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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1990 - VerfGH 7/90, VerfGH 8/90   

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https://dejure.org/1990,21080
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1990 - VerfGH 7/90, VerfGH 8/90 (https://dejure.org/1990,21080)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.1990 - VerfGH 7/90, VerfGH 8/90 (https://dejure.org/1990,21080)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 1990 - VerfGH 7/90, VerfGH 8/90 (https://dejure.org/1990,21080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (4)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragserwiderung

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift - Frequenzverordnung; Rundfunkfreiheit; Staatsferne

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragserwiderung

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • OVGE 42, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das angegriffene Gesetz in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn das Gesetz vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 1 BvR 112/03, BVerfGE 108, 45 = juris, Rn. 19 f., und vom 5. Dezember 2006 - 1 BvR 2186/06, BVerfGE 117, 126 = juris, Rn. 24; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. September 1990 - VerfGH 7/90, OVGE 42, 266, 267 f., und vom 18. Januar 2011 - VerfGH 19/10, OVGE 53, 289 = juris, Rn. 40).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Maßnahme vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 1 BvR 112/03, BVerfGE 108, 45 = juris, Rn. 19 f., und vom 5. Dezember 2006 - 1 BvR 2186/06, BVerfGE 117, 126 = juris, Rn. 24; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. September 1990 - VerfGH 7/90, OVGE 42, 266, 267 f., und vom 18. Januar 2011 - VerfGH 19/10, OVGE 53, 289 = juris, Rn. 40).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - VerfGH 19/10

    Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 117, 126, 135; VerfGH NRW, OVGE 42, 266, 267 f. jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das angegriffene Gesetz in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn das Gesetz vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 1 BvR 112/03, BVerfGE 108, 45 = juris, Rn. 19 f., und vom 5. Dezember 2006 - 1 BvR 2186/06, BVerfGE 117, 126 = juris, Rn. 24; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. September 1990 - VerfGH 7/90, OVGE 42, 266, 267 f., und vom 18. Januar 2011 - VerfGH 19/10, OVGE 53, 289 = juris, Rn. 40).
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