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   StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297   

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StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297 (https://dejure.org/1998,6812)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.12.1998 - P.St. 1297 (https://dejure.org/1998,6812)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - P.St. 1297 (https://dejure.org/1998,6812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 19
  • NVwZ-RR 1999, 483
  • DVBl 1999, 711
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    So ist Art. 92 Abs. 3 HV, der die sinngemäße Geltung der Vorschriften der Strafprozeßordnung für die Beweiserhebung der Untersuchungsausschüsse vorsieht, folgerichtig als Verweis auf alle diejenigen Vorschriften über den Strafprozeß zu verstehen, die Untersuchungsausschüsse zur effektiven Erfüllung ihres Verfassungsauftrags benötigen (ebenso für den dem Art. 92 Abs. 3 HV entsprechenden Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluß vom 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86 -, BVerfGE 76, 363 ; Beschluß vom 01.10.1987 - 2 BvR 1178, 1179, 1191/86 -, BVerfGE 77, 1 ).

    Die Verweisung in Art. 92 Abs. 3 HV auf die Bestimmungen der Strafprozeßordnung für die Beweiserhebung erstreckt sich demgemäß - befugnisbegründend wie auch befugnisbegrenzend (vgl. zum Art. 92 Abs. 3 HV entsprechenden Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Urteil vom 17.07.1984, a.a.O., S. 133; Beschluß vom 01.10.1987, a.a.O., S. 287) - auf die strafprozessualen Vorschriften über die Zeugenvereidigung, soweit deren Anwendung im Einzelfall dem Sinn und Zweck des Untersuchungsausschußverfahrens entspricht.

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    So ist Art. 92 Abs. 3 HV, der die sinngemäße Geltung der Vorschriften der Strafprozeßordnung für die Beweiserhebung der Untersuchungsausschüsse vorsieht, folgerichtig als Verweis auf alle diejenigen Vorschriften über den Strafprozeß zu verstehen, die Untersuchungsausschüsse zur effektiven Erfüllung ihres Verfassungsauftrags benötigen (ebenso für den dem Art. 92 Abs. 3 HV entsprechenden Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluß vom 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86 -, BVerfGE 76, 363 ; Beschluß vom 01.10.1987 - 2 BvR 1178, 1179, 1191/86 -, BVerfGE 77, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    Aus dem Verfassungsgebot der Effektivität parlamentarischer Untersuchungsverfahren folgt, daß Untersuchungsausschüssen bei der Sachverhaltsaufklärung die Abnahme des Zeugeneids als Mittel der Wahrheitsfindung grundsätzlich zu Gebote steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100 ; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 4. Aufl. 1997, Art. 44 Rdnr. 8; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 44 Rdnr. 53; Vetter, ZParl 19 , 70 ).
  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    Untersuchungsausschüsse sind Hilfsorgane des Parlaments, durch die das Parlament unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln selbständig diejenigen Sachverhalte prüfen kann, die es in Erfüllung seines Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält (vgl. StGH, Urteil vom 24.11.1966 - P.St. 414 -, ESVGH 17, 1 ; Beschluß vom 09.02.1972 - P.St. 665 -, ESVGH 22, 136 ).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    Der Beschluß des Untersuchungsausschusses ist dem Antragsgegner zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.07.1995 - 2 BvH 1/95 -, BVerfGE 93, 195 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 17.02.1998 - Vf. 81 - IV a - 96 -, BayVBl. 1998, 365 ).
  • StGH Hessen, 24.11.1966 - P.St. 414

    Beschluß; Einsetzung; Gewaltenteilung; Hessen; Korollar-Theorie; Landtag;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
    Untersuchungsausschüsse sind Hilfsorgane des Parlaments, durch die das Parlament unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln selbständig diejenigen Sachverhalte prüfen kann, die es in Erfüllung seines Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält (vgl. StGH, Urteil vom 24.11.1966 - P.St. 414 -, ESVGH 17, 1 ; Beschluß vom 09.02.1972 - P.St. 665 -, ESVGH 22, 136 ).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1.

    RAK Stuttgart; 02.07.2002; 11/02|BKartA; 13.02.2003; B 11/02|VK Rheinland-Pfalz; 14.05.2002; 11/02|EVG; 10.03.2003; U 11/02|EVG; 22.07.2003; P 11/02|EVG; 22.04.2002; I 11/02|EVG; 17.05.2002; H 11/02|EVG; 22.03.2004; C 11/02|EVG; 18.09.2002; B 11/02">11/02 - juris Rn. 91; vgl. auch HessStGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris Rn. 32; ebenso Brocker in: Glauben/ders., Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, 2. Aufl., § 27 Rn. 8 ff.; Brocker in: Morlok/Schließky/Wiefelspütz, Parlamentsrecht, 2016, § 31 Rn. 43 ff.; Brocker in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 44. Ed., Art. 44 Rn. 67; Brocker, NVwZ 2015, 410 [411]).

    Wahrheitsfindung befugt sind (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, BVerfGE 67, 100 [131]; HessStGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris Rn. 32; Wiefelspütz, ZRP 2002, 14 [15f.], ders., Das Untersuchungsausschussgesetz, 2003, S. 263 ff. m.w.N.; a.A. demgegenüber etwa Güther/Seiler, NStZ 1993, 305; Hamm, ZRP 2002, 11).

    Auch der Einsetzungsminderheit wurde das Recht zuerkannt, zur Aufklärung des Sachverhalts die Vereidigung eines Zeugen zu verlangen (HessStGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris Rn. 32).

    Kein anderer Kontrollmaßstab ergibt sich aus der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Recht der Ausschussminderheit auf Vereidigung eines Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris, zu § 59 StPO a.F.), auf die sich die Antragsteller maßgeblich berufen; abgesehen davon, dass der Hessische Staatsgerichtshof diese Rechtsprechung inzwischen wieder aufgegeben hat (Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - juris), geht es vorliegend auch nicht um die Frage der Vereidigung eines Zeugen oder Sachverständigen, sondern um deren Belehrung.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

    Zudem hat das Organstreitverfahren nicht nur die Aufgabe eines ausschließlich kontradiktorischen, sondern zugleich die eines der Klärung und Weiterentwicklung des objektiven Verfassungsrechts dienenden Verfahrens (vgl. HessStGH, LVerfGE 9, 211, 218 f.; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, Stand: Juni 2001, § 64 Rdn. 25).

    Von einem öffentlichen Interesse an der Entscheidung eines Organstreitverfahrens ist auszugehen, wenn das ordnungsgemäß anhängig gemachte Verfahren nicht nur durch zeitbedingte, deshalb nicht wiederholbare Umstände im Zusammenhang mit der abgelaufenen Wahlperiode geprägt ist (vgl. insoweit auch VerfGH NW, a.a.O.) und wenn es verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, deren verbindliche Entscheidung im Hinblick auf die damit verbundene Klärung, Entwicklung und Bewahrung des Verfassungsrechts für das künftige Verfassungsleben bedeutsam sind (vgl. HessStGH, LVerfGE 9, 211, 219; StGH BW, Urteil v. 16. April 1977 - 2/76 -, ESVGH 27, 1, 4 f.).

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

    Die Bedeutung des Untersuchungsausschusses im parlamentarischen System gebietet allerdings ein Hinwirken der in Anspruch genommenen Staatsregierung auf die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle (BVerfGE 67, 100 [130]; 76, 363 [382]; 77, 1 [48]; 110, 199 [215]; HessStGH LVerfGE 9, 211 [220]).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

    Das bloße nachträgliche Einlenken reicht nicht aus (vgl. Staatsgerichtshof Hessen, LVerfGE 9, 211, 218 f.).
  • StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899

    Ausgaben; außerordentlicher Bedarf; außerordentlicher Haushalt;

    Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs unabhängig von der Frage der Geltung von Art. 1 Nr. 3 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2002 ist jedenfalls zur Wahrung und Klärung des objektiven Verfassungsrechts angezeigt (vgl. zur Verfassungsstreitigkeit insoweit StGH, Urteil vom 09.12.1998 - P.St. 1297 -, StAnz. 1999, S. 155 [157]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07

    Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der

    Dieses Minderheitsrecht dient im Kern der Gewährleistung effektiver parlamentarischer Kontrolle (vgl. allgemein hierzu BVerfGE 67, 100 [130]; Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 9. Dezember 1998, DVBl 1999, 711 [713]) und ergänzt die in Art. 54 Abs. 1 SächsVerf verankerten Rechte.
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