Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.10.1996 - P 5 S 11/95   

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https://dejure.org/1996,11325
OVG Sachsen, 22.10.1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,11325)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.10.1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,11325)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,11325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 69, § 72 Abs. 1, § 73 Abs. 1 und Abs. 2, § 80 Abs. 3 Nr. 4; NV Solo § 3; BTT § 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechte des Personalrats für die in den öffentlichen Theatern und Orchestern künstlerisch tätigen Beschäftigen ; Recht zur Einblicknahme in die "Gagenlisten"; Kontrolle der Einhaltung der tarifvertraglich vereinbarten Entgeltregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996 - P 5 S 11/95   

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https://dejure.org/1996,13535
OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,13535)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,13535)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - P 5 S 11/95 (https://dejure.org/1996,13535)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung, Einblicknahme in die "Gagenlisten"

 
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  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996 - P 5 S 11/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 27.2.1985 - 6 P 9.84 - ( PersR 1985, 124 = ZBR 1985, 173), der zu dem entsprechenden § 68 Abs. 2 Satz 1 und 2 BPersVG ergangen ist, klargestellt, daß aus dieser Vorschrift die Pflicht des Dienststellenleiters folgt, dem zuständigen Personalrat die Bruttolohn- und -gehaltslisten vorzulegen, soweit dem Vorlageverlangen ein konkreter Bezug zu den von der Personalvertretung zu erfüllenden Aufgaben zugrunde liegt.

    Die Ausübung derartiger Überwachungsrechte erfordert einen breiten, jedenfalls über Konfliktfälle hinausgehenden Kenntnisstand, zumal sie auf die Vermeidung von Konflikten und damit auf die Erhaltung des Friedens in der Dienststelle abzielt (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1985, aaO.).

    Allerdings sind sie hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit und des Maßstabs, der an ihre Zugänglichkeit für die Personalvertretung anzulegen ist, den Personalakten im wesentlichen gleichzuachten" (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1985, aaO.).

    Die allgemeine Aufgabe, für die Behandlung nach Recht und Billigkeit zu sorgen, kann ihr aber auf dem Gebiet der Entlohnung bzw. Vergütung nur dort zukommen, wo eine tarifvertragliche Grundlage fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.2.1985, aaO.).

  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996 - P 5 S 11/95
    Damit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl, v. 16.8.1995 - 7 ABR 63/94 -, NZA 1996, 330).
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