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   OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87   

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https://dejure.org/1989,4456
OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87 (https://dejure.org/1989,4456)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23.06.1989 - 2 B 45.87 (https://dejure.org/1989,4456)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 2 B 45.87 (https://dejure.org/1989,4456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung von Baudenkmalen auf Antrag der Verfügungsberechtigten in das Baudenkmalbuch; Eintragung von Baudenkmalen von Amts wegen in das Baudenkmalbuch; Begriff des Baudenkmals; Brauereigebäude als Baudenkmal; Künstlerische Bedeutung eines Gebäudes; Bedeutung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2019
  • NVwZ 1990, 887 (Ls.)
  • OVGE 18, 203
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Nr. 34 Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 DSchG, das zu den bejahten denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorien hinzukommen muss (vgl. Senat OVGE 21, 35, 38 = BRS 55 Nr. 13 m. w. N.) und dessen Korrektivfunktion im Bereich Denkmalbedder geschichtlichen und der städtebaulichen Bedeutungskategorien ein besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat eutung. OVGE 18, 203, 207).

    Dabei ist nicht erforderlich, dass es sich um ein außerordentliches oder erlesenes Kunstwerk handelt, wenn es nur das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht und zumindest den Eindruck des nicht Alltäglichen erweckt (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. OVGE 18, 203; LKV 1995, 371 = BRS 56 Nr. 215; Urteil vom 3.1.1997, EzD 2.1.3 Nr. 2).

    Die mangelnde Ablesbarkeit der den künstlerischen Wert des "Zentrums am Zoo" maßgeblich bestimmenden "Offenheit und Transparenz" als Charakteristikum des Baustils der fünfziger Jahre und als Gestaltungsprinzip des Gebäudekomplexes berührt jedoch die Frage, wie offensichtlich der ästhetische Wert des "Zentrums am Zoo" noch hervortritt (vgl. BVerwGE 11, 32, 37), und damit den künstlerischen Rang gemessen an seiner verbliebenen Originalität und Integrität (vgl. Senat OVGE 18, 203, 204 m. w. N.) hat.

    Dieses stellt neben den jeweiligen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorien ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal dar (vgl. Senat OVGE 18, 203, 205 und 17, 149, 151), das als Korrektiv bei der Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der großen Zahl der denkmalfähigen Objekte wirkt (vgl. BW VGH NVwZ-RR 1989, 232 = DVBI. 1988, 1219, 1222; OVG RP DVBl. 1985, 406, 407).

    Im Bereich der künstlerischen Bedeutungskategorie ist der denkmalrechtliche Bedarf eines solchen Korrektivs vergleichsweise gering, weil in der Regel bereits die Feststellung der künstlerischen Bedeutung eines Bauwerks dessen Erhaltungswürdigkeit indiziert (vgl. Senat OVGE 18, 203, 207).

  • OVG Berlin, 11.07.1997 - 2 B 15.93

    Denkmalbereich ; Ortsgeschichtliche Bedeutung; Historische städtebauliche

    Die geschichtliche Bedeutungskategorie des Denkmalschutzgesetzes ist erfüllt, wenn ein Bauwerk historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (vgl. Urteile des Senats vom 25. April 1995, BRS 57 Nr. 261; vom 7. April 1993, OVGE 21, 35 = BRS 55 Nr. 137 m. w. N.; vom 23. Juni 1989, OVGE 18, 203, 210).

    Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 DSchG, das zu den bejahten denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorien hinzukommen muss (vgl. Urteile des Senats vom 6. März 1997, ZMR 1997, 439; vom 7. April 1993, OVGE 21, 35, 38 = BRS 55 Nr. 137 m. w. N.) und dessen Korrektivfunktion im Bereich der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutungskategorie ein besonderes Gewicht 2.1.2 Nr. 18 beizumessen ist (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 1989, OVGE 18, 203, 207).

    Im Übrigen ist auch die fachspezifische Gewichtung der bewertungserheblichen Tatsachen durch die zur Entscheidung über die Denkmalqualität berufene Stelle ausreichend, wenn - wie häufig in Fällen von nur ortsgeschichtlicher Bedeutung - keine externen sachverständigen Äußerungen hierzu vorliegen (vgl. Urteil des Senats vom 23.1989, OVGE 18, 203).

  • OVG Berlin, 03.01.1997 - 2 B 10.93

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Verfassungsmäßigkeit; Bekanntgabe ;

    Am ehesten mag dies noch hinsichtlich der künstlerischen Bedeutung mit Hilfe einer fachlichen Auskunft über die in den maßgebenden Kreisen der Kunstsachverständigen anerkannte Beurteilung gelingen, zumal die Erfüllung dieser Bedeutungskategorie regelmäßig auch das öffentliche Erhaltungsinteresse indiziert (vgl. das U. des erkennenden Senats v. 23.6.1989, OVGE 18, 203, 205 f. = NJW 1990, 2019 f.); aber selbst das muß nicht notwendig zur vollständigen Klärung führen, wenn berücksichtigt wird, daß das Berliner Denkmalschutzgesetz auf der Grundlage eines weiten Denkmalbegriffs (vgl. hierzu Kummer, Denkmalschutzrecht als gestaltendes Baurecht, München 1980, S. 24 ff.) mit der Kategorie der künstlerischen Bedeutung nicht nur außerordentliche oder erlesene Kunstwerke erfassen will (vgl. auch das U. des Senats v. 18.11.1994, LKV 1995, 371 = BRS 56 Nr. 215).

    Weitgehend jenseits der Erkenntnismöglichkeiten des einzelnen Normbetroffenen liegt namentlich die Feststellung des Erhaltungsinteresses der Allgemeinheit, dem als eigenständiges Tatbestandsmerkmal die Funktion eines Korrektivs zur Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der Vielzahl der denkmalfähigen Objekte zukommt (vgl. hierzu die Urteile des Senats v. 23.6.1989, OVGE 18, 203, 215, v. 7.4.1993, BRS 52 Nr. 120, und v. 25.4.1995, LKV 1995, 373).

  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Zudem wird ihm exemplarischer Charakter für das Werk E ... beigemessen (vgl. zur künstlerischen Bedeutungskategorie Davydov in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C, Rn. 28 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 28. August 2017 - OVG 1 A 820.16 -, juris, Rn. 30; OVG Berlin, Urteil vom 23. Juni 1989 - OVG 2 B 45.87 -, NJW 1990, 2019 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06

    Denkmaleigenschaft eines Kulturdenkmals; Erhaltungszustand; Gemeindeeigentum

    Insbesondere im Falle eines künstlerischen Werts eines Schutzobjekts wird die Feststellung dieses Wertes das öffentliche Interesse an der Erhaltung indizieren (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 23.06.1989, 2 B 45.87, NJW 1990, 2019).
  • VG Berlin, 03.11.1992 - 16 A 187.90

    Unterschutzstellung; Bescheid; Denkmalschutz; Baudenkmal; Bauliche Anlage;

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  • OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 A 12.03

    Bauplanungsrecht; Normenkontrollverfahren

    Die Entscheidung darüber, ob ein denkmalpflegerisch begründetes Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit besteht, ist nicht auf die Feststellung von Tatsachen beschränkt, sondern erfordert eine Wertung, die der zur Entscheidung über die Denkmalqualität berufenen Stelle obliegt (OVG Berlin, Urteil vom 23. Juni 1989 - 2 B 45.87 - OVGE 18, 203, 205).
  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 2 B 1.95

    Denkmalschutz für Gesamtanlage)

    Im Übrigen kommt wegen der hier gegebenen künstlerischen Bedeutung der Werkhalle und der Tatsache, dass sie von einem berühmten Architekten geschaffen worden ist (vgl. einige weitere, bei der Frage der baugeschichtlichen Bedeutung erwähnte Werke von Bruno Buch und OVG Berlin, BRS 56 Nr. 215 = LKV 1995, 371), dem selbständigen tatbestandlichen Erfordernis der Erhaltungswürdigkeit im Interesse der Allgemeinheit nur eine vergleichsweise geringe Korrekturfunktion zu (st. Rspr. des OVG Berlin, vgl. insb. NJW 1990, 2019 = NVwZ 1990, 887 L = OVGE 18, 203, 205 f.).
  • OVG Berlin, 18.11.1994 - 2 B 10.92

    Denkmaleigenschaft: Muß ein Sachverständiger gehört werden?

    Dabei ist nicht erforderlich, dass es sich um ein außerordentliches oder erlesenes Kunstwerk handelt, wenn es nur das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder zumindest den Eindruck des nicht Alltäglichen erweckt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa OVGE 18, 203 = NJW 1990, 2019 sowie Urt. vom 12.11.1993 2 B Nr. 14 38/90 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 13.09.1995 - 2 K 151/94

    Rechtmäßigkeit der Eintragung von zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück ;

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