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   StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314   

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StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20a GG, Art 105 Abs 2a GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche Vorschriften für den Umweltschutz; Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung einer Jagdsteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes durch Erhebung einer Jagdsteuer

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2163 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 670
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Grundsatz der Subsidiarität von Grundrechtsklagen als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken und eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430, [431]).

    Die Entscheidung, eine Steuerquelle zu erschließen, eine andere hingegen nicht auszuschöpfen, berührt nämlich in der Regel weder die besonderen Freiheitsgrundrechte noch stellt sie eine Differenzierung anhand personengebundener Merkmale dar (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 1 HV StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [432]).

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Demgemäß legitimieren finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische und steuertechnische Erwägungen eine unterschiedliche Inanspruchnahme möglicher Steuerquellen durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 65, 325 [354]; 81, 108 [117]).

    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152).

    Die Ausübung des Jagdrechts wird seit jeher besteuert, weil sie in der Regel die Verwendung finanzieller Mittel über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus erfordert (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152 f.).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Für einen Verstoß des hessischen Gesetzgebers gegen das aus dem Prinzip der Bundestreue folgende Verbot der missbräuchlichen Inanspruchnahme einer an sich gegebenen Gesetzgebungskompetenz (vgl. hierzu BVerfGE 4, 115 [140]; 32, 199 [280]; 34, 9 [44 f.]; 81, 310 [337]) fehlt jeder Anhaltspunkt.

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bundesrechtlich das Rechtsstaatsprinzip unter dem Blickwinkel der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung einen Verfassungssatz darstellt, der der Ausübung einer an sich gegebenen Rechtssetzungsbefugnis durch den Normgeber Schranken setzt (bejahend BVerfGE 98, 106 [118 ff.], verneinend BVerfGE 81, 310 [338]), kann dahinstehen.

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dies folgt daraus, dass § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen zum Prüfungsgegenstand des Staatsgerichtshofs bei der Grundrechtsklage bestimmt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482 f.), hier also den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Insofern stehen die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit der Kommunen, zur Erzielung von Einkünften örtliche Aufwandsteuern zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme zum Tierschutz nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2011 - 14 A 2394/10 -, ZKF 2011, 164 = KStZ 2011, 178, zur Hundesteuer; HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 - NdsVBl.
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, juris, Rn. 32 m. w. N.; ferner etwa BVerfG, Urteil vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762 u.a. -, BVerfGE 102, 347 [361] = juris, Rn. 47 -.
  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …

    Der von ihr zum Beleg für ihre Ansicht herangezogene Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 14. September 2000 - P.St. 1314 - ist durch die nachfolgenden Entscheidungen überholt.

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 14/02

    Normenkontrolle hinsichtlich einer jagdsteuerlichen Satzung eines Landkreises;

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  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 A 10971/16

    Jagdsteuer; Bemessung; Durchschnittspachtpreis

    In der kommunalen Steuergesetzgebung wird nämlich typischerweise durch die Verwendung des Ausdrucks "Wert" der Jagd zum Ausdruck gebracht, dass nicht der aus dem Pachtvertrag ersichtliche Nenn- bzw. Nominalbetrag der Jagdpacht Besteuerungsgrundlage sein soll, sondern ihr objektiver Wert (vgl. zum Jagdwert als Besteuerungsgrundlage bereits BVerwG, Beschluss vom 30. September 1986 - 8 B 53/86 -, juris; ferner HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, juris Rn. 2; HessVGH, Urteil vom 3. März 2016 - 5 A 1345/15 -, juris Rn. 22 und Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, juris Rn. 27; OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 -, juris Rn. 54; VG Arnsberg, Urteil vom 27. Februar 2004 - 3 K 3657/03 -, juris Rn. 3 ff.; VG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2003 - 5 A 187/02 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2002 - 4 A 278/01 -, juris; zum Jagdwert als Maßstab für Beiträge zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 63/85 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Der Hessische Staatsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 14. September 2000 ( - P.St. 1314 - NVwZ 2001, 270) ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14

    Jagdsteuersatzung

    Die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit, zur Erzielung von Einkünften Jagdsteuer zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme von Klägern zur Hege bestehen vielmehr nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. Hess. StGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 -, Juris).
  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

  • VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05

    Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen

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