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   StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535   

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https://dejure.org/2003,21776
StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535 (https://dejure.org/2003,21776)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.05.2003 - P.St. 1535 (https://dejure.org/2003,21776)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - P.St. 1535 (https://dejure.org/2003,21776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung durch Leerstehenlassen von Wohnraum mit Willkürverbot vereinbar

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Für das Außerkrafttreten einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen eines derartigen Ausnahmefalls dahin präzisiert, dass eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung dann außer Kraft trete, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden sei (vgl. BVerwGE 59, 195 [197]; BVerwG, Beschluss vom 13.03.2003 - 5 B 253/02 -).

    Ob eine derartige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden habe und abgeschlossen sei, sei dabei eine Frage der Tatsachenwürdigung (BVerwG, Beschluss vom 13.03.2003 - 5 B 253/02 -).

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist nämlich auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179 [180]).

    Eine - vom Staatsgerichtshof sonach allein zu prüfende - verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Auslegung oder Anwendung einer Norm liegt nur vor, wenn diese willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich falschen Anschauung des betroffenen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder bei der Subsumtion willkürlich ein völlig unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, a.a.O.; BVerfGE 63, 266 [297]; 68, 361 [372]; 97, 12 [27]).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Ein nachträglicher Wegfall der tatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung bewirkt grundsätzlich nicht deren automatisches Außerkrafttreten (vgl. BVerwGE 59, 195 [197]; HessVGH, BBauBl. 1987, 536 [537]).

    Für das Außerkrafttreten einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen eines derartigen Ausnahmefalls dahin präzisiert, dass eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung dann außer Kraft trete, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden sei (vgl. BVerwGE 59, 195 [197]; BVerwG, Beschluss vom 13.03.2003 - 5 B 253/02 -).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Eine - vom Staatsgerichtshof sonach allein zu prüfende - verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Auslegung oder Anwendung einer Norm liegt nur vor, wenn diese willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich falschen Anschauung des betroffenen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder bei der Subsumtion willkürlich ein völlig unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, a.a.O.; BVerfGE 63, 266 [297]; 68, 361 [372]; 97, 12 [27]).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Eine - vom Staatsgerichtshof sonach allein zu prüfende - verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Auslegung oder Anwendung einer Norm liegt nur vor, wenn diese willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich falschen Anschauung des betroffenen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder bei der Subsumtion willkürlich ein völlig unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, a.a.O.; BVerfGE 63, 266 [297]; 68, 361 [372]; 97, 12 [27]).
  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329

    Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Substantiierungserfordernis verlangt auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung durch die angegriffene Entscheidung ergeben soll (vgl. StGH, Beschluss vom 08.11.2000 - P.St. 1329 -, StAnz. 2000, S. 3986), d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiellrechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus Sicht des Antragstellers bewirkt hat.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535
    Eine - vom Staatsgerichtshof sonach allein zu prüfende - verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Auslegung oder Anwendung einer Norm liegt nur vor, wenn diese willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich falschen Anschauung des betroffenen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder bei der Subsumtion willkürlich ein völlig unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, a.a.O.; BVerfGE 63, 266 [297]; 68, 361 [372]; 97, 12 [27]).
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    2005, S. 553 [557]; Beschluss vom 14.05.2003 - P.St. 1535 -, …

    Dabei ist die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179 [180], und vom 14.05.2003 - P.St. 1535 -, …

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    2002, 3735 [3736]; Beschluss vom 14.05.2003 - P.St. 1535 -, …
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    2005, 553 [557]; Beschluss vom 14.05.2003 - P.St. 1535 -, …
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