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   StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296   

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StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296 (https://dejure.org/1999,3269)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.1999 - P.St. 1296 (https://dejure.org/1999,3269)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - P.St. 1296 (https://dejure.org/1999,3269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen Feiertagen mit dem Hessischen Feiertagsgesetz (FeiertagsG H); Befreiungsmöglichkeiten von Verboten und Beschränkungen für privilegierte Autowaschanlagenbetreiber an Feiertagen in § 14 ...

  • Wolters Kluwer

    Sonntägliches und feiertägliches Arbeitsverbot hinsichtlich des Betriebs einer Selbstbedienungswaschanlage in Abgrenzung zum an Sonntagen und Feiertagen erlaubten Betrieb vollautomatischer Autowaschanlagen; Beeinflussung einer Wettbewerbssituation durch den Gesetzgeber; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 430
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in den Studentenschaften nach dem

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    1995, S. 1060; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

    Das Prinzip der Subsidiarität gilt grundsätzlich auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. StGH, Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1192 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

    Diese das Subsidiaritätsprinzip tragenden Erwägungen stehen einer direkten Anrufung des Verfassungsgerichts allerdings nicht entgegen, wenn die Anrufung der Fachgerichte zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen dem Antragsteller unzumutbar ist oder wenn von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Verfahrens weder die Aufklärung von Tatsachen noch die Klärung einfachrechtlicher Fragen zu erwarten ist, auf die das Verfassungsgericht bei der Beurteilung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Der Grundsatz der Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1980 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 = ESVGH 40, 10; Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1192 -, …

    Diese das Subsidiaritätsprinzip tragenden Erwägungen stehen einer direkten Anrufung des Verfassungsgerichts allerdings nicht entgegen, wenn die Anrufung der Fachgerichte zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen dem Antragsteller unzumutbar ist oder wenn von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Verfahrens weder die Aufklärung von Tatsachen noch die Klärung einfachrechtlicher Fragen zu erwarten ist, auf die das Verfassungsgericht bei der Beurteilung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192

    Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Der Grundsatz der Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1980 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 = ESVGH 40, 10; Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1192 -, …

    Das Prinzip der Subsidiarität gilt grundsätzlich auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. StGH, Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1192 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

  • StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463

    Bundesrecht; Grundrechtsklage; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
  • StGH Hessen, 10.11.1950 - P.St. 78

    Wahlrecht; Wahlrechtsgleichheit; Wahlvorschlag; Gleichheitsrecht; Willkür;

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
  • StGH Hessen, 14.04.1950 - P.St. 41

    Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
  • StGH Hessen, 14.04.1950 - P.St. 54

    Gleichheitsgrundsatz: Wahlrecht; Wahlrechtsgrundsätze

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Sie genießen den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung jedenfalls - und nur dies steht vorliegend zur Entscheidung an - soweit sie sich im Hinblick auf die hinter der rechtsfähigen Vereinigung stehenden Personen und die Tatsache, dass diese in dieser Rechtsform gesamthänderisch verbunden nach außen in Erscheinung treten, in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 -).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Art. 31 GG kann die Geltung einer landesverfassungsrechtlichen Norm, die mit einer Bestimmung des Grundgesetzes übereinstimmt, nicht berühren (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz. 1986, S. 1089 (1100); BVerfGE 36, 342 (363, 367); BVerfGE 96, 345 (364)).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Art. 31 GG kann die Geltung einer landesverfassungsrechtlichen Norm, die mit einer Bestimmung des Grundgesetzes übereinstimmt, nicht berühren (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz. 1986, S. 1089 (1100); BVerfGE 36, 342 (363, 367); BVerfGE 96, 345 (364)).
  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617

    Grundrechtsklage - Verwirkung

    Auszug aus StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
    Aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (vgl. StGH, Beschluss vom 16.06.1971 - P.St. 617 -, ESVGH 21, 193 (194); Urteil vom 16.06.1971 - P.St. 602, 603, 604, 607 -, StAnz.
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

  • StGH Hessen, 12.07.1972 - P.St. 640
  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602

    Grundrechtsklage; Besoldungsgesetz; Amtsbezeichnung; Unmittelbarkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - 7 A 3703/92

    Tankstelle; Portalwaschanlage; Durchfahrhalle; Allgemeines Wohngebiet

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Denn ein Rechtsweg im Sinne des § 44 Abs. 1 StGHG, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Fachgerichts (vgl. StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]), ist weder gegen die Versagung der Beteiligtenstellung der Antragsteller im Wahlprüfungsverfahren noch gegen die Verwerfung ihres Ablehnungsgesuchs eröffnet.

  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche

    Der Grundsatz der Subsidiarität von Grundrechtsklagen als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken und eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430, [431]).

    Die Entscheidung, eine Steuerquelle zu erschließen, eine andere hingegen nicht auszuschöpfen, berührt nämlich in der Regel weder die besonderen Freiheitsgrundrechte noch stellt sie eine Differenzierung anhand personengebundener Merkmale dar (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 1 HV StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [432]).

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Nur wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs offensichtlich oder dessen Inanspruchnahme aus anderen Gründen unzumutbar ist, weil er aus Rechtsgründen schlechthin keinen Erfolg haben kann oder die angefochtene Maßnahme auf einer gefestigten Rechtsprechung beruht und eine Abweichung deshalb nicht zu erwarten ist, soll sich der Antragsteller diesen Umweg ersparen können (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • VerfGH Thüringen, 30.09.2015 - VerfGH 20/13

    Verfassungsbeschwerde, Thüringer Spielhallengesetz

    Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Instanzgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 - 1 BvR 475/78 -, BVerfGE 49, 252 ff.; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 3. Mai 1999 - P.St. 1296 -, juris, Rn. 39; vgl. auch Schwan, Der Thüringer Verfassungsgerichtshof als "außerplanmäßige Revisionsinstanz", ThürVBl. 2012, 121 ff.).
  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, Finanzzuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften nach einheitlichen und sachlich vertretbaren Maßstäben - und nicht ohne sachlichen Grund ungleich - auf die kommunalen Gebietskörperschaften zu verteilen (vgl. Hess. StGH, U. v. 03.05.1999 - P.St.1296 -, juris, Rdnr. 46 f.).

    Denn eine willkürliche Ungleichbehandlung der betroffenen Kommunen durch den Gesetzgeber kann aufgrund des der Legislative im gewaltenteilenden Staat zustehenden weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. VG Gießen, U. v. 19.12.2007 - 8 E 1792/05 -, HSGZ 2008, 227, 235 = juris, Rdnr. 95 f. m. zahlr. N.) infolge richterlicher Selbstbeschränkung nur dann festgestellt werden, wenn für die vorgenommene Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (vgl. VerfGH Rh.-Pf., U. v. 14.02.2012 - VGH N 3/11 -, LKRZ 2012, 136, 139; Hess. StGH, U. v. 03.09.1999 - P.St.1296 -, juris, Rdnr. 46 f.; U. v. 14.09.2000 - P.St.1314 -, juris, Rdnr. 29).

  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Nur wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs offensichtlich oder dessen Inanspruchnahme aus anderen Gründen unzumutbar ist, weil er aus Rechtsgründen schlechthin keinen Erfolg haben kann oder die angefochtene Maßnahme auf einer gefestigten Rechtsprechung beruht und eine Abweichung deshalb nicht zu erwarten ist, soll sich der Antragsteller diesen Umweg ersparen können (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Nur wenn die Unzulässigkeit jedes Rechtsweges oder eines Rechtsmittels offensichtlich oder deren Inanspruchnahme aus anderen Gründen unzumutbar ist, weil sie aus Rechtsgründen von vornherein keinen Erfolg haben kann, oder die angefochtene Maßnahme auf einer gefestigten Rechtsprechung beruht und eine Abweichung deshalb nicht zu erwarten ist, soll sich der Antragsteller diesen Umweg ersparen können (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • StGH Hessen, 17.01.2001 - P.St. 1484

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer

    Rechtsfähige Vereinigungen des Privatrechts genießen deshalb den Schutz der Grundrechte der Hessischen Verfassung, soweit sie sich in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinden (vgl. StGH, Urteil vom 14.04.1950 - P.St. 41 und P.St. 54 - Beschluss vom 31.10.1950 - P.St. 78 - Beschluss vom 31.01.1968 - P.St. 463 - Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 .
  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse;

    Damit ist gegen sie ein Rechtsweg, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts (StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 A 2057/12

    Zeitpunkt der Gleichstellung mit dem Realschulabschluss im verkürzten gymnasialen

    auch StGH des Landes Hessen, Urteil vom 03.05.1999 - P. St. 1296 - NVwZ 2000, 430).
  • StGH Hessen, 12.09.2001 - P.St. 1667

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen

  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359

    Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung;

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

  • StGH Hessen, 11.11.2015 - P.St. 2460

    Zum Begründungserfordernis einer konkreten Normenkontrollvorlage (hier: Vorlage

  • VG Schleswig, 08.12.2000 - 12 B 101/00

    Untersagung von Flohmarktveranstaltungen; Zulässigkeit von Flöhmärkten an

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