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   StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073   

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StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073 (https://dejure.org/1989,989)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.05.1989 - P.St. 1073 (https://dejure.org/1989,989)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - P.St. 1073 (https://dejure.org/1989,989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 80 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG
    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals: Prüfungskompetenz des StGH Wiesbaden - Nichtigkeit der DVerzV HE mangels ordnungsgemäßer Verkündung - Bestimmtheitsgebot bei Verordnungsermächtigung - Zurückverweisung/Kassation durch StGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Hessische Verfassung durch Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz; Prüfungsumfang des Hessischen Staatsgerichtshofs; Schutzbereich des Art. 2 Hessische Verfassung (HV); Vorliegen einer gesetzesvertretenen Verordnung ...

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Nichtigkeit Denkmalverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 1
  • NJW 1990, 504 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1153
  • DVBl 1989, 656
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung erfordert, daß die der Exekutive übertragene Rechtsetzungsbefugnis genügend begrenzt ist (StGH, Urteil vom 4.12.1968 - P.St. 514/520 -, StAnz 1969, 33).

    Es bedarf hier keiner Erörterung der Frage, ob und inwieweit Art. 118 HV den Erlass gesetzesvertretender Verordnungen erlaubt (vgl. StGH, Urteil vom 4. Dezember 1968 - P.St. 514/520 -, StAnz. 1969, S. 33; StGH, Urteil vom 22. Januar 1960 - P.St. 295 -, StAnz. S. 208; Schonebohm, in: Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Art. 118, Erl. 5).

    Das ist der Fall, wenn die Zielsetzung und Grundgedanken des Gesetzes selbst innerhalb festgelegter Grenzen nach bestimmten Richtlinien fortentwickelt werden (StGH, Urteil vom 4. Dezember 1968 - P.St. 514/520 -, a.a.O.).

    Der Grundsatz der Gewaltenteilung erfordert, dass die der Exekutive übertragene Rechtsetzungsbefugnis genügend begrenzt ist (StGH, Urteil vom 4. Dezember 1968 - P.St. 514/520 -, a.a.O.).

    Hingegen ist der Staatsgerichtshof in früheren Entscheidungen nicht davon ausgegangen, dass " diese Regelung als allgemeiner Rechtsgrundsatz dem Landesverfassungsrecht Hessens immanent sei und durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG das hessische Verfassungsrecht modifiziert habe- (StGH, Urteil vom 4. Dezember 1968 - P.St. 514/520 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    In diesem Falle ist der Staatsgerichtshof insoweit zur Prüfung befugt, als ein Grundrecht bei der Anwendung und Auslegung von landesrechtlichen Vorschriften verletzt worden sein soll (Bestätigung und Fortsetzung von StGH, Urteil vom 3.7.1968 - P.St. 470 -, StAnz 1968, 1225 = ESVGH 19, 7).

    b) Entgegen dem Wortlaut des § 49 Abs. 2 StGHG kann das Verfahren nur an das Gericht zurückverwiesen werden, dessen Entscheidung für kraftlos erklärt wird (StGH, Beschluß vom 3.7.1968 - P.St. 470 -, StAnz 1968, 1225 = ESVGH 19, 7).

    In diesem Falle ist der Staatsgerichtshof insoweit zur Prüfung befugt, als Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung von landesrechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen (StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, StAnz. S. 1225 = ESVGH 19, S. 7).

    Wenn es dagegen denkbar ist, dass andere, dem einfachen Recht zuzuordnende Rechtsfragen der Sachentscheidung zugrunde zu legen sind, ist dem Staatsgerichtshof die Sachentscheidung verwehrt, weil er für die Überprüfung anderer als verfassungsrechtlicher Fragen nicht zuständig ist (vgl. StGH, Urteil vom 6. Januar 1971 - P.St. 589 -, StAnz. S. 205, unter Bezugnahme auf StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, a.a.O.).

    Entgegen dem Wortlaut des § 49 Abs. 2 StGHG kann das Verfahren nur an das Gericht zurückverwiesen werden, dessen Beschluss für kraftlos erklärt wird (StGH, Beschluss vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, a.a.O.; a.A. Barwinski, in: Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Art. 131 - 133, S. 43; Gehb, Verfassung, Zuständigkeiten und Verfahren des Hessischen Staatsgerichtshofs, S. 250 ff.; Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl., S. 351).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    b) Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, daß sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl StGH, Urteil vom 4.2.1970 - P.St. 533 -, StAnz 1970, 531; BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983, 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 283 ).

    Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, dass sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl. StGH, Urteil vom 4. Februar 1970 - P.St. 533 - StAnz. S. 531; BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283 [291]).

    bb) Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - (a.a.O.) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 des Bundesbaugesetzes - BBauG - vom 18. August 1976 (BGBl. I. S. 2156, ber. S. 3617) - Inkrafttreten des Bebauungsplanes - fest, dass sich dem Rechtsstaatsprinzip keine bestimmten Aussagen dazu entnehmen ließen, in welchen Fällen es für die Verkündung einer Rechtsnorm ausreichen könne, sie nicht in einem gedruckten Publikationsorgan zu veröffentlichen, sondern sie auf einer Dienststelle zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    An den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigungsnorm müssen um so höhere Anforderungen gestellt werden, je erheblicher in die Rechtsstellung der Betroffenen eingegriffen wird (BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257 ).

    An den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung müssen umso höhere Anforderungen gestellt werden, je erheblicher in die Rechtsstellung der Betroffenen eingegriffen wird (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981, BVerfGE 58, 257 [277 f.]).

  • StGH Hessen, 06.01.1971 - P.St. 589

    Verhältniswahl mit nur einem Wahlvorschlag unzulässig

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    Für die Überprüfung anderer als verfassungsrechtlicher Fragen ist der Staatsgerichtshof nicht zuständig (vgl StGH, Urteil vom 6.1.1971 - P.St. 589 -, StAnz 1971, 205).

    Wenn es dagegen denkbar ist, dass andere, dem einfachen Recht zuzuordnende Rechtsfragen der Sachentscheidung zugrunde zu legen sind, ist dem Staatsgerichtshof die Sachentscheidung verwehrt, weil er für die Überprüfung anderer als verfassungsrechtlicher Fragen nicht zuständig ist (vgl. StGH, Urteil vom 6. Januar 1971 - P.St. 589 -, StAnz. S. 205, unter Bezugnahme auf StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    Die Verkündung des Inhalts einer Rechtsnorm durch Auslegung auf einer Dienststelle ist dem Rechtsunterworfenen grundsätzlich nur zuzumuten, wenn der Aufbewahrungsort nicht ungebührlich weitab liegt (BVerwG, Urteil vom 27.1.1967, IV C 105.65, BVerwGE 26, 129 ).

    Die Verkündung des Inhalts einer Rechtsnorm durch Auslegung auf einer Dienststelle ist dem Rechtsunterworfenen grundsätzlich nur zuzumuten, wenn der Aufbewahrungsort nicht ungebührlich weit ab liegt (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967, BVerwGE 26, 129 [130]).

  • StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    b) Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, daß sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl StGH, Urteil vom 4.2.1970 - P.St. 533 -, StAnz 1970, 531; BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983, 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 283 ).

    Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, dass sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl. StGH, Urteil vom 4. Februar 1970 - P.St. 533 - StAnz. S. 531; BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283 [291]).

  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 295

    Verfassungsmäßigkeit des Erlasses von gerichtlichem Verfahrensrecht durch die

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    Es bedarf hier keiner Erörterung der Frage, ob und inwieweit Art. 118 HV den Erlass gesetzesvertretender Verordnungen erlaubt (vgl. StGH, Urteil vom 4. Dezember 1968 - P.St. 514/520 -, StAnz. 1969, S. 33; StGH, Urteil vom 22. Januar 1960 - P.St. 295 -, StAnz. S. 208; Schonebohm, in: Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Art. 118, Erl. 5).
  • StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569

    Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    Wie der Zusammenhang dieses Artikels mit den übrigen Artikeln des Abschn. VI der Hessischen Verfassung, insbesondere mit den Art. 116 und 119 HV zeigt, sind in Art. 120 HV nur die formellen Gesetze gemeint, die von der Legislative beschlossen worden sind, nicht aber Rechtsvorschriften, die auf einer Delegation der Gesetzgebungsgewalt beruhen ((StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P.St. 569 -, StAnz. 1970 S. 53).
  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Auszug aus StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
    c) Gleichwohl ist die Verordnung vom 20. Dezember 1974 nicht geeignet, Tatbestandselemente einer Ordnungswidrigkeit gemäß den Anforderungen des der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzips (StGH, Beschluss vom 28. Juni 1988 - P.St. 1071 -, StAnz. S. 2117) festzulegen.
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Der Zulässigkeit des Antrags stehe dann nicht entgegen, daß die angegriffene Entscheidung in einem bundesgesetzlich geregelten Verfahren ergangen sei (HessStGH ESVGH 40, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    a) Die im Schrifttum geäußerte Kritik gibt zunächst Anlaß zu der Klarstellung, daß die von einer Landesverfassungsgericht ausgesprochene Kassation von nach dem Bundesverfahrensrecht ergangenen Entscheidungen - nach heute wohl einhelliger Erkenntnis - als solche keinen unzulässigen Eingriff in das Bundesrecht darstellen kann (s. BayVerfGHE 26, 127, 138 ff.; HessStGH, StAnz 1989, 1237, 1239; SaarlVerfGH, NVwZ 1983, 604, 605; vgl. dazu auch Friesenhahn, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Bd. I, 1976, S. 748, 766 f.).
  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16

    Boots-Verbot auf der Nidda - Normenkontrollantrag abgelehnt

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist die Bekanntmachung der Schutzgebietsverordnung auch nicht deshalb vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips bedenklich, weil der Aufbewahrungsort der Karten ungebührlich weitab von den Betroffenen liege (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 105.65 -, BVerwGE 26, 129 [130] Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Urteil vom 10. Mai 1989 - P.St. 1073 -, DVBl. 1989, 656 = NVwZ 1989, 1153 = StAnz. 1989, 1237).
  • VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03

    Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen

    Auch und insbesondere für Eingriffsermächtigungen im Bereich der Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge muss sich der Gesetzgeber zwangsläufig abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, besonderen Umständen des einzelnen Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 12. November 1958 - 2 BvL 2/56 u. a., BVerfGE 8, 274 [311], vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerfGE 20, 150 [158 ff.] und vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257 [277]; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 10. Mai 1989 - P.St. 1073 -, ESVGH 40, 1 [5]).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich auch keine bestimmten Aussagen dazu entnehmen, in welchen Fällen es für die Verkündung einer Rechtsnorm ausreichen kann, sie nicht in einem gedruckten Publikationsorgan zu veröffentlichen, sondern nur auf einer Dienststelle zu jedermanns Einsicht bereit zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283, 290ff.; enger Hess. StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 - ESVGH 40, 1, 6ff.).
  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04

    Vereinbarkeit der zu veröffentlichen Quartalsberichte börsennotierter

    Die Zulässigkeit der Verkündung außerhalb eines gedruckten Publikationsorgans ist abhängig vom Verkündungsgegenstand und dem Geltungsbereich der Norm einerseits sowie von dem Aufwand, den der Bürger zum Zwecke der Einsichtnahme betreiben muss, andererseits (Hess. StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 -, ESVGH 40, 1, 6ff.).
  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Nach Auffassung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 10. Mai 1989 - P.St. 1073 -, ESVGH 40, 1 = NVwZ 1989, 1153) ist die ordnungsgemäße Bekanntgabe untergesetzlicher Rechtsnormen ein unverzichtbarer Teil des der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzips.
  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die angefochtene Gerichtsentscheidung auf einem Landesgesetz beruht, das selbst gegen ein von der Verfassung des Landes Hessen gewährtes Grundrecht des Antragstellers verstößt, oder wenn eine an sich verfassungsgemäße Vorschrift vom Gericht im Einzelfall verfassungswidrig angewendet worden ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 -).
  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 25 A 1451/11

    Ausfertigung

    Nach Auffassung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 10. Mai 1989 - P. St.1073 -, ESVGH 40, 1 = NV WZ 1989, 1153) ist die ordnungsgemäße Bekanntgabe untergesetzlicher Rechtsnormen ein unverzichtbarer Teil des der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzips.
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1187

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beihilfe; Datenschutz; Rechtswegerschöpfung;

    1982, S. 2432 = ESVGH 33, 6 = NVwZ 1984, S. 90), bzw. von ihm fordert, die der Exekutive übertragene Rechtsetzungsbefugnis genügend zu begrenzen (so StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 -, StAnz. 1989, S. 1237 = ESVGH 40, 1 = DVBl. 1989, S. 656 = NVwZ 1989, S. 1153), daß § 92 Abs. 4 HBG nicht die zuständige Stelle selbst bestimmt, sondern dieses Recht der Landesregierung überträgt und ihr weiterhin das Recht einräumt, die oberste Dienstbehörde zur abweichenden Regelung zu ermächtigen.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2713/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2679/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1638/86

    NATURSCHUTZGEBIET; WAIZENBERG BEI HOHENZELL

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1134/86

    AM KALTEN BORN; ERSATZVERKÜNDUNG; KARTE; NATURSCHUTZGEBIET; PLAN;

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2668/85

    BREITENBORN; LITTERBACHTAL; NATURSCHUTZGEBIET

  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84

    Verkündung einer Naturschutzverordnung - fehlender Hinweis auf

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87

    Nichtigkeit einer Naturschutzverordnung - Hinweis auf Gebietskarte;

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2028/01

    Zulässige Ersatzverkündung der Börsengeschäftsbedingungen über das Internet

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1608/86

    NATURSCHUTZGEBIET; WAIZENBERG BEI HOHENZELL

  • VGH Hessen, 12.07.1990 - 4 UE 425/89

    Zur Pflicht zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung oder

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 1273/85

    AUTAL; BAD ORB; NATURSCHUTZGEBIET

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