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   StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323   

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StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323 (https://dejure.org/2011,812)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16.11.2011 - P.St. 2323 (https://dejure.org/2011,812)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16. November 2011 - P.St. 2323 (https://dejure.org/2011,812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 147 Abs 2 Verf HE, Art 131 Abs 2 Verf HE, Art 131 Abs 1 Verf HE, Art 92 Abs 1 Verf HE, Art 92 Verf HE, § 42 StGHG, § 28 StGHG, § 1 Abs 1 WahlG HE, Art ... 103 Abs 2 GG, Art 44 Abs 2 GG, Art 44 Abs 1 GG, Art 44 GG, § 248 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 241 Abs 2 StPO, § 240 Abs 1 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 238 Abs 1 StPO, § 72 StPO, § 59 StPO, § 162 Abs 2 StGB, § 158 StGB, § 154 StGB, § 153 StGB, § 293 ZPO, § 6 StPOEG, § 26 Abs 2 PUAG
    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die Mehrheit einen Beweisantrag der einsetzungsberechtigten Minderheit nur zurückweisen, wenn die Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Beweisantrags der einsetzungsberechtigten Minderheit durch die Mehrheit im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Landtags bei außerhalb des Antrags liegenden Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsbegründung; Ablehnungsgründe; Abschlussbericht; Analogieverbot; Auslegungskompetenz; Ausschussmehrheit; Ausschussminderheit; Bestimmtheitsgebot; Beurteilungsspielraum; Beweisantrag; Beweisbehauptung; Beweiserhebung; Beweiserhebungsanspruch; Beweismittel; ...

  • staatsgerichtshof.hessen.de PDF

    Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/2 des Hessischen Landtags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/2 des Hessischen Landtags

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 91
  • DVBl 2012, 169
  • DÖV 2012, 159
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

    Der Antrag sei - insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (P.St. 2290, P.St. 2323) - auch unbegründet.

    Die Urteile des Staatsgerichtshofs vom 13. April 2011 - P.St. 2290 - und vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - sagten zwar auch etwas zum möglichen Umfang von Beweisthemen; wie die insoweit geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben im konkreten Fall auszulegen seien, bleibe jedoch offen.

    2011, 820 [824]; Urteil vom 16.11.2011 - P. St. 2323 -, StAnz.

    Durch die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 13. April 2011 - P.St. 2290 - und vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - sind insoweit die grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen hinreichend geklärt.

    - StGH, Urteil vom 16.11.2011 - P.St. 2323 -, StAnz.

    Auf diese Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 13. April 2011 - P.St. 2290 - und vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - berufen sich die Antragsteller auch ausdrücklich.

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1.

    Auch nach diesen Änderungen des Bundesrechts wird den Untersuchungsausschüssen der Landesparlamente weiterhin die Befugnis zur Eidesabnahme zugesprochen (vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 18 A 1169/02 - juris Rn. 61; VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2003 - 2 A 36.02 - juris 62; Brocker in: Glauben/ders., Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, 2. Aufl., § 24 Rn. 3 ff.; Brocker, JZ 2011, 716 [718f.]; Brocker, DVBl. 2012, 175f.; Wiefelspütz, KritV 2003, 376 [384]; Wiefelspütz, ZRP 2002, 14 [17]; a.A. demgegenüber: HessStGH, Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - juris Rn. 250 ff.).

    Allerdings wird - auch in Fällen, in denen Landesrecht die Befugnis zur Vereidigung ausdrücklich vorsieht - aufgrund des Wortlauts des § 162 Abs. 2 StGB sowie des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebotes und Analogieverbotes eine Strafbarkeit nach § 154 StGB wegen Meineides vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss überwiegend ausgeschlossen (HessStGH, Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - juris Rn. 250 ff.; Brocker, JZ 2011, 716 [721]; Müller in: MüKo, StGB, 3. Aufl, § 162 Rn. 10; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 162 Rn. 7; ebenso bereits zu § 153 Abs. 2 StGB: Hamm, ZRP 2002,.

    Kein anderer Kontrollmaßstab ergibt sich aus der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Recht der Ausschussminderheit auf Vereidigung eines Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Urteil vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1297 - juris, zu § 59 StPO a.F.), auf die sich die Antragsteller maßgeblich berufen; abgesehen davon, dass der Hessische Staatsgerichtshof diese Rechtsprechung inzwischen wieder aufgegeben hat (Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323 - juris), geht es vorliegend auch nicht um die Frage der Vereidigung eines Zeugen oder Sachverständigen, sondern um deren Belehrung.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    Schon aus der Verfassung folgt, dass sie zu begründen ist (vgl. auch HessStGH, Urt. v. 16.11.2011 - P.St. 2323 -, ESVGH 63, 1 = juris Rn. 141 f.; Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 17 Rn. 26 für die Ablehnung aus materiellen Gründen).

    Dies gilt umso mehr, als der Ausschuss bei der Frage der Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln auch Rücksicht zu nehmen hat auf die gegebenenfalls unterschiedlichen Aufklärungsinteressen von Ausschussmehrheit und -minderheit (Gärditz in: Waldhoff/Gärditz, a.a.O., § 18 Rn. 19) und die Mehrheit einen Beweisantrag ohnehin nicht auf die Erforderlichkeit der Beweiserhebung überprüfen darf (vgl. HessStGH, Urt. v. 16.11.2011 - P.St. 2323 -, ESVGH 63, 1 = juris Rn. 147).

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - StGH, Urteil vom 16.11.2011 - P.St. 2323 -, StAnz.
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2023 - VfGBbg 30/22

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Begründungsanforderungen;

    Zwar begründet das Recht der Einsetzungsminderheit aus Art. 72 Abs. 3 Satz 2 LV nicht nur einen Anspruch auf Beweiserhebung als solche, sondern dieses Recht kann auch einen Anspruch auf Fortsetzung der Beweisaufnahme umfassen, allerdings nur, soweit die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen und der Zeuge noch nicht entlassen ist (vgl. HessStGH, Urteil vom 16. November 2011 - P.St. 2323 -, Rn. 214 ff., juris).
  • VG Düsseldorf, 08.05.2017 - 20 L 1557/17

    Untersuchungsausschuss; Zwischenbericht; Verwaltungsrechtsweg;

    Das betrifft Kontroversen um die Aussetzung oder Beendigung der Beweisaufnahme, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 2 BvQ 18/05 -, BVerfGE 113, 113 ff., juris Rn. 36, 46; VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - 3/95 -, juris Rn. 41 ff., ebenso wie Streitigkeiten um den Vollzug beschlossener Beweisanträge oder die Ablehnung von Beweisanträgen, BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01 -, BVerfGE 105, 197 ff., juris Rn. 93, 102 f.; HessStGH, Urteil vom 16. November 2011 - P.St.2323 -, juris Rn. 120, oder die Einberufung einer Sondersitzung, StGH BW, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 11/02 -, juris Rn. 54.
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