Rechtsprechung
   StGH Hessen, 12.07.1972 - P.St. 640   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,9999
StGH Hessen, 12.07.1972 - P.St. 640 (https://dejure.org/1972,9999)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.1972 - P.St. 640 (https://dejure.org/1972,9999)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 (https://dejure.org/1972,9999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,9999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 22, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730

    Gesetzgeber; Besoldung; Richteramt; Richterbesoldung; Betroffenheit;

    Der in der Entscheidung vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - (StAnz. 72, 112) und der "nicht veröffentlichten" Entscheidung vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 - vertretenen Auffassung des Staatsgerichtshofes, eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm sei nur innerhalb eines Jahres seit ihrem Inkrafttreten zulässig, könne daher nicht gefolgt werden.

    Der Staatsgerichtshof habe in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - und vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 -, letztere veröffentlicht in ESVGH 22, 209 - diese Ausschlußfrist für Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen nicht etwa durch Richterrecht neu begründet.

    Der Staatsgerichtshof habe in seinem Beschluß vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 - die Rechtsinstitute der prozessualen Verwirkung und der Rechtssicherheit nicht unzulässig vermengt.

    Seine Auffassung, das Gesetz über den Staatsgerichtshof enthalte insoweit eine Lücke, und es sei nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber für eine solche Grundrechtsklage bewußt keine Frist habe vorschreiben wollen, da er auch bei späteren Gesetzesänderungen in Kenntnis der Vorschrift des § 93 Abs. 2 BVerfGG eine Fristbestimmung für die Grundrechtsklage gegen ein Gesetz nicht getroffen habe, hat der Staatsgerichtshof im ebenfalls veröffentlichten Beschluß vom 12. Juli 1972 (ESVGH 22, 209) aufrecht erhalten.

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Der Staatsgerichtshof habe aber in seinen Entscheidungen vom 16. Juni 1971 - P.St. 602, 603, 604, 607 (StAnz. S. 1135 ff.) und vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 - (ESVGH 22, 209) für den Fall einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Anerkennung der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 3 GG angedeutet.

    Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung diese Frist auf ein Jahr begrenzt (Urteil vom 16. Juni 1971, P.St. 602, 603, 604, 608, StAnz. 1971, 1135; vom 20. Dezember 1971, P.St. 608, 637, ESVGH 22, 4 (6) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 16. Juni 1971, P.St. 617, ESVGH Bd. 21, 193 (194); vom 12. Juli 1972, P.St. 640, ESVGH 22, 209 (210); vom 29. Mai 1974, P.St. 730, ESVGH Bd. 25, 42 (43, 44); vom 11. Dezember 1974, P.St. 728, ESVGH Bd. 25, 137 (139); vom 29. Mai 1974, P.St. 736; vom 23. Mai 1979, P.St. 839, ESVGH 29, 210 (211)).

  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. StGH, Urteil vom 10.12.2007 - P.St. 2016 -, LVerfGE 18, 279 [306]; s. ferner bereits StGH, Beschluss vom 12.07.1972 - P.St. 640 -, ESVGH 22, 209 [214 f.]; Urteil vom 06.09.1972 - P.St. 647 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    1971, 1135; Beschluss vom 12.07.1972 - P.St. 640 -, ESVGH 22, 209; Beschluss vom 06.09.1972 - P.St. 647 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

    1970, 342 = DÖV 1970, 234 = ESVGH 20, 206 = DVBl. 1970 524 (L); zuletzt im Beschluß vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 -) Mit Inkrafttreten des Neugliederungsgesetzes am 1. August 1972 ist die Antragstellerin als selbständige juristische Person untergegangen.
  • StGH Hessen, 24.11.1982 - P.St. 907

    Grundrechtsklage in Hessen - Bauvorlagenberechtigung - Berufsfreiheit -

    Wird eine Grundrechtsklage unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben, so muß sie nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshof binnen eines Jahres seit Inkrafttreten des angefochtenen Gesetzes erhoben werden... (Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 - Beschluß vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 -, ESVGH 22, 209 (210); vgl. auch § 93 Abs. 2 BVerfGG).
  • StGH Hessen, 17.07.1974 - P.St. 721

    Gebietsänderung - Grundrechtsklage in Hessen

    Auch haben sie die vom Staatsgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit und der Tragweite der begehrten Entscheidung verlangte Jahresfrist seit Inkrafttreten des Gesetzes eingehalten (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 -, Beschluß vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 -, ESVGH 22, 209 (210); Beschluß vom 29. Mai 1974 - P.St. 730 - Beschluß vom 29. Mai 1974 - P.St. 736 -).
  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694

    Landkreis; Kreisgebiet; Gemeinde; Gemeindegebiet; Gemeindeverband;

    In diesem Ausnahmefall fehlt der Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, so daß nur die unmittelbare Anrufung der Verfassungsgerichtsbarkeit den Schutz vor unzulässigen Eingriffen der Staatsgewalt gewährleisten kann (Hess.StGH in ständiger Rechtsprechung, ausführlich z.B. im Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, StAnz. 1970/342 = ESVGH 20 / 206 = DÖV 1970/234 = DVBl. 1970/524 (L); zuletzt im Beschluß vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht