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   OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90   

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https://dejure.org/1993,8736
OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 17
  • OVGE 43, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88

    Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek; Schutz der Nachtruhe; in den allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Ohne daß der Frage näher nachgegangen zu werden braucht, inwieweit die Klägerin vorliegend jedenfalls auch nicht ihr zustehende Rechte, sondern solche ihrer Mitgliedsgemeinden ins Feld führt, könnte die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Planungshoheit nur beeinträchtigt sein, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung gänzlich entzogen werden oder wenn bereits eine konkretisierte örtliche Planung vorliegt und diese nachhaltig gestört wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 132 m.w.N.; Urt. d. Sen v. 15.4.1992 - 7 K 63/90 - Rastanlage Vahrenheide -, S. 21 f, 26 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1978 - VII A 632/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Die abstrakte Möglichkeit oder eine durch nichts erhärtete bloße Befürchtung der Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen jedenfalls nicht (BVerwG, Urt. v. 30.5.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 262).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der Klägerin schließlich auch nicht aus dem Beschluß des Senats vom 6. April 1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl 1984, S. 891, 893 - Flüssiggas-Terminal Emden) herleiten.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    cc) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    c) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    cc) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (Urt. v. 20.1.1993, aaO.).

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