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   StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 648   

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https://dejure.org/1972,1719
StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 648 (https://dejure.org/1972,1719)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.1972 - P.St. 648 (https://dejure.org/1972,1719)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 1972 - P.St. 648 (https://dejure.org/1972,1719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 1 Verf HE
    Antrag zum Staatsgerichtshof gegen rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts

Papierfundstellen

  • ESVGH 22, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

    Dennoch ist der Schutz des rechtlichen Gehörs als objektivrechtliches Verfahrensprinzip und als Grundrecht von der Hessischen Verfassung garantiert (anders die bisherige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 -, ESVGH 22, 135; zuletzt Beschluß vom 26.03.80 - P.St. 920 - offengelassen im Beschluß vom 01.04.81 - P.St. 928 -).

    Als objektive Verfahrensnorm ist das Gebot des rechtlichen Gehörs Teil des Rechtsstaatsprinzips (in diesem Sinne schon: StGH, Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 - aaO).

  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93

    Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nach VwGO § 40 bei Streit mit

    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat allerdings in seinem Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St 648 - (ESVGH 22, 135 (136)) darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör ohne Rücksicht darauf, ob er von der jeweils anzuwendenden Verfassung mit dem Rang eines Grundrechts ausgestattet ist, allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleiten ist.
  • VGH Hessen, 18.05.1993 - 11 TG 108/93

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat in seinem vom Antragsgegner herangezogenen Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 648 - (ESVGH 22, 135 ) allerdings bereits darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör ohne Rücksicht darauf, ob er von der jeweils anzuwendenden Verfassung mit dem Rang eines Grundrechts ausgestattet ist, allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleiten ist.
  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 867

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Grundrechtsverletzung; Hessen;

    Die hessische Verfassung gewährt kein Grundrecht auf rechtliches Gehör (Staatsgerichtshof, ua Beschluß vom 9. Februar 1972 - P St 648 -, ESVGH 22, 135; ständige Rechtsprechung).
  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

    Die Hessische Verfassung gewährt nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1972 - P.St. 648 - in ESVGH Bd. 22, 135; zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 780 -) kein Grundrecht auf rechtliches Gehör.
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