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   VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96   

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VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96 (https://dejure.org/1997,6348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96 (https://dejure.org/1997,6348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - PB 15 S 3017/96 (https://dejure.org/1997,6348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluß der Fachkammer für Personalvertretungssachen; Besetzung des Spruchkörpers; Streit um Mitbestimmung bei der Umsetzung von Beamten innerhalb einer Niederlassung der Deutschen Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtszuständigkeit in Personalvertretungssachen; Sofortige Beschwerde vor dem Arbeitsgericht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung von Beamten innerhalb der Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 236 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96
    Nach herrschender Meinung kommt es für die Bestimmung des Rechtswegs, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschlüsse vom 10.4.1986, BGHZ 97, 312, 313, 314, und vom 29.10.1987, BGHZ 102, 280, 283; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, 2. Auflage, RdNr. 17 zu § 17).

    Im Falle einer negativen Feststellungsklage kann es freilich auf die Rechtsnatur des vom Beklagten behaupteten Anspruchs ankommen (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 29.10.1987, a.a.O.).

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96
    Über die sofortige Beschwerde entscheidet der Senat nach § 29 Abs. 9 S. 2 PostPersRG in entsprechender Anwendung der §§ 83 Abs. 5, 78 Abs. 1 ArbGG in weiter entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 ArbGG ohne Anhörung der Beteiligten durch seinen Vorsitzenden (vgl. BAG, Beschluß vom 10.12.1992, BAGE 72, 84, 87, 88; Germelmann-Matthes-Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Auflage, RdNr. 90 zu § 48 und RdNr. 13 zu §§ 78; Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Auflage, RdNr. 4 zu § 78; Hauck, ArbGG, RdNr. 9 zu § 48 und RdNr. 9 zu § 78).

    Dies entspricht auch herrschender Meinung (vgl. BAG, Beschluß vom 10.12.1992, a.a.O.; Germelmann- Matthes-Prütting, a.a.O., RdNr. 84 zu § 48; Hauck, a.a.O., RdNr. 3 zu § 78).

  • BAG, 26.06.1996 - 1 AZB 2/96

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96
    Unerheblich ist ferner, daß der Beteiligte - wie hier offenbar geschehen - ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren über das Bestehen des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG bei der Umsetzung von Beamten beim Arbeitsgericht einleiten kann (vgl. dazu BAG, Beschlüsse vom 26.6.1996 - 1 AZB 2/96 und 1 AZB 4/96 -, ZfPR 97, S. 4).

    Denn damit ist auch noch nicht gesagt, daß das geltend gemachte Mitbestimmungsrecht des Beteiligten nach § 99 BetrVG besteht (vgl. BAG, Beschlüsse vom 26.6.1996, a.a.O.).

  • BAG, 26.06.1996 - 1 AZB 4/96

    Rechtsweg - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Beamten der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96
    Unerheblich ist ferner, daß der Beteiligte - wie hier offenbar geschehen - ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren über das Bestehen des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG bei der Umsetzung von Beamten beim Arbeitsgericht einleiten kann (vgl. dazu BAG, Beschlüsse vom 26.6.1996 - 1 AZB 2/96 und 1 AZB 4/96 -, ZfPR 97, S. 4).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - PB 15 S 3017/96
    Nach herrschender Meinung kommt es für die Bestimmung des Rechtswegs, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, auf die Natur des Rechtsverhältnisses an, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschlüsse vom 10.4.1986, BGHZ 97, 312, 313, 314, und vom 29.10.1987, BGHZ 102, 280, 283; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, 2. Auflage, RdNr. 17 zu § 17).
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