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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1993 - 11 A 2122/90   

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https://dejure.org/1993,4795
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1993 - 11 A 2122/90 (https://dejure.org/1993,4795)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.07.1993 - 11 A 2122/90 (https://dejure.org/1993,4795)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 11 A 2122/90 (https://dejure.org/1993,4795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landschaftsbild; Schutzgut des Bundesnaturschutzgesetzes; Optischer Eindruck; Einzelne Landschaftselemente ; Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ; Veränderung der Landschaftsoberfläche; Beeinträchtigung der landschaftlichen Schönheit; Nachteilige Veränderung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 260
  • OVGE 43, 141
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1993 - 11 A 2122/90
    Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinne des § 67 Abs. 2 Nr. 1 LG NW (LandschG NW) liegt vor, wenn es - insbesondere die Landschaftsoberfläche - verändert wird und diese Veränderung von einem für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44/87 -, BVerwGE 85, 348).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegt vor, wenn eine die Landschaftsoberfläche berührende Veränderung von einem für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 -, BVerwGE 85, 348, 359; OVG NRW, Urt. v. 5.7.1993 - 11 A 2122/90 -, NuR 1994, 95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18

    Sofortige Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Anordnung betreffend

    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 LC 730/07

    Qualifikation von Windkraftanlagen als erhebliche Beeinträchtigung des

    Eine solche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegt vor, wenn eine die Landschaftsoberfläche berührende Veränderung von einem für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1990 - 4 C 44/87 -, NuR 1991, 124, 127; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.7.1993 - 11 A 2122/90 -, NuR 1994, 95).
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