Rechtsprechung
OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsPersVG § 80 Abs. 3 Nr. 1
Verteilung der Arbeitszeit, Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung durch eine Dienstanweisung über den Abbau eines Ferienüberhangs; Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtszeit der Lehrer einer Musikschule; Ausgleich der den Urlaubsanspruch übersteigenden unterrichtsfreien Zeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung durch eine Dienstanweisung über den Abbau eines Ferienüberhangs; Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtszeit der Lehrer einer Musikschule; Ausgleich der den Urlaubsanspruch übersteigenden unterrichtsfreien Zeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.11.2006 - PL 9 K 744/06
- OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
- BVerwG, 08.12.2010 - 6 P 22.10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06
Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
Hierzu bedarf es vielmehr einer entsprechenden Anordnung des Dienststellenleiters, weil sich die zeitliche Arbeitsverpflichtung der Musikschullehrer ansonsten auf die in den genannten Vorschriften festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränken würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1984 a. a. O., S. 3; Beschl. v. 23.8.2007 - 6 P 7.06 -, juris Rn. 30, 31; VGH BW, Beschl. v. 20.6.2000, PersR 2000, 431, 432;… SächsLAG, Urt. v. 28.1.2009 - 9 Sa 1/08 -, juris).Die danach von den Musikschullehrern zu erbringenden Arbeitsleistungen können diese nach ihrer freien Entscheidung zeitlich ungebunden erfüllen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8.2007 a. a. O., Rn. 35).
Die von den Musikschullehrern abzuleistenden zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtsstunden stellen sich damit als Teil ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit selbst dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8.2007 a. a. O., Rn. 36, 37).
- BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04
Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
Diese ist vielmehr den einschlägigen gesetzlichen und tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen zu entnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005, BVerwGE 124, 34, 37; Beschl. v. 20.7.1984, BVerwGE 70, 1, 2;… Rehak in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, § 75 Rn. 114).Gegenteiliges ergibt sich, entgegen der Auffassung des Antragstellers, nicht aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.6.2005 (BVerwGE 124, 34 ff).
Daraus folge für den Mitbestimmungstatbestand nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG/§ 80 Abs. 3 Nr. 1 SächsPersVG, dass bei Fehlen der in § 75 Abs. 4 BPersVG/§ 80 Abs. 4 SächsPersVG bezeichneten Ausnahmevoraussetzungen, insbesondere bei Voraussehbarkeit der dienstlichen Erfordernisse, die Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden im Einzelfall, also nicht nur in Bezug auf die Grundsätze, mitbestimmungspflichtig sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.6.2005 a. a. O., S. 34, 36, 37, 38).
- LAG Sachsen, 28.01.2009 - 9 Sa 1/08
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
Darüber hinaus verweist der Beteiligte auf das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28.1.2009 - 9 Sa 1/08 -, das er sich zu eigen macht.Hierzu bedarf es vielmehr einer entsprechenden Anordnung des Dienststellenleiters, weil sich die zeitliche Arbeitsverpflichtung der Musikschullehrer ansonsten auf die in den genannten Vorschriften festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränken würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1984 a. a. O., S. 3;… Beschl. v. 23.8.2007 - 6 P 7.06 -, juris Rn. 30, 31; VGH BW, Beschl. v. 20.6.2000, PersR 2000, 431, 432; SächsLAG, Urt. v. 28.1.2009 - 9 Sa 1/08 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99
Personalrat: Mitbestimmung beim Urlaubsplan; Ausgleich des Ferienüberhangs
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 223/09
Hierzu bedarf es vielmehr einer entsprechenden Anordnung des Dienststellenleiters, weil sich die zeitliche Arbeitsverpflichtung der Musikschullehrer ansonsten auf die in den genannten Vorschriften festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beschränken würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1984 a. a. O., S. 3;… Beschl. v. 23.8.2007 - 6 P 7.06 -, juris Rn. 30, 31; VGH BW, Beschl. v. 20.6.2000, PersR 2000, 431, 432;… SächsLAG, Urt. v. 28.1.2009 - 9 Sa 1/08 -, juris).
- BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09
Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von …
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag durch Beschluss vom 16. August 2010 ab (- PL 9 A 223/09 -) und ließ die Rechtsbeschwerde zu. - OVG Sachsen, 20.05.2014 - PL 9 A 358/12
Verteilung der Arbeitszeit; Urlaubsplan; Mitwirkungsrechte
In der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 16. August 2008 - PL 9 A 223/09 -, juris Rn. 18 f.) ist jedoch geklärt, dass allein mittelbare Auswirkungen einer Regelung auf die wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit nicht ausreichen, eine Mitbestimmungspflicht zu begründen. - VG Darmstadt, 30.07.2019 - 23 K 458/19
Mitbestimmung
Bei den Musikschullehrern ist es zudem üblich, den sog. "Ferienüberhang", der aus der Länge der Ferienzeit entsteht - während der auch kein Musikschulunterricht erteilt wird -, durch Erhöhung der Deputatsstunden auf die Schulzeit umzulegen, was durch Entscheidung des Schulleiters geschieht und ebenfalls nicht der Mitbestimmung unterliegt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 9.11.2010, 1 AZR 147/09; OVG Sachsen, Beschluss vom 16.08.2010, PL 9 A 223/09; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2000, PL 15 S 2134/99; alle juris).