Rechtsprechung
   StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10455
StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279 (https://dejure.org/1997,10455)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08.10.1997 - P.St. 1279 (https://dejure.org/1997,10455)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - P.St. 1279 (https://dejure.org/1997,10455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208

    Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot;

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
    Eine Grundrechtsklage ist gemäß § 43 Abs. 2 StGHG nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben könnte (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N., StAnz. 1996, S. 2436).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
    Er dient u.a. der Wahrung des Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs der Gerichte und soll verhindern, daß durch Herbeiführung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung über einen Akt der öffentlichen Gewalt erst die Grundlage für einen nach Lage der Sache gegebenen Rechtsweg geliefert wird (vgl. BVerfGE 2, 287).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1284

    Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Der Antragsteller wendet sich mit seiner Grundrechtsklage im Verfahren P.St. 1279 u.a. auch gegen die Abrechnungen des Kreiskrankenhauses Y, insbesondere hinsichtlich seines Krankenhausaufenthaltes im Dezember 1995.
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1283

    Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Der Antragsteller wendet sich mit einer Grundrechtsklage im Verfahren P.St. 1279 u.a. gegen die Behandlung seiner Petitionen durch den Hessischen Landtag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht