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StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533 |
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- StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569
Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht mit überzeugenden Gründen entschieden hat, daß Rechtsverordnungen von Landesorganen, die auf einer bundesgesetzlichen Ermächtigung beruhen, dem Landesrecht, nicht aber dem Bundesrecht zugehören (BVerfGE 18, 407), hat der Staatsgerichtshof seine frühere abweichende Meinung aufgegeben (Urteil vom 3. Dezember 1969, P. St. 569).Hierzu bestand um so mehr Veranlassung, als die Sperrbezirksverordnung nach der Rangstellung des Verordnunggebers innerhalb der Exekutive nicht sogleich als eine der gesetzesvertretenden Verordnungen zu erkennen ist, hinsichtlich deren der Staatsgerichtshof im Urteil vom 3. Dezember 1969 - P. St. 569 - entschieden hat, daß sie Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle sein können.
Bei seinem Bemühen um ein brauchbares Abgrenzungskriterium hat der Staatsgerichtshof im Urteil vom 3. Dezember 1969 - P. St. 569 - entschieden, seiner Kontrollbefugnis seien jedenfalls diejenigen Normen unterworfen, die sowohl nach der Rangstellung des Verordnunggebers innerhalb der Exekutive als auch nach ihrem Wirkungskreis einem Gesetz ebenbürtig seien.
Wie der Staatsgerichtshof im Urteil vom 3. Dezember 1969 - P. St. 569 - erkannt und näher begründet hat, bezieht sich die in Art. 120 HV enthaltene Verkündungsvorschrift nur auf Gesetze im formellen Sinne; auch besteht in Hessen nicht ein Verfassungsgrundsatz, daß die rechtswirksame Verkündung von Rechtsverordnungen nur im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgen könne.
- BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
Verordnung als Landesrecht
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Zwar sei die zur Prüfung gestellte Norm nicht dem Bundes-, sondern - in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1965 (BVerfGE 18, 407) - dem Landesrecht zuzurechnen und damit der Prüfung durch den Staatsgerichtshof nicht entzogen.Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht mit überzeugenden Gründen entschieden hat, daß Rechtsverordnungen von Landesorganen, die auf einer bundesgesetzlichen Ermächtigung beruhen, dem Landesrecht, nicht aber dem Bundesrecht zugehören (BVerfGE 18, 407), hat der Staatsgerichtshof seine frühere abweichende Meinung aufgegeben (Urteil vom 3. Dezember 1969, P. St. 569).
- BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Dabei kann es sogar dahingestellt bleiben, ob - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - die verfassungsrechtliche Prüfung von einer "sinn- und sachgerechten" Auslegung der zu prüfenden Norm auszugehen hat (BVerfGE 14, 245 [253]) oder ob der Hinweis auf Sachgerechtigkeit dubios, der Hinweis auf Sinngerechtigkeit aber überflüssig ist, weil überhaupt keine Unbestimmtheit vorliegt, wenn sinngerechte Auslegung möglich ist (Schroeder in JZ 1969, 779), denn im vorliegenden Fall bedarf es nicht einmal einer Auslegung nach den anerkannten Regeln rechtswissenschaftlicher Methodenlehren, um die Grenzen des Bahnhofsviertels aus der Sperrbezirksverordnung zu ermitteln.
- StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 162
Rechtsfindungsverfahren; Gerichtsverfahren; Verfahrensrecht; Rechtsstaatsprinzip
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
a) Das Rechtsstaatsprinzip liegt der Gesamtkonzeption der Hessischen Verfassung zugrunde (P. St. 162 und 295), mag es auch an einer ausdrücklichen Bestimmung insoweit fehlen. - BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61
Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität - …
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Die Verkündung einer Rechtsnorm hat den Zweck, ihren Wortlaut dem Bürger so zugänglich zu machen, daß er von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis nehmen kann (BVerwG, Urteil vom 29. August 1961, DVBl. 1962, 137). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
b) Dem Vorlagebeschluß ist darin beizupflichten, daß zumindest Normen des Strafrechts in einem Rechtsstaat nur Bestand haben können, wenn sie so hinreichend bestimmt sind, daß "jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit Strafe bedroht ist, und sein Verhalten entsprechend einrichten kann" (BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969, JZ 1969, 505; Beschluß vom 14. Mai 1969, JZ 1969, 800). - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
b) Dem Vorlagebeschluß ist darin beizupflichten, daß zumindest Normen des Strafrechts in einem Rechtsstaat nur Bestand haben können, wenn sie so hinreichend bestimmt sind, daß "jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit Strafe bedroht ist, und sein Verhalten entsprechend einrichten kann" (BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969, JZ 1969, 505; Beschluß vom 14. Mai 1969, JZ 1969, 800). - VGH Hessen, 06.09.1967 - OS II 49/65
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Ausgehend hiervon wäre es Aufgabe des vorlegenden Gerichts gewesen, die Sperrbezirksverordnung auf ihre gehörige Verkündung zu prüfen; indes enthält der Vorlagebeschluß hierzu nichts, vermutlich deshalb, weil die Problematik, die sich aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung der Verkündung von Rechtsverordnungen in Hessen ergibt, erst in neuerer Zeit durch mehrere Gerichtsentscheidungen bewußt gemacht worden ist (Hess. VGH, Beschluß vom 12. August 1965, StAnz. 1966, 185, berichtigt S. 891; Urteil vom 6. September 1967, DVBl. 1968, 259; Urteil vom 29. Mai 1969 - 5 OE 135/67 -). - BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Indes ist die Verfassung der Gliedstaaten nicht allein in der Landesverfassungsurkunde enthalten; vielmehr wirken in sie auch die Bestimmungen der Bundesverfassung hinein und erst beide Elemente zusammen machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 [232]; BVerfG, Urteil vom 22. Juli 1969. DÖV 1969, 633 [634]). - BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67
Parlamentarisches Regierungssystem
Auszug aus StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
Indes ist die Verfassung der Gliedstaaten nicht allein in der Landesverfassungsurkunde enthalten; vielmehr wirken in sie auch die Bestimmungen der Bundesverfassung hinein und erst beide Elemente zusammen machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 [232]; BVerfG, Urteil vom 22. Juli 1969. DÖV 1969, 633 [634]). - StGH Hessen, 26.10.1956 - P.St. 208
Bundesgesetz; bundesgesetzliche Ermächtigung; Gesetzgebung; …
- StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514
Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss; …
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
1970, 53, und vom 4. Februar 1970 - P. St. 533 -, …Die Hessische Verfassung unterscheidet in Art. 107 HV lediglich zwischen Rechtsverordnungen und Verwaltungsverordnungen und unterwirft im Art. 132 HV nur die Rechtsverordnungen im Sinne der Art. 107, 118 HV der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle (vgl. Hess. StGH, Urteile vom 4. Februar 1970 - P. St. 533 -. StAnz. 1970, 531 (534), …und vom 3. Dezember 1969 - P. St. 569 -, aaO).
Er hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er eine Verkündungsregelung nur auf ihre Verfassungsmäßigkeit, nicht jedoch auf ihre Gesetzmäßigkeit prüfen kann (Urteile vom 3. Dezember 1969 - P. St. 569 -, aao., 4. Februar 1970 - P. St. 533 -, aaO.).
- StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073
Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals: …
b) Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, daß sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl StGH, Urteil vom 4.2.1970 - P.St. 533 -, StAnz 1970, 531; BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983, 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 283 ).Zweck der Verkündung von Rechtsnormen ist es, den Bürgern den Inhalt der für sie geltenden Vorschriften so zugänglich zu machen, dass sie von ihm sicher und ohne unzumutbare Erschwernisse Kenntnis nehmen können (vgl. StGH, Urteil vom 4. Februar 1970 - P.St. 533 - StAnz. S. 531; BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283 [291]).
- StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908
Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten, …
1960, 208 = ESVGH 11/2, 24 [L] = DÖV 1960, 341 = NJW 1960, 717; Urteil vom 4. Februar 1970 - P.St. 533 -, …
- VGH Hessen, 19.02.1990 - 11 N 2596/87
1. Normzweck des StGBEG Art 297 - Sperrgebietsausweisung darf nicht zur …
Daß Toleranzzonen auch durch "gedachte Linien" begrenzt werden dürfen, hat bereits der Staatsgerichtshof des Landes Hessen festgestellt (StAnz. 1970, S. 531). - StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
1960, 208 = ESVGH 11/II, 24 [L] = DÖV 1960, 341 = NJW 1960, 717; Urteil vom 4. Februar 1970 - P. St. 533 - … - StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
1970, 342; vom 4. Februar 1970 - P. St. 533 -, … - StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis; …
Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den die hessische Verfassung gestaltenden Grundsätzen und Leitideen, die nicht in besonderen Rechtssätzen konkretisiert sind, weil sie das vorverfassungsmäßige Gesamtbild prägen, von dem der Verfassunggeber ausgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 04.02.70 - P.St. 533 -, … - VGH Hessen, 02.10.1987 - 7 N 1273/87
Normenkontrolle der Hessischen Verordnung zur Durchführung des …
Dem zur Begründung angeführten Urteil des Staatsgerichtshofs vom 04.02.1970 - P.St. 533 (StAnz. 1970, 531, 534) läßt sich nach Ansicht des erkennenden Senats eine derart: weitgehende Auffassung nicht entnehmen.