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VG Stuttgart, 17.01.2000 - PL 22 K 9/98 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.01.2000 - PL 22 K 9/98
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - PL 15 S 523/00
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - PL 15 S 523/00
Formularmäßiger Beihilfeausschluss nicht mitbestimmungspflichtig
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 17. Januar 2000 - PL 22 K 9/98 - geändert.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 17. Januar 2000 - PL 22 K 9/98 - zu ändern und den Antrag abzulehnen.
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 5/00
Beihilfeanspruch eines Angestellten des öffentlichen Dienstes in …
Wegen ihres weiteren Vortrags wird auf den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift vom 27.04.00 (Bl. 13 bis 19 der Berufungsakte) und den Schriftsatz vom 09.05.00 nebst Anlage (Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2000 - PL 22 K 9/98 - Bl. 29 bis 36 der Berufungsakte) Bezug genommen. - LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 6/00
Beihilfeanspruch eines Arbeiters des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg
Er verteidigt das angegriffene Urteil und weist zusätzlich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Januar 2000 (Az.: PL 22 K 9/98) hin, wonach das Vorgehen des Landes im Zusammenhang mit der Aufnahme der Ausnahmeregelung im Arbeitsvertrag gegen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 6 LPersVG BW verletze.