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   StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617   

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https://dejure.org/1971,1266
StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617 (https://dejure.org/1971,1266)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1971 - P.St. 617 (https://dejure.org/1971,1266)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - P.St. 617 (https://dejure.org/1971,1266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ESVGH 21, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Voraussetzung für eine solche gegen ein Gesetz gerichtete Grundrechtsklage ist nur, daß der Antragsteller tatsächlich selbst, gegenwärtig und unmittelbar rechtlich betroffen wird (Hess. Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 - ESVGH 20, 206 = …

    1970, 342 = DÖV 1970, 243).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Im vorliegenden Fall verletzt die differenzierende Behandlung der Steuerbeamten des höheren Dienstes einerseits und des mittleren und gehobenen Dienstes andererseits den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz schon dann nicht, wenn sich für sie sachliche Gesichtspunkte finden lassen (BVerfGE 9, 124, 129; 9, 334, 337; 14, 221, 238; 17, 122, 131; 22, 349, 364).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Im vorliegenden Fall verletzt die differenzierende Behandlung der Steuerbeamten des höheren Dienstes einerseits und des mittleren und gehobenen Dienstes andererseits den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz schon dann nicht, wenn sich für sie sachliche Gesichtspunkte finden lassen (BVerfGE 9, 124, 129; 9, 334, 337; 14, 221, 238; 17, 122, 131; 22, 349, 364).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Im vorliegenden Fall verletzt die differenzierende Behandlung der Steuerbeamten des höheren Dienstes einerseits und des mittleren und gehobenen Dienstes andererseits den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz schon dann nicht, wenn sich für sie sachliche Gesichtspunkte finden lassen (BVerfGE 9, 124, 129; 9, 334, 337; 14, 221, 238; 17, 122, 131; 22, 349, 364).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Im vorliegenden Fall verletzt die differenzierende Behandlung der Steuerbeamten des höheren Dienstes einerseits und des mittleren und gehobenen Dienstes andererseits den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz schon dann nicht, wenn sich für sie sachliche Gesichtspunkte finden lassen (BVerfGE 9, 124, 129; 9, 334, 337; 14, 221, 238; 17, 122, 131; 22, 349, 364).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Eine besondere weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist gerade bei Regelungen des Besoldungsrechts vom Bundesverfassungsgericht anerkannt worden (BVerfGE 26, 141, 158 ff).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617
    Im vorliegenden Fall verletzt die differenzierende Behandlung der Steuerbeamten des höheren Dienstes einerseits und des mittleren und gehobenen Dienstes andererseits den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz schon dann nicht, wenn sich für sie sachliche Gesichtspunkte finden lassen (BVerfGE 9, 124, 129; 9, 334, 337; 14, 221, 238; 17, 122, 131; 22, 349, 364).
  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung diese Frist auf ein Jahr begrenzt (Urteil vom 16. Juni 1971, P.St. 602, 603, 604, 608, StAnz. 1971, 1135; vom 20. Dezember 1971, P.St. 608, 637, ESVGH 22, 4 (6) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 16. Juni 1971, P.St. 617, ESVGH Bd. 21, 193 (194); vom 12. Juli 1972, P.St. 640, ESVGH 22, 209 (210); vom 29. Mai 1974, P.St. 730, ESVGH Bd. 25, 42 (43, 44); vom 11. Dezember 1974, P.St. 728, ESVGH Bd. 25, 137 (139); vom 29. Mai 1974, P.St. 736; vom 23. Mai 1979, P.St. 839, ESVGH 29, 210 (211)).
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (vgl. StGH, Beschluss vom 16.06.1971 - P.St. 617 -, ESVGH 21, 193 (194); Urteil vom 16.06.1971 - P.St. 602, 603, 604, 607 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854

    Ermächtigung; Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Lehrer; Pflichtstunden;

    Ob diese äußerste Grenze überschritten ist oder nicht, kann allerdings beim Vorliegen differenzierender Regelungen - wie der vorliegenden über die wöchentliche Stundenanrechnung nach § 12 Abs. 2 PflichtstundenVO - nur daran gemessen werden, ob für diese Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und kein Willkürerkennen lassen (vgl. StGH, Beschluß vom 16. Juni 1971 - P.St. 617 -, ESVGH 21, 193 [194] unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

    Ob diese äußerste Grenze überschritten ist oder nicht, kann allerdings beim Vorliegen differenzierender Regelung - wie der vorliegenden über die wöchentliche Pflichtstundenzahlen der Schulleiter nach § 3 PflStdV HE 1976 - nur daran gemessen werden, ob für diese Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und keine Willkür erkennen lassen (vgl StGH, Beschluß vom 16. Juni 1971 - PSt 617 -, ESVGH 21, 193 (194) unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).
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