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   StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547   

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https://dejure.org/2000,3751
StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2000 - P.St. 1547 (https://dejure.org/2000,3751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung passiven Wahlrechts hessischer Landtagsabgeordneter; Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Rüge einer auf Mandatsentziehung abzielenden Verfahrensweise des Wahlprüfungsgerichts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 17
  • NJW 2000, 2891
  • NVwZ 2000, 1285 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1547
  • DÖV 2000, 960
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Ihre Mitglieder sind Richter, also Organwalter, die durch organisatorische Selbständigkeit, persönliche und sachliche Unabhängigkeit sowie Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 18, 241 [254 f]).

    Sie lassen eine personelle Verzahnung zwischen Richteramt und parlamentarischem Amt nicht zu und verbieten, dass ein Richter in eigener Sache entscheidet (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [254 f.]; 21, 139 [145 f.]; 27, 312 [322]; 54, 159 [166]).

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Sie folgt nämlich funktional aus der Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR 2000, 12 [14]).

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Verletzungen seines grundrechtlich geschützten aktiven und passiven Wahlrechts kann der Bürger in Hessen mit der Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof geltend machen (vgl. StGH, Beschluss vom 20.07.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 21 ff.).

    1984, S. 823 ff.; Beschluss vom 01.09.1988 - P.St. 1075 -, …

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Diese Vorschrift verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Sachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechten ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]; Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, NZM 2000, 179).

    Denn ein Rechtsweg im Sinne des § 44 Abs. 1 StGHG, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Fachgerichts (vgl. StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [431]), ist weder gegen die Versagung der Beteiligtenstellung der Antragsteller im Wahlprüfungsverfahren noch gegen die Verwerfung ihres Ablehnungsgesuchs eröffnet.

  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139

    Akteneinsichtsrecht; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Wahlrechtsgrundsätze;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    1988, S. 2121 ff.; Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, …
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Sie wird verletzt durch eine Behandlung des Menschen durch den Staat, in der sich eine Verachtung des Wertes ausdrückt, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 30, 1 [25 f.]).
  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    1988, S. 1873; Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, …
  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Das Gehörsrecht vor Gericht ist zugleich Bestandteil der durch Art. 3 HV für unantastbar erklärten Würde des Menschen und hat Grundrechtscharakter (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, …
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Sie lassen eine personelle Verzahnung zwischen Richteramt und parlamentarischem Amt nicht zu und verbieten, dass ein Richter in eigener Sache entscheidet (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [254 f.]; 21, 139 [145 f.]; 27, 312 [322]; 54, 159 [166]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
    Sie lassen eine personelle Verzahnung zwischen Richteramt und parlamentarischem Amt nicht zu und verbieten, dass ein Richter in eigener Sache entscheidet (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [254 f.]; 21, 139 [145 f.]; 27, 312 [322]; 54, 159 [166]).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000

    Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat auf seine Entscheidung vom 9. August 2000 Bezug genommen, in der er das Wahlprüfungsgericht als parlamentarisches Wahlprüfungsorgan qualifiziert und im Rahmen einer Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts eine Kompetenz zur umfassenden Prüfung der Gültigkeit der Landtagswahl in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht angenommen hat.

    In seiner Entscheidung vom 25. September 2000 hat das Wahlprüfungsgericht ergänzend ausgeführt, dass durch den Beschluss des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 9. August 2000 die von der Antragstellerin vorgetragenen Bedenken gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts über die Gültigkeit der Landtagswahl weitgehend ausgeräumt seien.

  • StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633

    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im

    Insbesondere folgt aus diesen Rechtspositionen weder eine verfassungsrechtliche Pflicht des Wahlprüfungsgerichts, im Wiederaufnahmeverfahren eine mündliche Verhandlung durchzuführen und durch Urteil zu entscheiden, noch ein grundrechtlicher Anspruch der Rechtsinhaber (aktiv und passiv Wahlberechtigte, Parteien), im Wiederaufnahmeverfahren des Wahlprüfungsgerichts gehört zu werden (vgl. zu letzterem bereits StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, ESVGH 51, 17 = NJW 2000, 2891).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 WPG neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
  • OVG Bremen, 17.01.2024 - 1 B 22/24

    Streitigkeit um die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts - Freies Mandat;

    Der Landesverfassung kann daher weder entnommen werden, wem die Aufgabe der Wahlprüfung obliegen soll oder muss, noch ob sie als (gemeinde-)parlamentarische Aufgabe zu qualifizieren ist (insofern zu Letzterem anders im Falle der Überprüfung von Landtagswahlen nach dem hessischen Verfassungsrecht, HessStGH, Beschl. v. 09.08.2000 - P.St. 1547, juris Rn. 9; unter Verweis auf diesen Beschluss, jedoch ohne Befassung mit den Unterschieden in der Rechtslage, für das Bremische Recht eine "parlamentarische Angelegenheit" annehmend, indes Barczak, in: Kaiser/Michl, Landeswahlrecht, 2020, S. 215).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912

    1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 Wahlprüfungsgesetz neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913

    Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt;

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 Wahlprüfungsgesetz in der Fassung vom 5. November 2002 (GVBl. I S. 676) neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
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