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   StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133, P.St. 2158   

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StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133, P.St. 2158 (https://dejure.org/2008,2784)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.06.2008 - P.St. 2133, P.St. 2158 (https://dejure.org/2008,2784)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - P.St. 2133, P.St. 2158 (https://dejure.org/2008,2784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Verf HE, Art 59 Verf HE, Art 67 Verf HE, § 19 StGHG, Art 13 UN-Sozialpakt
    1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131 Abs. 2 HV ist nicht abschließend. Der Gesetzgeber war daher befugt, den Fraktionen des Hessischen Landtags in § 19 Abs. 2 Nr. 4 StGHG ein eigenes Antragsrecht zu verleihen. 2. Art. 59 Abs. 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung; Fraktionen; Gleichheitssatz; HStubeiG; mittelbare Diskriminierung; Rückwirkungsverbot; Studienbeiträge; Studiengebühren; UN-Sozialpakt; Völkerrechtlicher Vertrag

  • thm.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • fr-online.de (Pressebericht, 11.06.2008)

    Studiengebühren sind zulässig

  • nachdenkseiten.de (Pressebericht)

    Studiengebührenurteil: Chancengleichheit durch Verschuldung

  • fuldaerzeitung.de (Pressemeldung, 11.06.2008)

    Studiengebühren zulässig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Gesetz zu Studienbeiträgen verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessen: Studiengebühr ist verfassungsgemäß - Allgemeine Studienbeiträge mit Hessischer Verfassung vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • hu-berlin.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Alles Auslegungssache? - Warum erlaubt sein soll, was verboten ist (Claus Förster; das freischüßler 14/2006, S. 79-81)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 883
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (42)

  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Zweitstudiengänge und Zeiten der Überschreitung der Regelstudienzeit sind nicht vom Schutzbereich des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV erfasst (vgl. StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 -, StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Diese Rechtsprechung wurde bestätigt im Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - , …

    Soweit die Begrenzung der Unterrichtsgeldfreiheit nicht durch Gesetz, sondern (nur) durch die konkretisierende Verordnung erfolgt sei, liege kein Verstoß gegen Art. 63 HV vor, weil Art. 59 HV keinen echten Gesetzesvorbehalt enthalte - P.St. 812 - , …

    Auch dem sozial Schwächeren soll eine akademische Ausbildung nicht deshalb verschlossen sein, weil er die Mittel für das Unterrichtsgeld nicht aufbringen kann (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs verbürgt Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV nur die Unterrichtsgeldfreiheit für ein Erststudium im Rahmen der Regelstudienzeit (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Denn der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass das Grundrecht auf Unterrichtsgeldfreiheit nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV sich notwendigerweise nur auf ein Studium von angemessener Dauer erstreckt (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Selbst für spezifisch nutzungsbezogene Gebührenregelungen hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass der Gleichheitsgrundsatz weder einer Unterdeckung noch einer Überdeckung der Kosten durch die Gebühren von vornherein entgegensteht (BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 97, 332 [345]).

    Der Gesetzgeber ist weithin frei, die Gebühren(höhe) zur Verhaltenssteuerung zu nutzen (BVerfGE 97, 332 [345]).

    Eine - möglicherweise verfassungswidrige - Einengung der Dispositionsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers durch Zweckbindungen könnte jedoch dann angenommen werden, wenn Zweckbindungen in unvertretbarem Ausmaß stattfänden (BVerfGE 97, 332 [345]).

    Neben der Kostendeckung dürfen soziale Zwecke und der Wert einer individuellen Leistung oder des zur Verfügung gestellten Vorteils aus der Nutzung von Einrichtungen ebenso Berücksichtigung finden wie Planungs- und Steuerungsintentionen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 97, 332 [345]).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfGE 97, 332 [345]; 108, 1 [18]).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Sind die Studienbeiträge nach dem Studienbeitragsgesetz daher als Beiträge im Rechtssinne anzusehen (BVerfGE 92, 91 [115]; 108, 1 [26: "Eine Gebühr wird für die tatsächliche, ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben"]), unterliegen sie als solche nicht den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Sonderabgaben.

    Zwar kann ihre konkrete gesetzliche Ausgestaltung, insbesondere ihre Bemessung, mit der Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung kollidieren (so BVerfGE 108, 1 [17]).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfGE 97, 332 [345]; 108, 1 [18]).

    Eine Beitragsbemessung ist verfassungsrechtlich (erst) dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu dem verfolgten Beitragszweck steht (BVerfGE 108, 1 [19]).

  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Bereits mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 (BVerfGE 112, 226 ff.) zu § 27 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) und der sich daran auch in Hessen anschließenden öffentlichen Diskussion sowie der Entscheidung der Hessischen Landesregierung, das in Hessen geltende Studienguthabenmodell durch die Einführung von allgemeinen Studienbeiträgen abzulösen, war zwar erkennbar, dass die Unentgeltlichkeit des Erststudiums in Hessen in Frage gestellt ist.

    Das Bundesverfassungsgericht entschied im abstrakten Normenkontrollverfahren durch Urteil vom 26. Januar 2005 (BVerfGE 112, 226), dass die den Ausschluss von Studiengebühren regelnde Bestimmung des 6. HRGÄndG wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war.

    b) Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass insbesondere der die Unentgeltlichkeit des Hochschulzugangs thematisierende Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 lit. c des UN-Sozialpakts als Bundesrecht auch in den Ländern Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 112, 226 [245]).

  • StGH Hessen, 11.05.1956 - P.St. 191

    Ausführungsverordnung; Ausländer; Geltungsbereich; Rechtsverordnung; Schulgeld;

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser personalen Beschränkung bestätigte der Staatsgerichtshof durch Urteile vom 11. Mai 1956 - P.St. 191 - , …

    Solche Grundrechte sind danach "einschränkend zu interpretieren, um dem gewöhnlichen Gesetzgeber bei der Ausgestaltung, die immer von wechselnden Umständen abhängig sein wird, nicht über Gebühr die Hände zu binden" (StGH, Urteil vom 11. Mai 1956 - P.St. 191 - , StAnz. 1956, S. 552 [554]).

    Dem "Tüchtigen", d.h. dem im Sinne von Art. 59 Abs. 2 HV Geeigneten, soll "freie Bahn" vermittelt werden (so ausdrücklich StGH, Urteil vom 11.05.1956 - P.St. 191 - , StAnz. 1956, S. 552 [554]).

  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    hh) Auf dieses gesetzliche Modell der darlehensbewirkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konzentriert sich die Kritik der Antragsteller und der Landesanwaltschaft, die den maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der "wirtschaftlichen Lage" im Sinne von Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV allein in der Gegenwart, im Zeitpunkt der Zahlungspflicht des Grundstudienbeitrags, sehen und die Möglichkeit einer darlehensbewirkten gegenwärtigen Leistungsfähigkeit verneinen (ebenso VG Gießen, Beschluss vom 30.10.2007 - 3 G 3758/07 - ; Schmehl, NVwZ 2006, S. 883 [888]; Lübbe, DÖV 2007, S. 423 [424]; Wieland, Schriftliche Stellungnahme vom 29.08.2006 zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen von CDU und von FDP - AV WAK/16/74 - Teil 6, S. 371).

    Mit dem gesetzlichen Ausschluss der Verzinsung eines Studienbeitragsdarlehens für diesen Personenkreis wurde im Gesetzgebungsverfahren in Abkehr von der zunächst vorgesehenen generellen Verzinsungspflicht im Anhörungsverfahren geäußerten Bedenken entsprochen, dass eine Gleichbehandlung aller Darlehensnehmer ohne Rücksicht darauf, ob sie das Darlehen nehmen, weil sie es sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können, aus eigenen Mitteln die Studienbeiträge zu zahlen, oder ob sie ihre Mittel anderswo binden wollen und deswegen auf das zinsgünstige Darlehen zurückgreifen, gegen Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV verstoße (vgl. Pestalozza, Stellungnahme vom 25. August 2006 zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, AV WKA/16/74, S. 301 [301 f.]).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Eine solche Verweisung bedeutet rechtstechnisch lediglich den Verzicht, den Text der in Bezug genommenen Vorschriften in vollem Wortlaut in die Verweisungsnorm aufzunehmen (BVerfGE 47, 285 [311 f.]).

    Dynamische Verweisungen auf Vorschriften anderer Normgeber sind jedenfalls bei fest umrissenen Rechtsinstituten und gleichgelagerten Regelungsmaterien grundsätzlich zulässig (BVerfGE 26, 338 [365]; ausdrücklich offenlassend BVerfGE 47, 285 [312]).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Denn das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften lassen die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige Rechtslage noch nicht entfallen (vgl. BVerfGE 72, 200 [261]).

    Wenn die Mehrheit die bereits vor der Verabschiedung des Hessischen Studienbeitragsgesetzes geführten Diskussionen um die Einführung von Studiengebühren oder Studienbeiträgen als vertrauensschutzmindernd qualifiziert, setzt sie sich in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die sie sich gleichzeitig beruft (BVerfGE 72, 200 [261]).

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 798

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Kommunalwahlperiode in Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips, das auch der Hessischen Verfassung zu Grunde liegt, gehört die Rechtssicherheit (StGH, Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 - , StAnz. 1976, S. 815 [821]).

     Das Rechtsstaatsprinzip mit den daraus folgenden Grenzen der Rückwirkung von Gesetzen ist nicht allein durch das Grundgesetz, sondern auch durch die Hessische Verfassung gewährleistet (Ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. StGH, Urteil vom 05.03.1954 - P.St. 156 - , S. 10 f. des Urteilsumdrucks; Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 - , ESVGH 26, 22 [32 f.]; Beschluss vom 23.05.1979 - P.St. 862 - , S. 19 des Entscheidungsumdrucks; StGH, Beschluss vom 12.01.2005 - P.St. 1927 - , S. 8 des Entscheidungsumdrucks).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
    Das Bundesverfassungsgericht habe in einem strukturell ähnlichen sozialhilferechtlichen Fall - BVerfGE 113, 88 (103 ff.) - die Herstellung der Leistungsfähigkeit durch ein Darlehen als Grundrechtsverstoß gewertet, da keine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür gegeben sei.

    kk) Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Juni 2005 (BVerfGE 113, 88) führen zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2008 - 13 B 310/08

    Rechtfertigung verschärfter Zulassungsbedingungen für die Aufnahme eines

  • StGH Hessen, 05.03.1954 - P.St. 156

    Gesetz; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung

  • StGH Hessen, 13.07.1956 - P.St. 204

    Unterrichtsgeldfreiheit; Vorlageform

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen;

  • StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

  • VG Gießen, 30.10.2007 - 3 G 3758/07

    Studienbeitragspflicht und ihre Verfassungsmäßigkeit nach dem StudBG HE

  • VG Mainz, 26.09.2007 - 7 K 2244/07

    Studiengebühr; Masterstudium nach abgeschlossenem Studiengang mit FH-Diplom

  • VG Minden, 01.06.2007 - 9 K 489/07

    Studiengebühren, Aufhebung des Studienbeitragsbescheides

  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 5 UZ 2445/05

    Studiengebühren

  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07

    Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende

  • VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel

  • StGH Hessen, 08.07.1949 - P.St. 22

    Lehrmittelfreiheit

  • BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 387/00

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht einer auf die

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

    Zählverfahren

  • StGH Hessen, 12.07.1967 - P.St. 495

    Hessischer Staatsgerichtshof - Zulässigkeit der Grundrechtsklage

  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 486

    Volksbegehren - Kein Amtsermittlungsgrundsatz bei Wahlanfechtungsverfahren

  • StGH Hessen, 26.07.1978 - P.St. 789

    Aktivlegitimation; Antragsbefugnis; Budgetrecht; Haushaltsbewilligung;

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 26.03.1980 - P.St. 850 -, juris, Rn. 43; Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

    - StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

    - Vgl. BayVerfGH, Entscheidungen vom 20.03.2014 - Vf. 72-IVa-12 -, juris, Rn. 64, und vom 11.09.2014 - Vf. 67-IVa-13 -, juris, Rn. 30 ("als Nachfolgefraktion"); im Ergebnis wohl genauso LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 27.05.2003 - 10/12 -, juris, Rn. 30 (bedingte organschaftliche Kontinuität der Fraktion als "Teilorgan des Landtags"); StGH Bad.- Württ., Urteil vom 06.10.2011 - GR 2/11 -, juris, Rn. 29; im Ergebnis auch StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

    2008, 1734 [1738] = juris, Rn. 50; Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Der Studienbeitrag wird entgegen der Ansicht der Antragsteller nicht dadurch zu einer finanzverfassungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässigen Sonderabgabe, dass die Hochschulen nach Art. 71 Abs. 7 Sätze 4 bis 6 BayHSchG i. V. m. §§ 12 ff. StuBeiDaV verpflichtet sind, einen Teil ihrer Einnahmen aus den Studienbeiträgen an den Sicherungsfonds abzuführen, der die Ansprüche von Kreditinstituten aus Verträgen über Studienbeitragsdarlehen absichert (ebenso zu vergleichbaren Abführungspflichten: StGH Hessen vom 11.6.2008 Az. P.St. 2133 u. a.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.10.2007 = DVBl 2007, 1442/1447 f.; Bosse, NWVBl 2007, 87 ff.; a. A. Kronthaler, WissR 39, 2006, S. 276, 295 ff.).
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    - StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 26.04.2023 - P.St. 2895

    Verfassungsklage gegen Postenbesetzung beim LKA abgewiesen

    - StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.

    - StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133 -, StAnz.

  • VGH Hessen, 11.06.2010 - 10 A 313/09
    Zur Begründung führte die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 2008 (P.St.2133/P.St.2158, juris) aus, dass das Hessische Studienbeitragsgesetz weder gegen Art. 59 HV verstoße noch eine rechtswidrige Rückwirkung entfalte.

    Nach den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 2008 (8 TG 2489/08, 8 TG 2493/07, 8 B 34/08, 8 B 621/08 und 8 B 296/08) und der Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 2008 (P.St.2133 und P.St. 2158) bestünden zwar keine Bedenken mehr gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes und der vom Kläger gewählte Studiengang sei nach § 10 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) auch als berufsqualifizierend anzusehen, aber die Satzung der Beklagten biete keine hinreichende Rechtsgrundlage, um die Befreiung des Klägers von den Studienbeiträgen abzulehnen.

  • VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09

    Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische

    Das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung lassen die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige Rechtslage noch nicht entfallen (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 11.06.2008 - P. St. 2133 und P. St. 2158 - NVwZ 2008, S. 383 ff.).
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 7 N 09.2482

    Studiengebührenerhebung an der Friedrich-Alexander-Universität ist rechtmäßig

    Diese ergibt sich im vorliegenden Fall aus dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Kostenbeteiligung und des Vorteilsausgleichs für die Bereitstellung eines Studienplatzes im jeweiligen Semester (VerfGH a.a.O.; HessStGH vom 11.6.2008 NVwZ 2008, 883/889).
  • VG Gießen, 18.06.2009 - 4 L 1253/09

    Eilantrag wegen Rückkehr zu G9-Abitur in den derzeitigen G8-Jahrgängen der CBES

  • VG Gießen, 12.11.2007 - 3 G 2590/07

    Erhebung von Studiengebühren

  • SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09

    Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3

  • VG Gießen, 30.10.2007 - 3 G 3758/07
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