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   StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208   

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StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208 (https://dejure.org/1996,10301)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.1996 - P.St. 1208 (https://dejure.org/1996,10301)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - P.St. 1208 (https://dejure.org/1996,10301)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 12.12.1995 - P.St. 1191

    Vorläufiger Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; effektiver

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
    Ein Gericht braucht daher bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer von seiner Rechtsauffassung abweichenden Meinung nicht zu folgen (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1996 S. 413).

    Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1169

    Gehörsrecht; Prüfungsbeschränkung; Prüfungskompetenz; richterliche

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
    Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 8. November 1996 - P.St. 1190 - Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).

    Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).

  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190

    Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
    Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 8. November 1996 - P.St. 1190 - Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916

    Grundrechtsklage - Staatsgerichtshof - Prüfungskompetenz - Gerichtsentscheidung -

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
    Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches

    Danach ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn die Antragsteller Tatsachen darlegen, aus denen sich nachvollziehbar die gerügten Grundrechtsverletzungen ergeben können (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N.).

    Deshalb kann ein Verstoß gegen dieses Gebot nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N.).

  • StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255

    Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung;

    Danach ist eine Grundrechtsklage nur dann zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben kann (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - P.St. 1208 -, StAnz. 1996 S. 2436 m.w.N.).

    1996 S. 413; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 - Beschluss vom 10. Juli 1996 - P.St. 1208 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch Exekutive oder Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die jeweilige Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Juli 1995 - P.St. 1208 -).
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279

    Darlegung; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Grundrechtsverletzung;

    Eine Grundrechtsklage ist gemäß § 43 Abs. 2 StGHG nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben könnte (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N., StAnz. 1996, S. 2436).
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