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   StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497   

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StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497 (https://dejure.org/1969,603)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08.01.1969 - P.St. 497 (https://dejure.org/1969,603)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08. Januar 1969 - P.St. 497 (https://dejure.org/1969,603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 31 GG, Art 142 GG
    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des Hessischen Staatsgerichtshofs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des Hessischen Staatsgerichtshofs)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 20, 5
  • DÖV 1970, 575 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden auch dann dazu zwingt, die Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auszuschöpfen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache in einem besonderen Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss und die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde den Rechtsuchenden unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht geboten erschien (vgl. Hess. StGH, P. St. 470, 463 und 502; BVerfGE 9, 3 (7 f); 10, 302 (308 f); 16, 1 (2 f); 18, 1 (16) und 224 (231)).

    Wie nach BVerfGE 16, 1 ff die Zurückweisung des Rechtsmittels die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG neu in Lauf setzt, so begann auch im vorliegenden Falle die Frist des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG mit der Zustellung des Verwerfungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1967, der an den Antragsteller am 21. November 1967 abgesandt worden ist.

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden auch dann dazu zwingt, die Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auszuschöpfen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache in einem besonderen Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss und die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde den Rechtsuchenden unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht geboten erschien (vgl. Hess. StGH, P. St. 470, 463 und 502; BVerfGE 9, 3 (7 f); 10, 302 (308 f); 16, 1 (2 f); 18, 1 (16) und 224 (231)).
  • StGH Hessen, 01.02.1967 - P.St. 466

    Hessischer Staatsgerichtshof - Zulässigkeit der Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Ebenso wenig kommt es hier darauf an, ob § 48 Abs. 4 StGHG bei bundesgesetzlich geregelten Verfahren noch angewendet werden kann oder gegenstandslos geworden ist (P. St. 466 in ESVGH 18, 6 ff).
  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden auch dann dazu zwingt, die Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auszuschöpfen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache in einem besonderen Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss und die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde den Rechtsuchenden unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht geboten erschien (vgl. Hess. StGH, P. St. 470, 463 und 502; BVerfGE 9, 3 (7 f); 10, 302 (308 f); 16, 1 (2 f); 18, 1 (16) und 224 (231)).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden auch dann dazu zwingt, die Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auszuschöpfen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache in einem besonderen Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss und die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde den Rechtsuchenden unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht geboten erschien (vgl. Hess. StGH, P. St. 470, 463 und 502; BVerfGE 9, 3 (7 f); 10, 302 (308 f); 16, 1 (2 f); 18, 1 (16) und 224 (231)).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges den Rechtsuchenden auch dann dazu zwingt, die Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens auszuschöpfen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der Hauptsache in einem besonderen Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss und die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde den Rechtsuchenden unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht geboten erschien (vgl. Hess. StGH, P. St. 470, 463 und 502; BVerfGE 9, 3 (7 f); 10, 302 (308 f); 16, 1 (2 f); 18, 1 (16) und 224 (231)).
  • StGH Hessen, 25.02.1959 - P.St. 274

    Bundesgericht; Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Das aus § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG sich ergebende Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zwingt den Rechtsuchenden in aller Regel, von den Möglichkeiten des ordentlichen Verfahrens Gebrauch zu machen (vgl. Hess. StGH, P. St. 274, 284, 316, 320, 393, 463, 502 u. 509).
  • BVerwG, 13.10.1967 - VII B 3.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört auch die Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels; denn auch damit wird die Möglichkeit eröffnet, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweiges die Beseitigung der behaupteten Grundrechtsverletzung zu erreichen (vgl. Hess. StGH, P. St. 502, BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1967 - BVerwG VII B 3/64 -).
  • StGH Hessen, 07.10.1955 - P.St. 190

    Grundrechtsklage; Prüfungsumfang; Prüfungsbefugnis

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Rechtsfehler, die hierbei vorkommen, sind für den Staatsgerichtshof nur insoweit von Bedeutung, als sie in einem Verstoß gegen spezifisches Verfassungsrecht liegen (Hess. StGH, P. St. 190, 344, 347, 383, 427, 477, 488, 503 - 505 - 512, 508 und 528; vgl. auch BVerfGE 18, 92 f; 21, 216).
  • StGH Hessen, 07.08.1968 - P.St. 502

    Rechtswegerschöpfung; Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört auch die Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels; denn auch damit wird die Möglichkeit eröffnet, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweiges die Beseitigung der behaupteten Grundrechtsverletzung zu erreichen (vgl. Hess. StGH, P. St. 502, BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1967 - BVerwG VII B 3/64 -).
  • VGH Hessen, 15.02.1967 - OS II 29/66
  • StGH Hessen, 31.01.1968 - P.St. 463

    Bundesrecht; Grundrechtsklage; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung

  • StGH Hessen, 24.04.1964 - P.St. 384

    Gutachten; Rechtswegerschöpfung; Staatsgerichtshof

  • StGH Hessen, 06.04.1962 - P.St. 351

    Staatsgerichtshof; Aufgaben; Gutachten

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 310

    Grundrechtsklage; Strafverfahren; Prüfungsgegenstand; Substantiierungspflicht;

  • StGH Hessen, 07.11.1958 - P.St. 225

    Auslegungsgrundlage; Ausschließlichkeit; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte;

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).
  • StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793

    Belehrungspflicht; Rechtsmittelbelehrung; Frist; Gleichheitsgrundsatz;

    Auf den Hinweis des Präsidenten des Staatsgerichtshofs, nach § 48 Abs. 3 StGHG müsse die Grundrechtsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts erhoben werden, diese Frist habe er versäumt, hat der Antragsteller auf den Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 - verwiesen und geltend gemacht, auch der Vorschrift des § 58 VwGO über die Rechtsbehelfsbelehrung sei nicht entsprochen worden.

    Der vom Antragsteller erwähnte Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 - steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Erweist sich die Grundrechtsklage schon aus diesem Gründe als unzulässig, so kann in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Frage dahingestellt bleiben, ob der Zulässigkeit des Antrages auch der Umstand entgegensteht, daß das Bundesverwaltungsgericht als höchstes zuständiges Bundesgericht in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren in dieser Sache entschieden hat (vgl. dazu Hess. StGH, Beschluß vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 = VerwRspr. 21, 7).

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Der Staatsgerichtshof ist deshalb in der Auslegung der Landesgrundrechte unabhängig (StGH, Beschluß vom 8. Januar 1969, P.St. 497; Beschluß vom 6. Januar 1971, P.St. 599; Beschluß vom 28. Januar 1976, P.St. 796; Beschluß vom 26. Oktober 1977, P.St. 835; BVerfGE 22, 267 (271); 36, 342 ff.; BayVerfGE 11, 11 (17, 18)).
  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule

    Zulässiger Gegenstand einer Grundrechtsklage ist nach Erschöpfung des Rechtsweges gemäß §§ 48 Abs. 3 Satz 2, 49 Abs. 2 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts, soweit es sich dabei um ein Gericht des Landes Hessen handelt (vgl. StGH, Beschluss vom 25. Februar 1959 - P.St. 274 - Beschluss vom 31. Januar 1968 - P.St. 463 - Beschluss vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, ESVGH 19, 7 [9]; Beschluss vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 [8 f.]; Pestalozza, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, S. 236; Geiger, DRiZ 1969, S. 137 [140]).
  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

    Im Grundrechtsbereich verbleibt es dabei, daß die Verfassungsräume von Bund und Ländern selbständig nebeneinanderstehen (vgl. Hess. StGH, Beschluß vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 (8) = VerwRspr.
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. z.B. Beschluß vom 11. November 1992, P.St. 1145; vom 8. Januar 1969, P.St. 497; s. auch Beschluß des BVerfG vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95).
  • StGH Hessen, 06.01.1971 - P.St. 599

    Bundesgericht; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung

    Wie der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Januar 1969 - P. St. 497 - (ESVGH 20, 5 = VRspr 21, 7) dargelegt hat, ist die Grundrechtsklage an den Staatsgerichtshof wegen ihres grundsätzlich subsidiären Charakters erst gegeben, wenn die in dem betreffenden Zweig der Gerichtsbarkeit gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe und die durch sie vorgesehenen Instanzen ausgeschöpft sind und es sich bei der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts um ein Gericht des Landes Hessen handelt.
  • VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 1-IV-99
    Mit der von ihm beanspruchten Prüfungskompetenz hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts weicht der Verfassungsgerichtshof zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen ab (vgl. Beschluss vom 11. November 1992, P.St. 1145, und vom 8. Januar 1969, P.St. 497).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    ständigen Rechtsprechung u.a. des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen abweicht (vgl. Beschlüsse vom 11.11.1992 -P.St. 1145- und vom 8.1.1969 -P.St. 497-; vgl. ferner BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1998 - Vf. 3-IV-98, Vf. 4-IV-98).
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