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   StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391   

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StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391 (https://dejure.org/1999,3748)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.1999 - P.St. 1391 (https://dejure.org/1999,3748)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 1999 - P.St. 1391 (https://dejure.org/1999,3748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 179
  • ZMR 2000, 12
  • ZMR 2000, 13
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
    Auszug aus StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich seine Richtigkeit unterstellt plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 19.07.1999 - P.St. 1409 -).

    Die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts durch ein Gericht überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 19.07.1999 - P.St. 1409 -).

  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405

    Beschleunigungsgebot; Bundesrecht; Freiheitsrecht; Inhaltsgleichheit;

    Auszug aus StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 19.07.1999 - P.St. 1405 -).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2008 - 22 S 172/08

    Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision trotz Ausübung von

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

    Eine "echte Vermittlungstätigkeit" liegt dann nicht vor, wenn Spezialkenntnisse auf Kosten von Wohnungssuchenden zusätzlich vermarktet werden (so Windisch, NZM 2000, 179 mit weiteren Nachweisen).

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Sie folgt nämlich funktional aus der Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR 2000, 12 [14]).

  • StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des

    Denn auch wenn die Geltung mit den entsprechenden Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleicher materieller Grundrechte der Hessischen Verfassung bei der Anwendung materiellen Bundesrechts durch hessische Fachgerichte bejaht wird und überdies Art. 45 Abs. 1 HV und Art. 14 GG im Hinblick auf den hier zu entscheidenden Fall inhaltsgleich sein sollten (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999-P.St.1391-,ZMR 2000, 12 f.), sind die genannten Voraussetzungen einer verfassungsspezifischen Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Anwendung oder Auslegung einer Norm von der Antragstellerin nicht dargelegt worden.

    Der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht ist keine zusätzliche Instanz, die die - wenn auch durch die Grundrechte mitbestimmten - Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts ein weiteres Mal nachvollzieht und überprüft (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999, a.a.O., S. 14).

  • StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - Verurteilung zu einer

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist nämlich auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179 [180]).

    Eine - vom Staatsgerichtshof sonach allein zu prüfende - verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Auslegung oder Anwendung einer Norm liegt nur vor, wenn diese willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich falschen Anschauung des betroffenen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder bei der Subsumtion willkürlich ein völlig unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, a.a.O.; BVerfGE 63, 266 [297]; 68, 361 [372]; 97, 12 [27]).

  • StGH Hessen, 17.05.2000 - P.St. 1336

    Darlegungspflicht

    Nach § 43 Abs. 1 und 2 StGHG erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt -plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR 2000, 13).

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR 2000, 13).

  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche

    Insbesondere hat der Antragsteller eine mögliche Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, auf die sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 12 ff.), hinreichend deutlich gemacht.
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Dabei ist die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179 [180], und vom 14.05.2003 - P.St. 1535 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 - Beschluss vom 08.10.2003 - P.St. 1850 -).
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999-P.St.1391-, ZMR 2000, 12 ).
  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1904

    Darlegungspflicht; Gehörsrüge; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Verfassung verletzt wurde (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, StAnz. 1999, S. 2834 [2836]).
  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329

    Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

  • StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436

    Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Gehörsrecht; Gesetzlicher Richter;

  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1574

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1449

    Willkürverbot

  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571

    Rechtsweggarantie

  • LG Bonn, 23.09.2002 - 6 S 201/02

    Anspruch auf Maklerprovision; Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft;

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