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   OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02   

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https://dejure.org/2002,2130
OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Rettungsfahrzeugführers bei Überquerung einer Kreuzung bei Rotlicht; Inanspruchnahme von Sonderrechten i.S.d. § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO); Zur Rechtsverfolgung notwendige Gutachterkosten als Herstellungsaufwand; Erstattungsfähigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 255

  • RA Kotz

    Unfall mit Rettungsfahrzeug (mit Rotlicht) im Kreuzungsbereich - Verschuldensfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 255
    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung; Zu den Sorgfaltspflichten des Führers eines Rettungsfahrzeugs, der bei Rotlicht eine Kreuzung überqueren will; Haftungsverteilung bei Kollision an Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz)

    StVO § 38, StVG §§ 7,17, BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34
    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Rettungsfahrzeug

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Haftung für Rettungsdienstfahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kreuzungsunfall mit Rettungsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 711
  • PVR 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    (BGH NJW 89, 3009; OLG Hamm NJW-RR 99, 253; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG Rdnr. 6 m.w.N.).

    Da es dem Schädiger nach geltendem Recht nicht zu Gute kommen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt nicht oder in Eigenregie repariert, darf der Geschädigte in Höhe der fiktiven Werkstattkosten abrechnen (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009; Palandt/Heinrichs, 6l. Auflage, § 249 BGB Rdnr. 8; Hentschel a.a.O. Rdnr. 23; Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage Anh. I Rdnr. 57 ff.).

    Offensichtlich ging auch das Landgericht davon aus, daß nach geltender Rechtslage ein Geschädigter die fiktiven Reparaturkosten einschließlich der auf sie entfallenden Mehrwertsteuer verlangen kann (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Da es dem Schädiger nach geltendem Recht nicht zu Gute kommen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt nicht oder in Eigenregie repariert, darf der Geschädigte in Höhe der fiktiven Werkstattkosten abrechnen (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009; Palandt/Heinrichs, 6l. Auflage, § 249 BGB Rdnr. 8; Hentschel a.a.O. Rdnr. 23; Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage Anh. I Rdnr. 57 ff.).

    Offensichtlich ging auch das Landgericht davon aus, daß nach geltender Rechtslage ein Geschädigter die fiktiven Reparaturkosten einschließlich der auf sie entfallenden Mehrwertsteuer verlangen kann (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).

  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93

    Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01

    Amtshaftung - Verkehrsunfall mit Rettungswagen - Fahrerhaftung des Staates -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Der Bayerische Rettungsdienst ist, wie auch der anderer Bundesländer, öffentlich-rechtlich organisiert (vergleiche im einzelnen: OLG Nürnberg DAR 2001, 512).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Grundsätzlich dürfen Sonderrechte nur unter größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen werden (BGHZ 63, 327, 329).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • AG Dortmund, 07.01.1999 - 114 C 11293/98

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Hinsichtlich der Streitpunkte, ob der Geschädigte nur Anspruch auf Ersatz von angemessenen "Honoraren" von Sachverständigen hat, wie der Sachverständige mangels spezieller Tarife gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen seine Leistungen bewerten darf und ob der Geschädigte von dem Sachverständigen zumindest eine detaillierte Rechnung verlangen muß bzw. der Schädiger das Fehlen einer solchen Rechnung - zum Beispiel nach Zeitaufwand und Stundensatz - dem Geschädigten entgegenhalten kann, gibt es mittlerweile eine Vielzahl von amtsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. nur die zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommenden Entscheidungen der Amtsgerichte Herne-Wanne, Essen und Dortmund, alle abgedruckt in NZV 99, 254 ff.).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Da er jedoch im Streitfall als Hilfsperson für den hoheitlichen Aufgabenbereich einer Rettungsfahrt eingesetzt wurde, handelte er in Ausführung eines öffentlichen Amtes und genießt von daher das Haftungsprivileg des § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Artikel 34 GG (BGH NJW 91, 2954; OLG Nürnberg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 9 U 81/98

    Abrechnung auf Reparaturkostenbasis im Schadensersatzrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    (BGH NJW 89, 3009; OLG Hamm NJW-RR 99, 253; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 9 U 143/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Rot in die Kreuzung einfahrenden

  • KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer

  • OLG Hamburg, 08.07.1998 - 8 W 162/98

    Berufsrecht; keine Festsetzung der Umsatzsteuer trotz Erklärung über

  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auch nach Auffassung des Senats ist der Schädiger in allen anderen Fällen dadurch ausreichend geschützt, dass er bzw. seine Versicherung einen Anspruch hat, sich Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen abtreten zu lassen (vgl. OLG Nürnberg, SP 2002, 358 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; LG Kaiserslautern, Der Verkehrsanwalt 2014, 246).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.

    Denn soweit sie der Meinung ist, die Sachverständigenkosten seien überhöht, kann sie sich entsprechende Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB abtreten lassen und diese selbst gegen den Sachverständigen geltend machen (OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 543).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. hierzu: Grunsky, Zur Ersatzfähigkeit unangemessen hoher Sachverständigenkosten, NZV 2000, Seite 4, 5; Roß, a. a. O., Seite 322; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 249, 250; auch AG München, NZV 98, 298, 290; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Rziff.

    cc) Die Beklagte ist insoweit nicht rechtlos gestellt, da sie sich gegebenenfalls die Rechte des Geschädigten gemäß §§ 315 Abs. 3 bzw. 280, 631 Abs. 1, 812 BGB analog § 255 BGB hätte abtreten lassen und z. B. im Wege der Aufrechnung geltend machen können (vgl. hierzu Grunsky, a. a. O.; Geigel, a. a. O., Rziff. 113; Staudinger, a. a. O., § 251 Rziff. 122; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471).

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