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   StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916   

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https://dejure.org/1980,2085
StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916 (https://dejure.org/1980,2085)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03.09.1980 - P.St. 916 (https://dejure.org/1980,2085)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03. September 1980 - P.St. 916 (https://dejure.org/1980,2085)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916
    Ein derartiger Verfassungsverstoß ist nur dann gegeben, wenn das Gericht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, sei es, daß grundrechtswidrige Rechtsvorschriften angewandt worden sind oder das Ergebnis der Auslegung Grundrechte verletzt, sei es, daß das Gericht bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung über die in Betracht kommenden Grundrechte ausgegangen ist oder gar willkürlich gehandelt hat und die angegriffene Entscheidung darauf beruht (ständRspr des Hessischen Staatsgerichtshof vgl Urteil vom 3. Juli 1968 - PSt 470 - = ESVGH 19, 7 (9); Beschluß vom 23. Mai 1979 - PSt 862 - vgl auch BVerfGE 15, 219 (221f)).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916
    Ein derartiger nachprüfbarer Verstoß gegen das Willkürverbot liegt aber nicht bereits dann vor, wenn sich über die Verfahrensweise und die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Gerichts, dessen Entscheidung angegriffen wird, streiten läßt - dann würde das Verfassungsgericht im Ergebnis doch zu einem weiteren Rechtsmittelgericht -, sondern nur, wenn die Anwendung einfachen Rechts und das eingeschlagene Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 13, 132, 150).
  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

    Auszug aus StGH Hessen, 03.09.1980 - P.St. 916
    Ein derartiger Verfassungsverstoß ist nur dann gegeben, wenn das Gericht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, sei es, daß grundrechtswidrige Rechtsvorschriften angewandt worden sind oder das Ergebnis der Auslegung Grundrechte verletzt, sei es, daß das Gericht bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung über die in Betracht kommenden Grundrechte ausgegangen ist oder gar willkürlich gehandelt hat und die angegriffene Entscheidung darauf beruht (ständRspr des Hessischen Staatsgerichtshof vgl Urteil vom 3. Juli 1968 - PSt 470 - = ESVGH 19, 7 (9); Beschluß vom 23. Mai 1979 - PSt 862 - vgl auch BVerfGE 15, 219 (221f)).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Der Staatsgerichtshof hat vielmehr im Grundrechtsklageverfahren nur zu prüfen, ob der Hessische Verwaltungsgerichtshof als das höchste in der Sache zuständige Gericht bei seiner Entscheidung subjektive Rechte verbürgende Normen (Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte) der Verfassung des Landes Hessen verletzt hat (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluß vom 28. März 1980 - P.St. 920 - und Beschluß vom 3. September 1980 - P.St.916 - mit weiteren Nachweisen).
  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule

    Der Staatsgerichtshof kann vielmehr im Grundrechtsklageverfahren vielmehr nur nachprüfen, ob das höchste in der Sache zuständige Gericht des Landes Hessen bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte des Antragstellers verletzt hat, indem es zum Beispiel verfassungswidrige Rechtsvorschriften angewandt oder nicht erkannt hat, dass es sich um die Anwendung eines Grundrechts oder um die Abwägung widerstreitender Grundrechtsbereiche handelt oder indem es bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches ausgegangen ist oder das Ergebnis seiner Auslegung Grundrechte verletzt oder indem es gar willkürlich gehandelt hat und die angegriffene Entscheidung darauf beruht (vgl. StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, ESVGH 19, 7 [9]; Beschluss vom 26. März 1980 - P.St. 920 - Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 15, 219 [221 f.]; 18, 85 [92 f.]).
  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 930

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule 1

    Der Staatsgerichtshof kann vielmehr im Grundrechtsklageverfahren vielmehr nur nachprüfen, ob das höchste in der Sache zuständige Gericht des Landes Hessen bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte des Antragstellers verletzt hat, indem es zum Beispiel verfassungswidrige Rechtsvorschriften angewandt oder nicht erkannt hat, dass es sich um die Anwendung eines Grundrechts oder um die Abwägung widerstreitender Grundrechtsbereiche handelt oder indem es bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches ausgegangen ist oder das Ergebnis seiner Auslegung Grundrechte verletzt oder indem es gar willkürlich gehandelt hat und die angegriffene Entscheidung darauf beruht (vgl. StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 -, ESVGH 19, 7 [9]; Beschluss vom 26. März 1980 - P.St. 920 - Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 15, 219 [221 f.]; 18, 85 [92 f.]).
  • StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255

    Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung;

     Willkürlich wäre eine Entscheidung nur dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, …
  • StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208

    Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot;

    Willkürlich wäre eine Entscheidung dann, wenn die Rechtsanwendung und das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich wären und sich der Schluss aufdrängte, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.; Beschluss vom 13. März 1996 - P.St. 1169 -).
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1169

    Gehörsrecht; Prüfungsbeschränkung; Prüfungskompetenz; richterliche

    Willkürlich ist eine Entscheidung nur dann, wenn die Rechtsanwendung oder das vom Gericht gewählte Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. September 1980 - P.St. 916 - Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - a.a.O.).
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