder der Form öffentlicher Auslegung (= Offenlegung) erfolgen (Anschluß an OS IV 31/61).
  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 2329/95

    Sportanlage - Lärmschutz bei Altanlage

    Soweit § 9 Abs. 1 HAG bestimmt, dass Bauleitpläne ungeachtet ihrer Verkündung rechtswirksame Teile des Ortsbaurechts werden, ist diese Norm wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit selbst unwirksam (vgl. zum Vorstehenden: HessVGH, Urteil vom 10. Juli 1964 - OS IV 30/62 -, HessVGRspr. 1965, 2 [3]).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Der Senat geht auch nach erneuter Überprüfung in der mündlichen Verhandlung davon aus, daß der hier maßgebliche Flächennutzungsplan der Beklagten, der noch unter der Geltung des Gesetzes über den Aufbau der Städte und Dörfer des Landes Hessen - HAG - vom 25.10.1948 (GVBl. 1948 I S. 139) aufgestellt worden ist, im Jahr 1960 rechtswirksam zustandegekommen ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 05.05.1971 - IV N 7/70 - U. v. 10.07.1964 - OS IV 30/62 - BRS 15 Nr. 9 = HessVGRspr. 1965, S. 2).
  • VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83

    Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1964 - OS IV 30/62 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 06.06.1989 - 4 N 1025/87

    Bebauungsplan - Verkündungsfehler und Verstoß gegen Entwicklungsgebot

    Daher verstieß die Regelung in § 9 Abs. 1 HAG zum Teil gegen den in den Art. 20 Abs. 3 und 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Hess. VGH, Urteil vom 10.07.1964 - OS IV 30/62 - BRS 15 Nr. 9).
  • VGH Hessen, 24.08.1995 - 4 UE 2664/90

    Bauvoranfrage hinsichtlich eines Wochenendhauses in einer Splittersiedlung -

    Auch ist der Plan - entsprechend der Regelung über die Aufstellung von Bauleitplänen in § 8 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes über den Aufbau der Städte und Dörfer des Landes Hessen vom 23.10.1948 (GVBl. S. 139) - Aufbaugesetz - - nicht bekanntgemacht und deshalb als Rechtssatz auch nicht wirksam geworden (Hess. VGH, U. v. 10.07.1964 - OS IV 30/62 - BRS 15 Nr. 9).
  • VGH Hessen, 02.06.1965 - OS IV 64/63
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Hess. AufBauG hat gegen die im Grundgesetz enthaltenen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, soweit sie nicht zu verkündende Bauleitpläne (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1-3 Hess. AufBauG) zu Teilen des Ortsbaurechts erklärt hat (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats, s. Urteil vom 10.7.1964 - OS IV 30/62 -).
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