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StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208 |
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§ 90 Abs 3 BVerfGG
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- StGH Hessen, 12.12.1995 - P.St. 1191
Vorläufiger Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; effektiver …
Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Ein Gericht braucht daher bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer von seiner Rechtsauffassung abweichenden Meinung nicht zu folgen (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1996 S. 413).Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
- StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1169
Gehörsrecht; Prüfungsbeschränkung; Prüfungskompetenz; richterliche …
Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 8. November 1996 - P.St. 1190 - Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH…, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
- StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190
Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde; …
Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 8. November 1996 - P.St. 1190 - Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -). - StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; …
Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.). - StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916
Grundrechtsklage - Staatsgerichtshof - Prüfungskompetenz - Gerichtsentscheidung - …
Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
- StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269
Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches …
Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn die Antragsteller Tatsachen darlegen, aus denen sich nachvollziehbar die gerügten Grundrechtsverletzungen ergeben können (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N.).Deshalb kann ein Verstoß gegen dieses Gebot nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N.).
- StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255
Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung; …
Danach ist eine Grundrechtsklage nur dann zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - P.St. 1208 -, StAnz. 1996 S. 2436 m.w.N.).1996 S. 413; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 - Beschluss vom 10. Juli 1996 - P.St. 1208 -, a.a.O.).
- StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör; …
Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch Exekutive oder Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die jeweilige Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Juli 1995 - P.St. 1208 -). - StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
Darlegung; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Grundrechtsverletzung; …
Eine Grundrechtsklage ist gemäß § 43 Abs. 2 StGHG nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben könnte (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N., StAnz. 1996, S. 2436).