Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.04.2001 - PL 15 S 2420/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13083
VGH Baden-Württemberg, 24.04.2001 - PL 15 S 2420/00 (https://dejure.org/2001,13083)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.2001 - PL 15 S 2420/00 (https://dejure.org/2001,13083)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 2001 - PL 15 S 2420/00 (https://dejure.org/2001,13083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Personalrats bei Auflösung eines Bauverwaltungsamts; Maßnahmen der Arbeitsorganisation; Verletzung des Mitwirkungsrechts des Personalrats

  • Judicialis

    LPVG § 80 Abs. 1 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG § 80 Abs. 1 Nr. 11
    Personalvertretung: Mitwirkung, Arbeitsorganisation, Behördenorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.2001 - PL 15 S 2420/00
    Durch seine Antragstellung im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat der Antragsteller den möglichen Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.1992, BVerwGE 91, 45, 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.1999 - A 5 S 3/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.2001 - PL 15 S 2420/00
    Arbeitsorganisation und Geschäftsverteilung sollen danach der Mitwirkung des Personalrats unterliegen, während davon unterschieden wird und zu unterscheiden ist die Behördenorganisation (vgl. OVG NW, Beschluss vom 21.06.1989, ZBR 1990, 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.05.1999, PersR 2000, 162; Roschütz/Amend/Killinger, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, 10.Aufl. 2000, RdNr. 14 zu § 80 LPVG); unter Arbeitsorganisation versteht man demzufolge die planmäßige Regelung der Arbeitsausführung zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle durch deren Beschäftigte (vgl. Widmaier/Leuze/Wörz, Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg, RdNr. 64 zu § 80 LPVG).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 199/03

    Unterliegen der Mitbestimmung einer Ablehnung von Altersteilzeit; Frage nach

    Dieser Mitbestimmungstatbestand erfasst nicht die Altersteilzeit nach § 80 a LBG M-V bzw. nach entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen (vgl. zu § 88 Abs. 1 Nr. 8 BlnPersVG: OVG Berlin, Beschluss vom 27.02.2001 - OVG 60 PV 9.00 -, PersR 2001, 431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht