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   StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854   

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StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854 (https://dejure.org/1979,1491)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.1979 - P.St. 854 (https://dejure.org/1979,1491)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 1979 - P.St. 854 (https://dejure.org/1979,1491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung; Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Lehrer; Pflichtstunden; Pflichtstundenzahl; Prüfungsbefugnis; Prüfungsgegenstand; Prüfungsmaßstab; Rechtsverordnung; Staatsgerichtshof; Verordnungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Schließlich komme es auch nicht auf das Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit der anderen Beamten an, da nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 191 [195 ff.]), die das vom Antragsteller zitierte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 1970 - I OE 79/67 - aufgehoben habe, eine abweichende Regelung der Lehrerarbeitszeit gegenüber dem sonstigen öffentlichen Dienst zulässig sei.

    Für die Festsetzung der wöchentlichen Stundenermäßigung für Lehrer an Studienkollegs ist vielmehr entscheidend, ob die tatsächlichen Ungleichheiten in Umfang und Bedeutung der jeweiligen Lehrertätigkeiten, die den Hessischen Kultusminister zur Festsetzung unterschiedlicher Pflichtstundenzahlen veranlaßt haben, so bedeutsam sind, daß sie bei der angegriffenen Regelung noch stärker hätten beachtet werden und zu einer weitergehenden Anrechnung hätten führen müssen (vgl. BVerwGE 38, 191 [199 f.] unter Hinweis auf BVerGE 1, 264 [276] zur Festsetzung der Pflichtstunden für Lehrer).

    Zudem wird eine mögliche Mehrarbeitszeit der Lehrer bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise dadurch ausgeglichen, daß sie ihre Arbeitszeit außerhalb der Pflichtstunden, frei einteilen können, mit ihrer Arbeit typischerweise am kulturellen Leben in besonderem Maße teilnehmen und eine Altersermäßigung der jeweils zu leistenden Pflichtstundenzahl vorgesehen ist (vgl. § 21 PflichtstundenVO), die das allgemeine Arbeitszeitrecht der Beamten nicht kennt (so BVerwGE 38, 191 [198 f.]; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3. Juni 1976, ZBR 1977, 332 [333]).

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst, gegenwärtig und unmittelbar von der angegriffenen Norm betroffen wird (u.a. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, …

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L] und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608, 637 - in StAnz.

  • VGH Hessen, 27.11.1974 - I OE 94/72
    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 27. November 1974 - I OE 94/72 - (HessVGRspr. 1975, 33) entschieden hatten daß es zur Festsetzung der von Lehrern verlangten Pflichtstunden in Hessen einer Rechtsverordnung bedarf, wurde eine entsprechende Regelung in der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrer vom 10. Dezember 1975 (GVBl. S. 315) getroffen; sie enthielt jedoch noch keine besondere Bestimmung für Lehrer an Studienkollegs.

    Hierbei kann es dahingestellt bleiben, ob die Festsetzung von Pflichtstunden eine Regelung der Arbeitszeit im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 2 Hessisches Beamtengesetz - HBG - in der damals geltenden Fassung vom 16. Februar 1970, GVBl. I S. 110, darstellt (so Hess.VGH, Urteil vom 27. November 1974 - I OE 94/72 -, HessVGRspr. 1975, 33 [36]) oder nicht (so BVerfG, Beschluß vom 24. März 1977 - 2 BvR 1333/76 - Abdruck S. 2), so daß sie ihre Rechtsgrundlage in den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 71 Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 30. Mai 1969 (GVBl. I S. 88) findet.

  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L] und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608, 637 - in StAnz.

    1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 841 -).

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70

    Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl. etwa BVerfGE 30, 90, [103]; 32, 346 [360]; 33, 224 [231], 303 [352]).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl. etwa BVerfGE 30, 90, [103]; 32, 346 [360]; 33, 224 [231], 303 [352]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl. etwa BVerfGE 30, 90, [103]; 32, 346 [360]; 33, 224 [231], 303 [352]).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1976 - IV 997/73
    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Zudem wird eine mögliche Mehrarbeitszeit der Lehrer bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise dadurch ausgeglichen, daß sie ihre Arbeitszeit außerhalb der Pflichtstunden, frei einteilen können, mit ihrer Arbeit typischerweise am kulturellen Leben in besonderem Maße teilnehmen und eine Altersermäßigung der jeweils zu leistenden Pflichtstundenzahl vorgesehen ist (vgl. § 21 PflichtstundenVO), die das allgemeine Arbeitszeitrecht der Beamten nicht kennt (so BVerwGE 38, 191 [198 f.]; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3. Juni 1976, ZBR 1977, 332 [333]).
  • StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 719

    Staatsgerichtshof - Prüfungskompetenz - Rechtsverordnung - Fachhochschulzulassung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Zwar hat der Staatsgerichtshof in seinem Beschluß vom 27. März 1974 - P.St. 719 - (ESVGH 25, 35) ausgesprochen, daß sich sein Prüfungsmonopol nach Art. 132 HV nur auf die Verfassungsmäßigkeit der Norm bezieht und nicht auf die Frage, ob eine Rechtsverordnung die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschreitet.
  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617

    Grundrechtsklage - Verwirkung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854
    Ob diese äußerste Grenze überschritten ist oder nicht, kann allerdings beim Vorliegen differenzierender Regelungen - wie der vorliegenden über die wöchentliche Stundenanrechnung nach § 12 Abs. 2 PflichtstundenVO - nur daran gemessen werden, ob für diese Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und kein Willkürerkennen lassen (vgl. StGH, Beschluß vom 16. Juni 1971 - P.St. 617 -, ESVGH 21, 193 [194] unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).
  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 562

    Ausführungsverordnung; Darlegung; Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit;

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

  • StGH Hessen, 11.12.1974 - P.St. 728
  • VGH Hessen, 03.02.1970 - I OE 79/67
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

    aa) Unter Berufung auf die Ausführungen des Staatsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 23. Mai 1979 (P. St. 839 und P.St. 854) bejaht der Hessische Ministerpräsident die dort zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß der allgemeine Gleichheitssatz auch dem Verordnungsgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen lasse und ihm nur äußerste Grenzen ziehe.

    Nach dem Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 23. Mai 1979 (P. St. 854) sei zu fragen, ob für die von der Regelung für Gymnasiallehrer abweichende Pflichtstundenzahl der Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, die ausschließlich in nicht mehr nach Schulformen gegliederten Gesamtschulen im Unterricht der Schüler vom 5. Schuljahr an eingesetzt seien, "sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und keine Willkür erkennen lassen" (StGH aaO, S. 16).

    Unter Berufung auf den Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 23. Mai 1979 (P.St. 854) betrachte der Landesanwalt die verfassungsrechtliche Prüfung von Rechtssätzen als einen komplexen Vorgang, in dem neben den Tatsachenfeststellungen sich Wertungen, Schätzungen und Prognosen sowie Auslegungen einfacher und verfassungsrechtlicher Normen vermischten.

  • StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101

    Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl:

    Das wäre erst dann der Fall, wenn Lehrer - was an sich bestimmt werden könnte - ebenfalls Dienststunden einhalten müßten und für die Vor- und Nacharbeiten des Unterrichts an eine Dienststelle gebunden wären (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 854 -).
  • StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung -

    Insoweit ist der formelle Unterschied der Rechtsquellen als Gesetz oder Rechtsverordnung gegenüber dem Charakter einer Bestimmung als materielle Rechtsnorm unbeachtlich (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210 sowie den Beschluss vom selben Tag - P.St. 854 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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