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   StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076   

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StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076 (https://dejure.org/1989,2387)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.04.1989 - P.St. 1076 (https://dejure.org/1989,2387)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. April 1989 - P.St. 1076 (https://dejure.org/1989,2387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 31 GG, Art 100 Abs 3 GG
    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl Zurückstellung eines Baugesuchs: Gegenstand der Grundrechtsklage - Rechtsschutzinteresse - Erledigung der Hauptsache - keine Prüfungsbefugnis bei Anwendung von Bundesrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl Zurückstellung eines Baugesuchs: Gegenstand der Grundrechtsklage - Rechtsschutzinteresse - Erledigung der Hauptsache - keine Prüfungsbefugnis bei Anwendung von Bundesrecht)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • StGH Hessen, 31.08.1983 - P.St. 987

    Darlegungspflicht; Bundesrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Der Staatsgerichtshof muß auch solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, Beschluß vom 31.8.1983 - P.St. 987 - aA bezüglich der Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte der Bayerischen Verfassung, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unterlaufen sein sollen BayVfGH, Entscheidung vom 20.3.1986 - Vf.26-VI-85, VerfGHE BY 39, 42 unter Hinweis auf BayVfGH, Entscheidung vom 2.8.1974, Vf.51-VI-73, VerfGHE BY 27, 109 ).

    Aus dieser Prüfungsbeschränkung folgt auch, daß der Staatsgerichtshof solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen muß, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, unter anderem Beschlüsse vom 01.04.1981 - P.St. 928 -, vom 02.09.1982 - P.St. 950 - und vom 31.08.1983 - P.St. 987 -).

  • StGH Hessen, 09.11.1988 - P.St. 1064

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Prozesskostenhilfe; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Bundesrecht geht dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, mwN und vom 9.11.1988 - P.St. 1064 -).

    Bundesrecht geht nach Art. 31 GG dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, m.w.N. und vom 09.11.1988 - P.St. 1064 -).

  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1060

    Bundesrecht; Gebühren

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Bundesrecht geht dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, mwN und vom 9.11.1988 - P.St. 1064 -).

    Bundesrecht geht nach Art. 31 GG dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11.11.1987 - P.St. 1060/1062 -, m.w.N. und vom 09.11.1988 - P.St. 1064 -).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, die eine selbständige Beschwer enthält, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt, kann Gegenstand einer Grundrechtsklage ebenso wie einer eigenen Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht sein (BVerfG, Beschluß vom 14.5.1985, 1 BvR 233/81 ua, BVerfGE 69, 315 , mwN).

    Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, die eine selbständige Beschwer enthält, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt, kann Gegenstand einer Grundrechtsklage ebenso wie einer eigenen Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht sein (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 [339 f], m.w.N.).

  • StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035

    Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Subsidiarität;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Bestätigung und Fortführung von StGH, Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, mwN).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Staatsgerichtshof - StGH -, unter anderem Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.; Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, m.w.N.).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Ein Rechtsschutzinteresse wird auch in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zur Verteidigung der Grundrechte vorausgesetzt (StGH, Beschluß vom 5.7.1972  - P.St. 623 - vgl auch BVerfG, Beschluß vom 6.2.1980, 2 BvR 1070/79, BVerfGE 53, 152ff ).

    Ein Rechtsschutzinteresse wird einem allgemeinen Prozeßrechtsgrundsatz entsprechend in Verfahren vorausgesetzt, die dem subjektiven Rechtsschutz dienen, so auch in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zur Verteidigung der Grundrechte (StGH, Beschluß vom 05.07.1972 - P.St. 623 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 06.02.1980, BVerfGE 53, 152 ff. [157]).

  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 928

    Bundesrecht; Prüfungskompetenz; Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Aus dieser Prüfungsbeschränkung folgt auch, daß der Staatsgerichtshof solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen muß, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, unter anderem Beschlüsse vom 01.04.1981 - P.St. 928 -, vom 02.09.1982 - P.St. 950 - und vom 31.08.1983 - P.St. 987 -).
  • StGH Hessen, 02.09.1982 - P.St. 950

    Grundrechtsklage; Gerichtsentscheidung; Prüfungsgegenstand; Strafurteil

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Aus dieser Prüfungsbeschränkung folgt auch, daß der Staatsgerichtshof solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen muß, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, unter anderem Beschlüsse vom 01.04.1981 - P.St. 928 -, vom 02.09.1982 - P.St. 950 - und vom 31.08.1983 - P.St. 987 -).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Sie ist zwar eine Vorschrift des formellen Baurechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - IV C 32.69 -, BRS 24 Nr. 148), gehört aber nicht zum gerichtlichen Verfahrensrecht, auf welches die Divergenz zwischen der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Staatsgerichtshofs allein sich bezieht (vgl. Berg, Kassation gerichtlicher Urteile, die in bundesrechtlich geordneten Verfahren ergangen sind, in: Landesverfassungsgerichtsbarkeit, S. 529 [539 ff.]).
  • StGH Hessen, 20.03.1985 - P.St. 1015

    Prüfungskompetenz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
    Nur wenn gerügt wird, daß eine Entscheidung sich außerhalb jeder Rechtsanwendung stellt und deshalb überhaupt nicht auf Bundesrecht beruht, kann daneben geltend gemacht werden, es seien dadurch auch andere Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt." Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 20.03.1985 - P.St. 1015 -).
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen;

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • VerfGH Bayern, 20.03.1986 - 26-VI-85
  • VerfGH Bayern, 02.08.1974 - 51-VI-73
  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1203

    Grundrechtsklage; Zulässigkeit; Feststellungsbegehren; Rechtsschutzinteresse;

    Dies gilt auch in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zur Verteidigung der Grundrechte (StGH, Beschluss vom 5. Juli 1972 - P.St. 623 - Beschluss vom 28. Februar 1985 - P.St. 998; Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1161; vgl. auch BVerfGE 53, 152 ff. [157]).

    Das Interesse an der Beseitigung einer belastenden Kostenentscheidung allein reicht nicht aus, um ein fortdauerndes Rechtsschutzbedürfnis zu begründen (StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, a.a.O. unter Berufung auf BVerfGE 33, 247 f. [256]).

  • StGH Hessen, 11.07.1990 - P.St. 1086

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage: Landesverfassungsgericht hat keine

    Der StGH Wiesbaden darf als Landesverfassungsgericht wegen des Vorrangs von Bundesrecht gegenüber dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts (GG Art. 31) nur die Anwendung von hessischem Landesrecht am Maßstab der hessischen Verfassung messen (st Rspr; zuletzt StGH Wiesbaden, 1989-04-14, P.St. 1076, StAnz HE 1989, 1661).

    Als Landesverfassungsgericht darf der Staatsgerichtshof allerdings wegen des Vorranges des Bundesrechts gegenüber dem Landesrecht einschließlich des Landesverfassungsrechts (Art. 31 GG) nur die Anwendung von hessischem Landesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung messen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. 1989, S. 1661).

  • StGH Hessen, 11.07.1990 - P.St. 1089

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Ablehnung eines

    Keine Prüfungsbefugnis des StGH Wiesbaden bei Anwendung von Bundesrecht (vgl StGH Wiesbaden, 1989-04-14, P.St. 1076, StAnZ HE 1989, 1661).

    Bundesrecht geht nach Art. 31 GG dem Landesrecht vor und kann deshalb nicht Gegenstand einer landesrechtlichen Grundrechtsklage sein (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. z.B. StGH, Beschluß vom 14.04.1989 - P.St. 1076 -, StAnz. 1989, S. 1661).

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Der Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, durch den den Antragstellern vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO versagt worden ist, kann zwar grundsätzlich Gegenstand einer Grundrechtsklage sein, denn gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (StGH, Beschluß vom 14.04.1989 - P.St. 1076 -).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung könnte der Staatsgerichtshof danach grundsätzlich verpflichtet sein, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1661).
  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

    Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung wäre der Staatsgerichtshof grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluß vom 14.04.1989 - P.St. 1076 -, StAnz. 1989, S. 1661).
  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190

    Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde;

    Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung könnte der Staatsgerichtshof danach grundsätzlich verpflichtet sein, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1661).
  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1213

    Hauptverhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsweggarantie; Terminsversäumung;

  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1207

    Gehörsrecht; Rechtliches Gehör

  • StGH Hessen, 14.03.1990 - P.St. 1085

    Bundesrecht; Gesetzlicher Richter; Richterablehnung; Befangenheit;

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