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StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; …
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
1994, S. 1488; Beschluß vom 04.06.1969 - P.St. 560 - Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, … - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Eine mit einer solchen Behauptung erhobene Grundrechtsklage ist nicht fristgebunden und grundsätzlich zulässig, solange die vom Antragsteller gerügte Unterlassung des begehrten staatlichen Handelns andauert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.02.1957, BVerfGE 6, 257 ; Beschluß vom 10.02.1960, BVerfGE 10, 302 ; Beschluß vom 29.10.1987, BVerfGE 77, 170 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 11.12.1990, NJW 1991 S. 2895). - StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181
Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage; …
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Die Art. 26, 126 und 136 HV enthalten überhaupt keine Grundrechte, auf die der Antragsteller sich berufen könnte (vgl. StGH, Beschluß vm 08.06.1994 - P.St. 1182 - Beschluß vom 11.05.1994 - P.St. 1181 -, StAnz.
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Hat im Laufe eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens die von einem Antragsteller gerügte Untätigkeit einer staatlichen Stelle ihr Ende gefunden, wurde also die begehrte Handlung vorgenommen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, der Antragsteller sei durch die verspätete Entscheidung in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt, ausnahmsweise fortbestehen, wenn etwa eine konkrete Wiederholungsgefahr droht oder wenn das vom Antragsteller gerügte Unterlassen einer rechtzeitigen Entscheidung diesen weiterhin beeinträchtigt (…vgl. BayVerfGH, a.a.O.; zum Fall der Freiheitsentziehung durch vorläufige Unterbringung: BVerfG, Beschluß vom 07.10.1981, BVerfGE 58, 208 ). - StGH Hessen, 08.06.1994 - P.St. 1182
Amtspflichtverletzung; Verfahrensabgabe
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Die Art. 26, 126 und 136 HV enthalten überhaupt keine Grundrechte, auf die der Antragsteller sich berufen könnte (vgl. StGH, Beschluß vm 08.06.1994 - P.St. 1182 - Beschluß vom 11.05.1994 - P.St. 1181 -, StAnz. - VerfGH Bayern, 11.12.1990 - 36-VI-90
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Eine mit einer solchen Behauptung erhobene Grundrechtsklage ist nicht fristgebunden und grundsätzlich zulässig, solange die vom Antragsteller gerügte Unterlassung des begehrten staatlichen Handelns andauert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.02.1957, BVerfGE 6, 257 ; Beschluß vom 10.02.1960, BVerfGE 10, 302 ; Beschluß vom 29.10.1987, BVerfGE 77, 170 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 11.12.1990, NJW 1991 S. 2895). - StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122
Zur Substantiierung einer Verletzung von Verf HE Art 2 Abs 3 durch verzögerte …
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Da der Antragsteller ausdrücklich vorträgt (Seite 3 des Schreibens vom 19. März 1994), sich nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts in der Sache wenden zu wollen, macht er mit seinem Vorbringen gegenüber dem Staatsgerichtshof - entgegen seiner Formulierung in der Antragsschrift - nicht etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, sondern er rügt mit dem Hinweis auf die nach seiner Ansicht verzögerliche Behandlung seines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Verletzung seines aus Art. 2 Abs. 3 HV folgenden Anspruchs auf Justizgewährung innerhalb angemessener Zeit (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991 S. 2657 m.w.N.). - BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Eine mit einer solchen Behauptung erhobene Grundrechtsklage ist nicht fristgebunden und grundsätzlich zulässig, solange die vom Antragsteller gerügte Unterlassung des begehrten staatlichen Handelns andauert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.02.1957, BVerfGE 6, 257 ; Beschluß vom 10.02.1960, BVerfGE 10, 302 ; Beschluß vom 29.10.1987, BVerfGE 77, 170 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 11.12.1990, NJW 1991 S. 2895). - BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Eine mit einer solchen Behauptung erhobene Grundrechtsklage ist nicht fristgebunden und grundsätzlich zulässig, solange die vom Antragsteller gerügte Unterlassung des begehrten staatlichen Handelns andauert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.02.1957, BVerfGE 6, 257 ; Beschluß vom 10.02.1960, BVerfGE 10, 302 ; Beschluß vom 29.10.1987, BVerfGE 77, 170 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 11.12.1990, NJW 1991 S. 2895).
- StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431
Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen …
- StGH, Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1180 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 09.12.1997 - P.St. 1282 -, juris Rn. 15; Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1344 -, juris Rn. 18 -.- StGH, Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1180 -, juris Rn. 10; Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1344 -, juris Rn. 18 -.