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   BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01   

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BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 (https://dejure.org/2003,1595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formale Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Verstoß einer fachgerichtlichen Entscheidung gegen den Gleichheitssatz; Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten; Einhaltung der Beschwerdefrist durch die Angabe des Datums

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem Klageerzwingungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Klageerzwingungsverfahren - Anforderungen an die Antragsschrift beachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 45
  • NJW 2004, 1585
  • NStZ 2004, 215
  • PA 2004, 85
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    So verlangt das Rechtsstaatsprinzip nicht nur einen wirkungsvollen Rechtsschutz, sondern auch Rechtssicherheit, indem strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).

    Auch kann der effektive Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG als institutionelle Garantie durch eine Überlastung der Rechtspflege beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Bei der Auflösung der widerstreitenden Interessen muss ein angemessener Ausgleich gefunden werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; Schmidt-Aßmann, in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 42. ErgL. Februar 2003, Art. 19 Abs. 4 Rn. 229).

    Der Richter hat die Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG bei der Auslegung der Verfahrensnormen zu beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Ausnahmsweise kann der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" hat, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Darzulegen ist, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, damit die Beschwerdeschrift bei der Beschwerdestelle eingeht (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass abgefasste Schreiben in diesem Zusammenhang unverzüglich zur Post gebracht werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de, mit Verweis auf Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382), musste das Oberlandesgericht nicht unterstellen, dass ein Schreiben noch am Tag seiner Abfassung versandt wird.

  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Ausnahmsweise kann der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" hat, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Darzulegen ist, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, damit die Beschwerdeschrift bei der Beschwerdestelle eingeht (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Es ist ihm daher grundsätzlich zuzumuten, dass er Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nimmt und sich anhand des Eingangsstempels Kenntnis über die im Antrag aufzuführenden Daten verschafft (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773).

  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch willkürlich überzogene Anforderung an

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass abgefasste Schreiben in diesem Zusammenhang unverzüglich zur Post gebracht werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de, mit Verweis auf Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382), musste das Oberlandesgericht nicht unterstellen, dass ein Schreiben noch am Tag seiner Abfassung versandt wird.

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Sie sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Der Richter hat die Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG bei der Auslegung der Verfahrensnormen zu beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Während Art. 19 Abs. 4 GG den Zugang zum Verfahren öffnet, sichert Art. 103 Abs. 1 GG einen angemessenen Ablauf des Verfahrens (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, S. 1924 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
    Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin aus § 90 Abs. 1 BVerfGG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 125/94

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 03.05.1993 - 2 BvR 1975/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit eines

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 , m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O.).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

    Die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts eines Beweismittels versetzt das Gericht in die Lage, die Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ist etwa dann überschritten, wenn der Antragssteller sich mit rechtlich Irrelevantem auseinandersetzen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 ) oder nicht nur die rechtzeitige Aufgabe der Beschwerde nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO bei der Post, sondern auch das Eingangsdatum darzulegen hat, auch wenn die Wahrung der Frist unterstellt werden kann (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308; stRspr).

    Damit der Zugang zum Oberlandesgericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, ist ein Antragsteller jedenfalls dann nicht verpflichtet, sich für einen Klageerzwingungsantrag Kenntnis von den Akten zu verschaffen, wenn hierfür keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999, - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; vgl. ferner BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten des Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308, jeweils zur Unzumutbarkeit, trotz einer rechtzeitig bei der Post aufgegebenen Beschwerde deren fristgemäßen Eingang im Wege der Akteneinsicht zu verifizieren).

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382; 2000, 1027; 2004, 1585; Kammerbeschluss vom 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 [juris]) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder sonstige - der Antragsschrift als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommen - externe Schriftstücke und Unterlagen eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 3.11.2014 - 2 Ws 376/14 - und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl. 2013, § 172 Rn. 34, 37; jew. mwN).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    a) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585; BVerfGK 2, 45 ).

    Dies ist einem Beschwerdeführer im Regelfall zuzumuten (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; BVerfGK 2, 45 ).

    Für die Übermittlung auf dem Postwege gilt, dass ein Beschwerdeführer ausnahmsweise auf eine Angabe des Eingangsdatums verzichten kann, wenn er durch Angabe des Datums darlegt, wann er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" habe, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Generalstaatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; BVerfGK 2, 45 ).

    Allein die Angabe des Datums der Beschwerdeschrift hingegen legt nicht dar, dass diese am selben Tag noch in den Postlauf gegeben worden ist, da das Oberlandesgericht nicht unterstellen muss, dass abgefasste Schreiben unverzüglich versandt werden (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; BVerfGK 2, 45 ).

  • BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), sind jedoch nicht auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragbar.
  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2016 - 2 BvR 1155/15 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

  • BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem

  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; nachträglicher Eintritt von Tatsachen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 1 B 1511/18
  • OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 2 Ws 170/05

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ws 608/04

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Begründungsanforderungen;

  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 4 Ws 223/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Klageerzwingungsverfahren; Anforderungen an

  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

  • KG, 24.05.2005 - 1 Zs 3215/04

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf

  • OLG Stuttgart, 06.02.2008 - 4 Ws 306/07

    Anforderungen an die Darlegung der Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1

  • OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20

    Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich

  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 1 B 535/19
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 1 B 750/19
  • OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des

  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 412/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 1 Ws 16/19

    Formulierung eines Klageerzwingungsantrags bei möglichem strafbefreiendem

  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 98-IV-04
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 1 Ws 313/04

    Klageerzwingungsverfahren; Begründung; Zulässigkeit; Darlegung; Einhaltung der

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06

    Klageerzwingungsantrag; Begründung; Beschwerdefrsit; Einhaltung

  • OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 1 Ws (Vollz) 7/20

    Anforderungen an die Ausführung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13

    Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 1 Ws Vollz 7/20
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