Rechtsprechung
StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761
- StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72
Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage
Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761
Eine gegen den Eingliederungsbeschluß erhobene Anfechtungsklage, der sich die Antragstellerin als streitgenössische Nebenintervenientin angeschlossen hatte, blieb erfolglos; die Revision wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 27. Mai 1974 - II ZR 109/72 - zurück.Es kommt hinzu, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Mai 1974 - II ZR 109/72 - (MDR 1974, 998) alle für seine Entscheidung maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte den von ihm bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes entnommen hat.
- BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761
Allerdings ist eine Grundrechtsklage auch gegen das Unterlassen des Gesetzgebers zulässig, wenn sich die Antragstellerin auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt hat.(vgl. entsprechend dazu BVerfGE 11, 255, 261 [BVerfG 05.07.1960 - 1 BvR 232/58] ). - StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 743
Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Bundesrecht; Prüfungsmaßstab; Willkür
Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761
Der Staatsgerichtshof sieht keine Möglichkeit, von dieser mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof übereinstimmenden - ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschluß vom 27. März 1974 - P.St. 743 -) abzugehen.
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
Hinsichtlich der zuletzt genannten Entscheidung folgt dies im Übrigen auch daraus, dass Entscheidungen von Bundesgerichten nicht der Jurisdiktion eines Landesverfassungsgerichts unterliegen (vgl. StGH, Beschluss vom 10. September 1975 - P.St. 761 -, ständige Rechtsprechung; s. auch BayVerfGE 28, 181 [183]; Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, Band II, Erl. - StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
Geldansprüche; Gesetzgeber; Höchstpersönlichkeit; Prozessstandschaft; …
Allerdings ist eine Grundrechtsklage gegen das Unterlassen des Gesetzgebers dann zulässig, wenn sich der Antragsteller auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen berufen kann (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 761 - unter Hinweis auf BVerfGE 11, 255 [261]). - StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 857
Bundesrecht; Gerichtsentscheidung; Grundrechtsklage; Prüfungsbefugnis; …
Vielmehr kann Art. 142 GG nur so verstanden werden, daß die mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Grundrechte entgegen Art. 31 GG zwar als Landes(-verfassungs-)recht in Kraft geblieben sind, daß sich dadurch aber am Vorrang des Bundesrechts selbst nichts geändert hat (so StGH, Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 761 - vgl. auch BVerfGE 36, 342 [362/363]).
Rechtsprechung
StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761 |
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 761
- StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72
Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage
Auszug aus StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761
Eine gegen den Eingliederungsbeschluß erhobene Anfechtungsklage, der sich die Antragstellerin als streitgenössische Nebenintervenientin angeschlossen hatte, blieb erfolglos; die Revision wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 27. Mai 1974 - II ZR 109/72 - zurück.Es kommt hinzu, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Mai 1974 - II ZR 109/72 - (MDR 1974, 998) alle für seine Entscheidung maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte den von ihm bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes entnommen hat.
- StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 743
Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Bundesrecht; Prüfungsmaßstab; Willkür
Auszug aus StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761
Der Staatsgerichtshof sieht keine Möglichkeit, von dieser mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof übereinstimmenden - ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschluß vom 27. März 1974 - P.St. 743 -) abzugehen. - BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
Auszug aus StGH Hessen, 28.01.1976 - P.St. 761
Allerdings ist eine Grundrechtsklage auch gegen das Unterlassen des Gesetzgebers zulässig, wenn sich die Antragstellerin auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt hat.(vgl. entsprechend dazu BVerfGE 11, 255, 261).