Rechtsprechung
StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; Substantiierungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319
- StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1319
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269
Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches …
Auszug aus StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. zur substantiierten Schilderung des Lebenssachverhalts zuletzt StGH, Beschluss vom 9.7.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299; zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung zuletzt StGH, Beschluss vom 8.10.1997 - P.St. 1269 -, StAnz. - StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271
Verfassungsbruch; Strafverfahren; Rechtsbeugung; Richteranklage; Europäischer …
Auszug aus StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. zur substantiierten Schilderung des Lebenssachverhalts zuletzt StGH, Beschluss vom 9.7.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299; zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung zuletzt StGH, Beschluss vom 8.10.1997 - P.St. 1269 -, StAnz.
- StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör; …
Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (vgl. StGH, Beschluss vom 26. August 1998 - P.St. 1319 -).Diese Vorschriften verlangen vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 26. August 1998 - P.St. 1319 -).
Rechtsprechung
StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1319 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319
- StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1319
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1217
Gegenvorstellung
Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1319
Die Entscheidung über die Grundrechtsklage ist abschließend und grundsätzlich auch vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen nicht abänderbar (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 22. April 1998 - P.St. 1217 -, StAnz. 1998 S. 1554).