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   OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93   

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OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93 (https://dejure.org/1993,2246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 (https://dejure.org/1993,2246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 (https://dejure.org/1993,2246)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 1a RiG ND
    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter; Beförderungsamt; Eignungsbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter; Beförderungsamt; Eignungsbewertung

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 959
  • OVGE 43, 472
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Wie das Verwaltungsgericht folgt deshalb der beschließende Senat der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß im Falle der Ausschreibung nach dem Gesichtspunkt der Bestenauslese vorzugehen ist (Beschl. v. 6.7.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NVwZ 93, 282).

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß der gekennzeichnete Unterschied in der Eignungsermittlung und -feststellung nicht zu einer entscheidenden Abwertung der Note des Antragstellers führen kann (ebenso im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - = NVwZ 93, 282 = Rundschreiben Nr. 1 und 2/93 des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter v. 25.1.1993, S. 11/12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1984 - 2 A 122/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Der Senat weicht auch nicht von den Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Koblenz, Urt. v. 23.5.1984 - 2 A 122/83 -, DöD 1985, 48; OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991 - 6 B 744/91 -, DVBl 1991, 1211 = NVwZ-RR 1992, 369 = DöD 1992, 41; VGH Mannheim Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, NVwZ-RR 1993, 93) ab; in diesen Fällen ging es nicht um die Besetzung von Richterstellen, sondern um Beamtenstellen, für die auch eine Ausschreibung nicht vorgeschrieben war.
  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Anders als im Bundesbeamtenrecht (§ 8 BBG) und auch im Landesbeamtenrecht (§ 8 NBG), wo eine Ausschreibungspflicht für Beförderungsstellen nicht generell vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1975 - II C 43.73 -, BVerwGE 49, 232), schreibt für Richter des Landes Niedersachsen § la des Nds. Richtergesetzes vom 14. Dezember 1962 (GVBl S. 265) zwingend vor, daß freie Planstellen auszuschreiben sind.
  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Antragsteller nicht nur einen Anordnungsrund, sondern auch einen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO, §§ 920, 294 ZPO glaubhaft gemacht (zum Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung und dessen Sicherung durch einstweilige Anordnung vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.1.1987 - 2 B 143.86 -, Buchholz 237.6 § 8 Nds. LBG Nr. 3; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 143; OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.1.1992 - 5 M 2619/91 -, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 6 B 744/91

    Stelle eines Abteilungsdirektors; Verhinderung der Besetzung einer Stelle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Der Senat weicht auch nicht von den Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Koblenz, Urt. v. 23.5.1984 - 2 A 122/83 -, DöD 1985, 48; OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991 - 6 B 744/91 -, DVBl 1991, 1211 = NVwZ-RR 1992, 369 = DöD 1992, 41; VGH Mannheim Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, NVwZ-RR 1993, 93) ab; in diesen Fällen ging es nicht um die Besetzung von Richterstellen, sondern um Beamtenstellen, für die auch eine Ausschreibung nicht vorgeschrieben war.
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Wie das Verwaltungsgericht folgt deshalb der beschließende Senat der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß im Falle der Ausschreibung nach dem Gesichtspunkt der Bestenauslese vorzugehen ist (Beschl. v. 6.7.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NVwZ 93, 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Der Senat weicht auch nicht von den Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Koblenz, Urt. v. 23.5.1984 - 2 A 122/83 -, DöD 1985, 48; OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991 - 6 B 744/91 -, DVBl 1991, 1211 = NVwZ-RR 1992, 369 = DöD 1992, 41; VGH Mannheim Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, NVwZ-RR 1993, 93) ab; in diesen Fällen ging es nicht um die Besetzung von Richterstellen, sondern um Beamtenstellen, für die auch eine Ausschreibung nicht vorgeschrieben war.
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Es ist allerdings ein alter Grundsatz des Beurteilungsrechts, daß die dienstliche Beurteilung für einen Beamten oder Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.3.1991 - 2 L 86/90 - Beschl. v. 19.12.1990 - 5 M 89/90 - Hess. VGH, Beschl. v. 27.3.1986 - 1 TG 678/86 -, ZBR 86, 205; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.1990 - 6 B 757/90 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.1991 - 2 L 86/90

    Klage ohne Vorverfahren; Zulässigkeit; Eintritt eines Beförderungshindernisses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
    Es ist allerdings ein alter Grundsatz des Beurteilungsrechts, daß die dienstliche Beurteilung für einen Beamten oder Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.3.1991 - 2 L 86/90 - Beschl. v. 19.12.1990 - 5 M 89/90 - Hess. VGH, Beschl. v. 27.3.1986 - 1 TG 678/86 -, ZBR 86, 205; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.1990 - 6 B 757/90 -).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Erheblich ist dies vor allen Dingen dann, wenn die dienstliche Beurteilung ansonsten im Wesentlichen gleich ist (OVG Lüneburg 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - OVGE Mü Lü 43, 472; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373).

    Das ist dann nicht der Fall, wenn er sich durch unterschiedliche dienstliche Anforderungen erklären lässt und nicht mehr als eine Notenstufe ausmacht (aA OVG Lüneburg 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - OVGE Mü Lü 43, 472).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative imbesonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförderungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).

    Eine Vergleichbarkeit der Gesamturteile dieser Beurteilungen ist somit jedenfalls nicht ohne weiteres möglich, da die dienstliche Beurteilung für einen Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140 [1141] NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959 [960]).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    1.1 Der Senat kann in diesem Verfahren offen lassen, ob bei der Besetzung von Richterstellen, wie das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des auch für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 5. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959f. u. Beschl. v. 23.8.1994 - 5 M 4246/94 -) unter Berufung auf die für Richterstellen generell bestehende Ausschreibungspflicht (s. § 1 a NdsRiG) meint, von dem Antragsgegner im Rahmen seiner Auswahlentscheidung der Leistungsgrundsatz (die sogenannte Bestenauslese) nach Art. 33 Abs. 2 GG ausnahmslos berücksichtigt werden muss und damit auch im Falle einer Versetzungsbewerberin wie der Antragstellerin im Verhältnis zu einem Beförderungsbewerber wie dem Beigeladenen uneingeschränkt zu beachten ist.

    Bei diesen (leistungsbezogenen) Kriterien kann es sich etwa um ältere dienstliche Beurteilungen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003, aaO., S. 313) oder um den Umstand handeln, dass einer der Bewerber im Vergleich zu den übrigen Bewerbern ein höherwertiges Statusamt bekleidet und eine höherwertige Funktion ausübt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.1993, aaO, S. 960 u. Beschl. v. 22.7.1993 - 5 M 2913/93 -).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Eine Bindung dieses Ermessens, die zur Auswahl nach dem Leistungsgrundsatz verpflichtet, kann nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz ergibt oder der Antragsgegner sich durch Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens zur Besetzung der vakannten Stelle selbst verbindlich darauf festgelegt hat, den Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 GG allein entscheidungserheblich zu beachten (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, NVwZ 2005, 702; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.03.2005 - 5 ME 330/04 - Beschl. v. 20.04.2005 - 2 ME 141/05 - Beschl. 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -).

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin auf den vorstehend zitierten Beschluss des Satzes vom 18. Juni 1993 (- 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959), in dem aus § 1 a Nds.RiG die Verpflichtung hergeleitet worden ist, von dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) auch dann auszugehen, wenn einer der Bewerber bereits ein entsprechendes Beförderungsamt innehat (Versetzungsbewerber).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des

    Nichts anderes darf aus dem Beschluss des Senats vom 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - (OVGE 43, 472 [474]) gefolgert werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

    Denn bei Beamten, die den Anforderungen ihres statusrechtlichen Amtes in gleichem oder wesentlich gleichem Maße gerecht werden, ragt derjenige heraus, dessen statusrechtliches Amt höher eingestuft ist; die einem Beamten in einem höheren statusrechtlichen Amt erteilte dienstliche Beurteilung hat wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -, DVB1.1993, 959, 960; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, 135, u. 20.03.1995 - 4 S 4/95 -, IÖD 1995, 245, 247; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 29.02.1996 - 3 M 93/95 - vgl. zur Bedeutung statusbezogener Rangunterschiede im Hinblick auf die "Eignungsprognose" für ein Beförderungsamt: Nds. OVG, Beschl. v. 05.04.1995 - 2 M 924/95 -, IÖD 1995, 194, 195).

    Enthält ein festgelegtes Anforderungsprofil spezielle Eignungsvoraussetzungen, so kann einer Bewerberin oder einem Bewerber, die oder der diese Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden, wenn ihre oder seine Befähigung und dienstlichen Leistungen im Vergleich zu anderen Bewerbern (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.4.1994 - 1 WB 51/93 -, ZBR 1994, 278; Nds. OVG Beschl. v. 18.06.1993, a.a.O.).

  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

    Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für Beamte wie für Richter (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2000, a. a. O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.06.1993, DVBl. 1993, 959).

    Aus diesem Grund lässt sich die in dem Besetzungsbericht des Präsidenten des Hess. VGH vom 07.11.2000 im Ergebnis vorgenommene "Abwertung" des Eignungsgesamturteils des Antragstellers nicht mit dessen im Vergleich zum Beigeladenen niedrigerem statusrechtlichen Amt rechtfertigen (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.06.1993, DVBl. 1993, 959; so im Ergebnis wohl auch Hess.VGH, Beschluss vom 05.09.2000 - 1 TG 2709/00 - worin gleichlautenden Eignungsurteilen, die Bewerber mit statusrechtlich unterschiedlichen Ämtern betrafen, kein unterschiedliches Gewicht beigemessen wird).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Des Weiteren kann durch die Auswahl unter einer größeren Anzahl von Bewerbern dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Interesse an einer dem Leistungsprinzip verpflichteten Exekutive und Judikative im besonderen Maß Rechnung getragen werden (NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959; HessVGH, Beschl. v. 26.11.1992, NVwZ 1993, 282; a. A. bei Beamtenbeförde-rungsstellen des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 16.10.1975, DÖD 1976, 225).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    In der Rechtsprechung wird auch die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr befugt sei, die Auswahl bei einer Konkurrenz zwischen Beförderungs- und Versetzungs-, Umsetzungsbewerbern nur unter den Beförderungsbewerbern (und zwischen ihnen naturgemäß nach dem Grundsatz der Bestenauslese) vorzunehmen sowie den/die Versetzungs-, Umsetzungsbewerber nicht in diesen Leistungsvergleich mit einzubeziehen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991, DVBl. 1991, 1212; OVG Schleswig, Beschl. v. 18.5.1994, ZBR 1995, 78; offengelassen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.1990 - 5 M 58/90 u. v. 17.5.1991 - 5 M 2521/91 - abweichend für den Bereich des Richterrechts: OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    1995, 136, 138; Beschl. v. 7.10.1993 - 2 M 2841/93 - Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95

    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94

    Abordnung; Diensposten; Versetzung; Umsetzung; Mitbewerber;

  • VG Potsdam, 05.04.2004 - 2 L 1184/03

    Besetzung einer Schulleiterstelle; Begehren des Beförderungsbewerbers auf

  • VG Lüneburg, 07.03.2003 - 1 B 3/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; besondere Qualifikationen; Beurteilung

  • VG Lüneburg, 15.12.2004 - 1 A 279/02

    Absenkungsregel; Annex; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung;

  • VG Braunschweig, 16.12.1998 - 7 B 7616/98

    Anspruch auf Einbeziehung in ein Bewerberauswahlverfahren für ein Richteramt;

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