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   StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V.   

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StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. (https://dejure.org/1993,8240)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. (https://dejure.org/1993,8240)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - P.St. 1173 e.V. (https://dejure.org/1993,8240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen das Inkrafttreten des SchulG HE am 1993-08-01

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen das Inkrafttreten des SchulG HE am 1993-08-01)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158

    Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Eine einstweilige Verfügung kommt bei allen vor dem Staatsgerichtshof zulässigen Verfahrensarten und daher auch zur Sicherung solcher Rechtsansprüche in Betracht, die im Wege der Grundrechtsklage zu verfolgen sind (StGH, Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, StAnz. 1993, S. 654).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs in Übereinstimmung mit derjenigen des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen einer gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage wegen der in der Regel weittragenden Folgen der Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 19.01.1993 - P.St. 1158 e.V. - für ein Verfahren der Normenkontrolle: Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1043 e.V. -, StAnz. 1986, S. 1159).

    Dann darf nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs eine einstweilige Verfügung nicht ergehen, weil keine Veranlassung für eine vorläufige Regelung besteht (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, zuletzt im Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. - m.w.N.).

    Wenn bisher bestehende Vorschriften durch ein neues Gesetz lediglich inhaltlich wiederholt und neugefaßt werden, beginnt diese Frist nicht erneut zu laufen (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -).

    Bisher hat der Staatsgerichtshof im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Analogie zu § 21 Abs. 1 StGHG - endgültige Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluß - in den Fällen gezogen, in denen nach Auffassung von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung offensichtlich erfolglos bleiben muß, weil bereits eine summarische Prüfung die Unzulässigkeit oder die offenbare Unbegründetheit des Antrags in der Hauptsache ergeben hat, also auch in der Hauptsache selbst eine endgültige Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluß in Betracht kommt (vgl. zuletzt Beschluß vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -).

  • StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung -

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    So hat sich denn der Staatsgerichtshof in Grundrechtsklageverfahren bisher darauf beschränkt, die Verletzung der Grundrechte des betreffenden Klägers durch das angegriffene Gesetz festzustellen, was nach der (personell erweiterten) Rechtskraftregelung des § 49 Abs. 1 StGHG lediglich dazu führt, daß rechtlich verbindlich für und gegen jedermann und bindend für alle Gerichte und Behörden eine Grundrechtsverletzung gerade zum Nachteil der am Verfahren beteiligten Antragsteller - und nicht auch anderer betroffener Personen - feststeht, ohne daß damit gleichzeitig der Bestand der angegriffenen Rechtsnorm berührt würde (vgl. hierzu auch StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz.

    1984, S. 825 = ESVGH 35, 1 = DÖV 1984, S. 718; Beschluß vom 26.06.1985 - P.St. 1031 e.V. -).

    Mit der Rüge des Verstoßes gegen den Vorbehalt des Gesetzes machen sie die Verletzung ihres elterlichen Rechts auf verfassungsgemäßen Schulunterricht für ihre Kinder geltend (vgl. hierzu auch StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -).

    Die bisherige Regelung ist im übrigen unter diesem Gesichtspunkt auch unangefochten geblieben (vgl. zur gebotenen Regelungsdichte im Schulrecht BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257; StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, und Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, …

  • StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036

    Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Von einer Auflösung dieses Spannungsverhältnisses im Sinne praktischer Konkordanz (wie es der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Februar 1987 - P.St. 1036 - gefordert habe) könne angesichts der konkreten gesetzlichen Regelung in den §§ 77 Abs. 3, 75 Abs. 2 HSchG keine Rede sein.

    Die bisherige Regelung ist im übrigen unter diesem Gesichtspunkt auch unangefochten geblieben (vgl. zur gebotenen Regelungsdichte im Schulrecht BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257; StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, und Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, …

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1043

    Einstweilige Verfügung; Förderstufe; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs in Übereinstimmung mit derjenigen des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen einer gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage wegen der in der Regel weittragenden Folgen der Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 19.01.1993 - P.St. 1158 e.V. - für ein Verfahren der Normenkontrolle: Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1043 e.V. -, StAnz. 1986, S. 1159).
  • StGH Hessen, 26.06.1985 - P.St. 1031

    Einstweilige Verfügung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    1984, S. 825 = ESVGH 35, 1 = DÖV 1984, S. 718; Beschluß vom 26.06.1985 - P.St. 1031 e.V. -).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Die bisherige Regelung ist im übrigen unter diesem Gesichtspunkt auch unangefochten geblieben (vgl. zur gebotenen Regelungsdichte im Schulrecht BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257; StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, und Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, …
  • StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1130

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Verordnung zur

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage in der Hauptsache gegen eine Rechtsnorm setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zwar voraus, daß der jeweilige Antragsteller durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen wird (vgl. Beschluß vom 23.10.1991 - P.St. 1130 e.V. -, StAnz. 1991, S. 2659 = DVBl. 1992, S. 1024 = NVwZ 1992, S. 1185).
  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Besonders wichtige Gründe des Gemeinwohls - zu denen auch der Grundrechtsschutz gehören kann - müssen vorliegen, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 21.12.1976, BVerfGE 43, 198, 200).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173
    Denn Personen, die einen ihnen drohenden Grundrechtseingriff abwehren wollen, ist nicht zuzumuten, zunächst das Inkrafttreten der Norm und eine - aus ihrer Sicht - unmittelbar damit verbundene Grundrechtsbeeinträchtigung abzuwarten, ehe sie Rechtsschutz beantragen dürfen (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 10.07.1990, BVerfGE 82, 310 im Fall einer Kommunalverfassungsbeschwerde).
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz.

    1993, 654 [655] = juris, Rn. 25; Beschluss vom 23.07.1993- P.St. 1173 e.V. -, StAnz.

  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    1993, 654 [655] = juris, Rn. 25; Beschluss vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz.
  • StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170

    Abstrakte Normenkontrolle; Schulrecht; Gesetzesvorbehalt; Elternrecht;

    Zunächst sei - wie bereits im Beschluß vom 23. Juli 1993 (- P.St. 1173 e.V. -, StAnz. 1993, S. 124) geschehen - darauf hingewiesen, daß die pädagogische Wirklichkeit, in der eine absolute, objektive Bewertung nicht vorkommt, ohnehin schon immer die Mitberücksichtigung des Leistungsstandes der Gruppe bei Einzelbewertung gekannt hat und dies auch allgemein als sachgerecht akzeptiert worden ist.
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1357

    Fristbeginn; Grundrechtsklage; Klagefrist; Prüfungsgegenstand; Rechtsnorm

    Für die Berechnung der Jahresfrist des § 45 Abs. 2 StGHG ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die inhaltgleiche Vorgängernorm in Kraft getreten ist (StGH, Beschlüsse vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, StAnz. 1993, S. 654 656, und vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz. 1993 S. 2124 2126).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1398

    Rechtssatzgrundrechtsklage; Grundrechtsklage; Gesetz; Klagefrist;

    Für die Berechnung der Jahresfrist des § 45 Abs. 2 StGHG ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die inhaltliche Vorgängernorm in Kraft getreten ist (StGH, Beschlüsse vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, StAnz. 1993, S. 654 (656), und vom 23.07.1993 - P.St. 1173 e.V. -, StAnz.
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