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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94   

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VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94 (https://dejure.org/1995,2293)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94 (https://dejure.org/1995,2293)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 (https://dejure.org/1995,2293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für eine fristlose Kündigung - zur Kenntniserlangung iSd BGB § 626 Abs 2; zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch einen Angestellten ohne Genehmigung des Dienstherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsberechtigter gegenüber den Arbeitnehmern von Gemeinden; Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers der Gemeinde; Beginn der Frist der §§ 626 Abs. 2 BGB, 54 Abs. 2 Bundesangestelltentarif (BAT) vor tatsächlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Gegenüber den Arbeitnehmern von Gemeinden ist Kündigungsberechtigter im Sinne der §§ 626 Abs. 2 BGB, 54 Abs. 2 BAT das nach der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung zuständige Organ (im Anschluß an BAG, Urteil v 18.5.1994 - 2 AZR 930/93 -).

    Bei einer Gemeinde ist Kündigungsberechtigter das nach der Gemeindeordnung zuständige Organ (vgl. BAG, Urteil v. 20.4.1977, PersV 1979, 31; Urteil v. 18.5.1994 - 2 AZR 930/93 -).

    Beide Voraussetzungen, selbständige Stellung des Dritten im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebs, müssen also kumulativ Vorliegen (vgl. BAG, Urteil v. 18.5.1994, a.a.O., n.w.N.).

    Ein Organisationsmangel, der es rechtfertigen würde, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB vor tatsächlicher Kenntniserlangung durch den Gemeinderat beginnen zu lassen, liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers der Gemeinde in der nächsten ordentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wird, nachdem der Bürgermeister von dem Kündigungssachverhalt Kenntnis erlangt hat (vgl. dazu BAG, Urteil v. 18.5.1994, a.a.O.).

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Dabei besteht der Grundsatz, daß Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.6.1989 - 15 S 896/89 -, ZBR 1990, 130 m.w.N.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, BAGE 26, 219; Urteil v. 24.4.1975, BAGE 27, 113).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlußverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 20.6.1989, a.a.O.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.).

    Ob es bei den nachgeschobenen Gründen auf den Zeitpunkt der Einführung dieser Gründe in das Beschlußverfahren ankommt (verneinend BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.), kann offenbleiben.

    Die Zustimmung der Beteiligten zu 1. und zu 2. zu der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. ist zu ersetzen, da der Stadt wegen der in ihrer Gesamtheit schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Beteiligten zu 3. unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile sowie der möglichen kollektiven Interessen der Personalräte und der Belegschaft an den Beteiligten zu 3. in seiner personalvertretungsrechtlichen Funktion (vgl. dazu BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.; Urteil v. 24.4.1975, a.a.O.) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 54 Abs. 1 BAT).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Im öffentlichen Dienst ist eine Verweisung auf das Dienstrecht der Beamten zulässig, wenn sie - wie hier - eindeutig ist und das in bezug genommene Recht mit der tariflichen Regelung in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (vgl. BAG, Urteil v. 7.9.1982, BAGE 41, 47, m.w.N.).

    Die Anknüpfung an die beamtenrechtliche Regelung gewährleistet, daß die Tarifvertragsparteien von ihrer Sachgerechtigkeit ausgehen dürfen (vgl. BAG, Urteil vom 9.6.1982, BAGE 39, 138; Urteil v. 7.9.1982, a.a.O.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Tarifvertragsparteien auf das Dienstrecht der Beamten verweisen dürfen (vgl. BAG, Urteil v. 7.9.1982, BAGE 41, 47 m.w.N.).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (vgl. BAG, Urteil v. 31.3.1993, BAGE 73, 42; Urteil v. 29.7.1993, NJW 1994, 1675; jeweils m.w.N.).

    Bei dieser Pflichtverletzung des Beteiligten zu 3. könnte es sich aber um einen Dauertatbestand handeln, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt eine fristlose Kündigung auszusprechen (vgl. BAG, Urteil v. 29.7.1993, a.a.O.; dazu auch Disziplinarhof beim VGH Bad.-Württ., Urteil v. 5.2.1988 - DH 20/87 -).

    Allein durch die Anführung einer Rechnung vom 28.8.1992 über 35 575, 26 DM in der dem Antragsteller am 4.1.1995 vorgelegten Abrechnung über "Einkünfte" konnte der Antragsteller keine "sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis" der maßgebenden Tatsachen (vgl. BAG, Urteil v. 29.7.1993, a.a.O.) erlangen, auf die es für den Fristbeginn grundsätzlich ankommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89

    Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Dabei besteht der Grundsatz, daß Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.6.1989 - 15 S 896/89 -, ZBR 1990, 130 m.w.N.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, BAGE 26, 219; Urteil v. 24.4.1975, BAGE 27, 113).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlußverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 20.6.1989, a.a.O.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.1995 - 3 Sa 51/95

    Nebentätigkeit: Pflicht zur Ablieferung aus Nebentätigkeit erhaltener Vergütung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Denn in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes sind Angestellte und Beamte mit den gleichen Aufgaben betraut, weshalb sich allein schon daraus vielfach übereinstimmende oder doch ähnliche Problemlagen im Hinblick auf eine Nebentätigkeit ergeben (vgl. dazu das im Rechtsstreit zwischen dem Beteiligten zu 3. und der Stadt ergangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16.8.1995 - 3 Sa 51/95 - vgl. auch GKÖD, Bd. IV, RdNr. 2 zu § 11 BAT).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, ist von den Gerichten nicht zu kontrollieren (vgl. BAG, Urteil v. 20.4.1983, BAGE 42, 239).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Auf der anderen Seite wird ebenso das Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit daran geschützt, daß der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon den Anschein möglicher Interessen - oder Loyalitätskonflikte vermeidet (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.1.1990, BVerwGE 84, 299, m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59

    Abfindung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Auf die Frage nach einem abschließend gebildeten Kündigungswillen kommt es im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zustimmung durch den Personalrat zur außerordentlichen Kündigung nicht an, da ein ordnungsgemäßes Zustimmungsverfahren nur dann nicht vorliegt, wenn der Dienststellenleiter den Personalrat erst einschaltet, nachdem die Kündigungsabsicht verwirklicht, d.h. die Kündigung erklärt ist (vgl. BAG, Urteil v. 28.2.1974, BAGE 26, 27, Urteil v. 13.11.1975, BAGE 27, 331, und Urteil v. 28.9.1978, BAGE 31, 83, zur Anhörung nach § 102 BetrVG 1972 unter Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom 18.1.1962, BAGE 12, 174, zu § 66 BetrVG 1952).
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
    Auf die Frage nach einem abschließend gebildeten Kündigungswillen kommt es im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zustimmung durch den Personalrat zur außerordentlichen Kündigung nicht an, da ein ordnungsgemäßes Zustimmungsverfahren nur dann nicht vorliegt, wenn der Dienststellenleiter den Personalrat erst einschaltet, nachdem die Kündigungsabsicht verwirklicht, d.h. die Kündigung erklärt ist (vgl. BAG, Urteil v. 28.2.1974, BAGE 26, 27, Urteil v. 13.11.1975, BAGE 27, 331, und Urteil v. 28.9.1978, BAGE 31, 83, zur Anhörung nach § 102 BetrVG 1972 unter Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom 18.1.1962, BAGE 12, 174, zu § 66 BetrVG 1952).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 4 S 1685/85

    Nebentätigkeitsgenehmigung für den gewerblichen Ankauf und Verkauf von

  • BAG, 30.11.1978 - 2 AZR 145/77

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Zumutbarkeit der

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 746/78

    Nebentätigkeitsvergütungen - Künstlerische Tätigkeiten - Künstlerische

  • BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92

    Arbeitszeit auf Schiffen - Arbeiter und Angestellte

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99

    Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit

    Dabei gilt der Grundsatz, dass Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94 -, ZBR 1996, 344 = PersR 1996, 439 = PersV 1997, 267 = IÖD 1996, 68; BAG, Beschluss vom 02.08.1974, BAGE 26, 219, und Urteil vom 24.04.1975, BAGE 27, 113).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er sein Kündigungsrecht nicht verlieren will, innerhalb der Frist nicht nur den Zustimmungsantrag beim Personalrat stellen, sondern bei Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Verwaltungsgericht einleiten muss (vgl. BAG, Beschluss vom 18.08.1977, NJW 1978, 661, und Beschluss des Senats vom 28.11.1995, a.a.O.).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlussverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.1995, a.a.O.; BAG, Beschluss vom 22.08.1974, a.a.O.).

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Damit sind nicht nur für Beamte nach Art. 33 Abs. 5 GG mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte betroffen (Baumgärtel/Fieberg in GKÖD Bd. IV Stand November 2000 T § 11 Rn. 3; VGH Baden-Württemberg 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - ZBR 1996, 345 = PersV 1997, 267).
  • BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung

    Dies gilt auch mit Blick auf den von den Antragstellerinnen zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - (PersR 1996, 439, 443).
  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    So ist das Wissen des Bürgermeisters einer Kommune unerheblich, wenn nach der einschlägigen Gemeindeordnung nicht er, sondern der Gemeindevorstand kündigungsberechtigt ist (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3 b; VGH Mannheim 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 - PersR 1996/439).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des

    Es kann dahinstehen, ob die Antragstellerin diese unzweifelhaft für den ersten Zustimmungsersetzungsantrag vom 19. Juli 2012 einschlägige Frist gewahrt hat und ob die Frist des § 626 Abs. 2 BGB auch für nachträglich in das gerichtliche Verfahren eingeführte Kündigungsgründe gilt (bejahend etwa Altvater u.a., BPersVG, 7. Aufl. 2011, § 47 Rn. 47 und Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 13. Aufl. 2012, § 47 Rn. 46, § 103 Rn. 73; verneinend Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 -, juris Rn. 36; Wiese u.a., GK-BetrVG, Band II, 10. Aufl. 2014, § 103 Rn. 83; offengelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. November 1995 - PL 15 S 2169/94 -, juris Rn. 63; unklar MüKO-Henssler, BGB, 5. Aufl. 2009, Band 4, § 626 Rn. 321 und ohne Aussage hierzu Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 -, juris Rn. 24 ff., und vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, juris Rn. 29 f., sowie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2009, a.a.O., juris Rn. 65 f.).
  • VG Köln, 16.10.2006 - 3 K 3618/05

    Anerkennung von gesundheitlichen Beschwerden als Dienstunfall bzw.

    vgl. im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.1995 - 2 A 5573/95 -, OVG/Schütz/Maiwald, Beamtenrecht ES/CII 3.1 Nr. 64 m.w.N.; VGH München, Urteil vom 17.05.1995 - 3 B 94.3181 -, ZBR 1996, 344.
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