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   VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02   

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https://dejure.org/2002,30647
VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02 (https://dejure.org/2002,30647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02 (https://dejure.org/2002,30647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2002 - PL 15 S 1416/02 (https://dejure.org/2002,30647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten; Mangelnde Mitwirkung bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Personalvertretung; Voraussetzung für die Einleitung des personalvertretungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17

    Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung;

    Demzufolge stellt das Fernbleiben von Personalratssitzungen ohne Verhinderungsgrund eine Pflichtverletzung dar, die in schwerwiegenden Fällen zum Ausschluss des betreffenden Personalratsmitglieds aus dem Personalrat führt (so VG Mainz, Urteil vom 25. März 2008 - 5 K 790/07.MZ -, juris Rn. 16 unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 6. November 1984 - 5 A 3/84 - VGH Mannheim, Beschluss vom 19. November 2002 - PL 15 S 1416/02 -, PersV 2003, 352 ff. und Beschluss des OVG Münster vom 8. Mai 1995 - 1 A 3650/93.PVB -, juris Kurztext; vgl. auch Daniels in PersR 5/2018 S. 16 ff.; für eine Pflicht zur Teilnahme an Personalratssitzungen auch während der Freizeit: Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. Februar 1969 zu § 29 Abs. 1 Satz 2 PersVG 1955 - BVerwG VII P 11.67 -, juris Rn. 16).
  • VG Mainz, 25.03.2008 - 5 K 790/07

    Unentschuldigtes Fehlen eines Personalratsmitglieds als Ausschlussgrund

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 19. November 2002 - PL 15 S 1416/02 - (ZfPR 2003, 303) ausgesprochen, dass ein Personalratsmitglied, das den Sitzungen des Personalrats ohne Mitteilung der Verhinderung überwiegend fern bleibt, seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt und deshalb aus dem Personalrat ausgeschlossen werden kann.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 6 PB 16.02

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens auf die Rücknahme einer

    In der Personalvertretungssache BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BVerwG 6 PB 16.02 VGH PL 15 S 1416/02 In der Personalvertretungssache wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.

    VGH PL 15 S 1416/02.

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