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   OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04   

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https://dejure.org/2006,24662
OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04 (https://dejure.org/2006,24662)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04 (https://dejure.org/2006,24662)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - PL 9 B 1004/04 (https://dejure.org/2006,24662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung einer personalvertretungsrechtlichen Zustimmung zu einer Eingruppierungsmaßnahme aus beachtlichem Grunde ; Beschwerde gegen verfahrensbeendende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts im personalvertretungsrechtlichen Hauptsacheverfahren ; Umfang des ...

  • Judicialis

    SächsPersVG § 82 Abs. 2 Nr. 1; ; SächsPersVG § 80 Abs. 1; ; SächsPersVG § 80 2 Nr. 1; ; SächsPersVG § 80 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04
    Hat der einzelne Angehörige des öffentlichen Dienstes - wie im Falle des sich aus der Tarifautomatik ergebenden Vergütungsanspruchs - ein gegen die Dienststelle durchsetzbares Recht auf Regelung einer ihn selbst betreffenden Personalangelegenheit, so fehlt es an der für die Schaffung eines Initiativrechts wesentlichen Grundlage, weil der Personalrat anderenfalls im Gegensatz zu der ihm zukommenden vertretungsrechtlichen Stellung zum Sachwalter des Einzelnen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.1976, BVerwGE 50, 186).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 17 L 4895/98

    Beachtlichkeit; Begründung; Bewertung; Dienststellenleiter; Eingruppierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04
    Im Anschluss an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 20.4.2001, PersV 2002, 412) meint der Beteiligte, die in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.4.1984 (aaO) getroffene Aussage, dass der Personalrat "nicht einmal die vom Dienststellenleiter ermittelten Tätigkeits- und sonstigen Eingruppierungsmerkmale in Frage stellen und etwa durch eine eigene Bewertung der dem Beschäftigten zugewiesenen Aufgaben ersetzen" dürfe, sei auf die Beachtlichkeit der Begründung einer Zustimmungsverweigerung zu übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 15 S 1613/91

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu Eingruppierung - Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9 B 1004/04
    Ist die Streitfrage somit höchstrichterlich bereits geklärt, rechtfertigt die oben zitierte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20.4.2001, die von der hier und anderen Obergerichten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.3.1992 - 15 S 1613/91 - zitiert nach JURIS; OVG Rh-Pf, Beschl. v. 7.3.1995, AS RP-SL 26, 162) vertretenen Auffassung abweicht, keine Umdeutung des sinngemäß geltend gemachten Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) in den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 334/21

    Initiativrecht; Höhergruppierung von Beschäftigten; Globalantrag;

    Hat der einzelne Angehörige des öffentlichen Dienstes - wie im Falle des sich aus der Tarifautomatik ergebenden Vergütungsanspruchs - ein gegen die Dienststelle durchsetzbares Recht auf Regelung einer ihn selbst betreffenden Personalangelegenheit, so fehlt es an der für die Schaffung eines Initiativrechts wesentlichen Grundlage, weil der Personalrat andernfalls im Gegensatz zu der ihm zukommenden vertretungsrechtlichen Stellung zum Sachwalter des Einzelnen würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2006 - PL 9 B 1004/04 - juris Rn. 5).

    Schließlich kann der Personalrat nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 SächsPersVG seine Zustimmungsverweigerung auch auf individuelle Tatsachen stützen (zum Vorstehenden insgesamt in Bezug auf den inhaltlich übereinstimmenden § 73 Abs. 3 Satz 1 PersVG Saarland BVerwG a. a. O.; a. A. noch SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2006 - PL 9 B 1004/04 -, juris Rn. 5; neuerdings auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24. Januar 2020 - 17 LP 1/19 -, juris Rn. ff. mit kritischer Anmerkung Janssen, jurisPR-ArbR 19/2020 Anm. 7).

  • OVG Sachsen, 20.12.2006 - PL 9B 1004/04
    Az.: PL 9 B 1004/04.
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