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   StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132   

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StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132 (https://dejure.org/1992,4429)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05.08.1992 - P.St. 1132 (https://dejure.org/1992,4429)
StGH Hessen, Entscheidung vom 05. August 1992 - P.St. 1132 (https://dejure.org/1992,4429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 CB 54.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vermeintlicher

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    cc) Durch das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs war der Dienstgerichtshof nicht gehalten, auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur regelmäßigen Unzulässigkeit einer Feststellungsklage nach Außerkrafttreten der angegriffenen Geschäftsverteilung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218; Hess.VGH, Urteil vom 15.08.1984, DÖD 1987, 80 ff.) einzugehen.

    Die Verwaltungsgerichte haben auch darüber zu befinden, in welcher Weise ein Richter vor Ablauf des Geschäftsjahrs gegen eine für fehlerhaft erachtete, aber verbindliche Zuteilung zu einem Spruchkörper durch den Geschäftsverteilungsplan einstweiligen Rechtsschutz erlangen kann (vgl BVerwG, Beschluß v. 14.4.1986, DÖD 1986, 218 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darin das berechtigte Interesse des dortigen Klägers an der Feststellung, daß er aus dem Geschäftsverteilungsplan für ein abgelaufenes Geschäftsjahr nicht zur Wahrnehmung der ihm darin zugewiesenen Geschäfte verpflichtet gewesen sei, ergänzend mit der Erwägung begründet, es dürfe einem Richter nicht zugemutet werden, auf sein Risiko gegen einen für rechtswidrig gehaltenen Geschäftsverteilungsplan zu verstoßen, damit erst in einem Disziplinarverfahren oder in einem Verfahren nach § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG mittelbar geklärt werden könne, ob der Geschäftsverteilungsplan rechtmäßig gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11, 19 f.; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218 f; Hess. VGH, Urteil vom 15.08.1984, DÖD 1987, 80, 81 f.).

    Die Antragstellerin hat jedoch bisher weder den Verwaltungsrechtsweg erschöpft noch auch nur versucht, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die von ihr als rechtswidrig gerügte Geschäftszuweisung zu erwirken (zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper während des Geschäftsjahres vgl.: BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218, 219; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 f.; VGH München, Beschluß vom 19.12.1977, BayVBl. 1978, 337 f.; BVerfG, Beschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Das ergibt sich aus dem Zusammenhang seiner Begründung und dem Hinweis auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11, 21; BGH, Urteil vom 21.10.1982, BGHZ 85, 145, 154).

    Nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung steht einem Richter, der Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan geltend macht, für dessen Nachprüfung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten in Form der Feststellungsklage zur Verfügung (StGH, Beschlüsse vom 07.05. und 19.11.1990 - P.St. 1096 - BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11 ff.; BGH, Urteil vom 31.01.1984, BGHZ 90, 41, 48; BGH, Urteil vom 04.12.1989, DRiZ 1991, 99 f.; BVerfG, Kammerbeschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

    Allein die Verwaltungsgerichte haben zu entscheiden, welche Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Klage gelten, mit der ein Richter die Feststellung begehrt, daß er den Regelungen des von ihm für rechtswidrig gehaltenen Geschäftsverteilungsplans nicht nachzukommen braucht (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darin das berechtigte Interesse des dortigen Klägers an der Feststellung, daß er aus dem Geschäftsverteilungsplan für ein abgelaufenes Geschäftsjahr nicht zur Wahrnehmung der ihm darin zugewiesenen Geschäfte verpflichtet gewesen sei, ergänzend mit der Erwägung begründet, es dürfe einem Richter nicht zugemutet werden, auf sein Risiko gegen einen für rechtswidrig gehaltenen Geschäftsverteilungsplan zu verstoßen, damit erst in einem Disziplinarverfahren oder in einem Verfahren nach § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG mittelbar geklärt werden könne, ob der Geschäftsverteilungsplan rechtmäßig gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11, 19 f.; vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218 f; Hess. VGH, Urteil vom 15.08.1984, DÖD 1987, 80, 81 f.).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Sie sind dabei nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 - BVerfG, Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61 f.; ständige Rechtsprechung).

    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, kann ein Verstoß gegen das Recht auf Gehör festgestellt werden (BVerfG, Beschluß vom 01.02.1978, BVerfGE 47, 182, 187 f.; Beschluß vom 22.11.1983, BVerfGE 65, 293, 295 f.; Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61; ständige Rechtsprechung).

    Auch kommt es im Rahmen des Prozeßrechts nicht darauf an, ob der Würdigung des Fachgerichts in allen Punkten zu folgen ist (BVerfG, Beschluß vom 30.01.1985, BVerfGE 69, 141, 143 f.; Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 62).

  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Gegen die Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 1989 und 1990 erhob die Antragstellerin ferner Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht, die mit Kammerbeschluß vom 3. Dezember 1990 (DRiZ 1991, 100) zurückgewiesen wurden: Die Antragstellerin habe nicht den Rechtsweg erschöpft.

    Nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung steht einem Richter, der Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan geltend macht, für dessen Nachprüfung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten in Form der Feststellungsklage zur Verfügung (StGH, Beschlüsse vom 07.05. und 19.11.1990 - P.St. 1096 - BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11 ff.; BGH, Urteil vom 31.01.1984, BGHZ 90, 41, 48; BGH, Urteil vom 04.12.1989, DRiZ 1991, 99 f.; BVerfG, Kammerbeschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

    Die Antragstellerin hat jedoch bisher weder den Verwaltungsrechtsweg erschöpft noch auch nur versucht, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die von ihr als rechtswidrig gerügte Geschäftszuweisung zu erwirken (zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper während des Geschäftsjahres vgl.: BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218, 219; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 f.; VGH München, Beschluß vom 19.12.1977, BayVBl. 1978, 337 f.; BVerfG, Beschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist ein Verfahrensgrundrecht der Hessischen Verfassung (StGH, Beschlüsse vom 13.01.1988 - P.St. 1039 - …

    Sie sind dabei nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 - BVerfG, Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61 f.; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Aus den gleichen Gründen wies das Dienstgericht des Bundes mit Urteil vom 4. Dezember 1989 (DRiZ 1991, 99) die Revision der Antragstellerin zurück.

    Nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung steht einem Richter, der Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan geltend macht, für dessen Nachprüfung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten in Form der Feststellungsklage zur Verfügung (StGH, Beschlüsse vom 07.05. und 19.11.1990 - P.St. 1096 - BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11 ff.; BGH, Urteil vom 31.01.1984, BGHZ 90, 41, 48; BGH, Urteil vom 04.12.1989, DRiZ 1991, 99 f.; BVerfG, Kammerbeschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096

    Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz;

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Mit Beschluß vom gleichen Tag (P.St. 1096) wies der Staatsgerichtshof eine gegen den Geschäftsverteilungsplan 1989 erhobene Grundrechtsklage der Antragstellerin als unzulässig zurück, weil sie es unterlassen habe, gegen die angegriffene Geschäftsverteilung zunächst Abhilfe auf dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu suchen.

    Nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung steht einem Richter, der Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan geltend macht, für dessen Nachprüfung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten in Form der Feststellungsklage zur Verfügung (StGH, Beschlüsse vom 07.05. und 19.11.1990 - P.St. 1096 - BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11 ff.; BGH, Urteil vom 31.01.1984, BGHZ 90, 41, 48; BGH, Urteil vom 04.12.1989, DRiZ 1991, 99 f.; BVerfG, Kammerbeschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, kann ein Verstoß gegen das Recht auf Gehör festgestellt werden (BVerfG, Beschluß vom 01.02.1978, BVerfGE 47, 182, 187 f.; Beschluß vom 22.11.1983, BVerfGE 65, 293, 295 f.; Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, kann ein Verstoß gegen das Recht auf Gehör festgestellt werden (BVerfG, Beschluß vom 01.02.1978, BVerfGE 47, 182, 187 f.; Beschluß vom 22.11.1983, BVerfGE 65, 293, 295 f.; Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61; ständige Rechtsprechung).
  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
    Auszug aus StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
    Die Antragstellerin hat jedoch bisher weder den Verwaltungsrechtsweg erschöpft noch auch nur versucht, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die von ihr als rechtswidrig gerügte Geschäftszuweisung zu erwirken (zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper während des Geschäftsjahres vgl.: BVerwG, Beschluß vom 14.04.1986, DÖD 1986, 218, 219; OVG Hamburg, Beschluß vom 19.09.1986, NJW 1987, 1215 f.; VGH München, Beschluß vom 19.12.1977, BayVBl. 1978, 337 f.; BVerfG, Beschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1078

    Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Darlegungspflicht; Frist; Gebühr

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1109

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und

  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095

    Dienstenthebung; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

  • StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112

    Vereinbarkeit der Zustellungsregelung von DO HE § 20a Abs 2 mit der

  • StGH Hessen, 13.03.1991 - P.St. 1110

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Verweigerung von Zuschüssen zum

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Erst wenn rechtskräftig oder - vorläufig - im Wege einer einstweiligen Anordnung die Unwirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans festgestellt worden ist, muss sich der betroffene Richter hieran nicht mehr festhalten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1990 - 2 BvR 785, 1536/90, DRiZ 1991, 100; HessStGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132, juris Rn. 60; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589, NJW 1994, 2308).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Die Grundrechtsklage wäre aber jedenfalls deshalb offensichtlich unbegründet, weil keinerlei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ersichtlich sind (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).

    Sie sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1147

    Unbegründetheit einer Grundrechtsklage gegen Urteil des Wahlprüfungsgerichts bei

    Der Antragsteller rügt die Verletzung rechtlichen Gehörs im Wahlprüfungsverfahren und beruft sich damit auf ein Verfahrensgrundrecht der Hessischen Verfassung (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 05.08.1992 - P.St. 1132 -, StAnz. 1992, S. 2173 m.w.N.).

    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, kann ein Verstoß gegen das Recht auf Gehör festgestellt werden (vgl. StGH, Beschluß vom 05.08.1992  - P.St. 1132 -, StAnz. 1992, S. 2173 m.w.N.).

  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1213

    Hauptverhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsweggarantie; Terminsversäumung;

    Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).
  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1207

    Gehörsrecht; Rechtliches Gehör

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).
  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1179

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Rechtliches Gehör

    Es berührt nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf rechtliches Gehör, wenn das Fachgericht der Rechtsauffassung des Antragstellers nicht gefolgt ist und sich mit seinem Vorbringen nicht in einer Weise auseinandergesetzt hat, die er selbst für richtig hält (vgl. P.St. 1132).
  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298

    Antragsrücknahme; Bedingung; Klagerücknahme; Rechtsbehelfsbelehrung; Rücknahme;

    Verfassungsrechtlich ist eine Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der Erhebung der Grundrechtsklage, die nicht zum Rechtsweg zählt und die gerade kein Rechtsmittel im Sinne der Prozessgesetze, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, nicht geboten (vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. 1992, S. 2173; BVerfGE, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [107 ff.]).
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