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StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1569 e.A. |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1459
Einstweilige Anordnung; Subsidiarität; Fachgericht
Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1569
Denn eine einstweilige Anordnung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht ist nicht dringend geboten, wenn einem Antragsteller zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1459 e.A. -).
- StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1964
Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Interessenabwägung; Prüfungsmaßstab
1997, S. 3334, vom 14.09.2000 - P.St. 1569 e.A. -, und vom 18.10.2000 - P.St. 1570 e.A. -), etwa ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung der vorübergehenden Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 765a Abs. 1 Satz 2 Zivilprozessordnung - ZPO - i.V.m. § 732 Abs. 2 ZPO). - StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1570
Einstweilige Anordnung
Denn eine einstweilige Anordnung durch den Staatsgerichts als Verfassungsgericht ist nicht dringend geboten, wenn einem Antragsteller zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen fachgerichtlicher Eilrechtsschutz zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1569 e.A. -).