Rechtsprechung
BGH, 22.03.1999 - PatAnwZ 10/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
PatAnwO § 5 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Zulassung zum Patentanwalt; Erfordernis einer halbjährigen Tätigkeit in einer patentanwaltlichen Praxis
- Anwaltsblatt
§ 5 PatAnwO
- Judicialis
PatAnwO § 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatAnwO § 5 Abs. 2
Anforderungen an Tätigkeit bei einem Patentanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1073
- MDR 1999, 962
- GRUR 1999, 692
- BB 1999, 1295
- AnwBl 2000, 255
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt) . - BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt) . - BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt) .
- BGH, 13.10.2014 - PatAnwZ 1/14
Berufsrecht der Patentanwälte: Antrag eines Rechtsreferendars auf Zulassung zur …
Auch der erkennende Senat geht davon aus, dass es sich bei der Ausbildung beim Patentanwalt um eine Tätigkeit handelt, die im Umfang deutlich über eine Nebentätigkeit hinausgeht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 1999 - PatAnwZ 10/98, NJW-RR 1999, 1073, 1074 und - PatAnwZ 11/98, NJW-RR 1999, 1072, 1073). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 55/12 Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt).
- LSG Hessen, 12.02.2015 - L 1 KR 183/13
Anspruch eines Rechtssekretärs auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der …
Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt). - LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 177/14
Anspruch eines Volljuristen bei einer Versicherung auf Befreiung von der …
Beide Tätigkeiten sind grundsätzlich getrennt zu betrachten (vgl BGH Beschluss vom 22.3.1999 - PatAnwZ 10/98 - EBE/BGH 1999, 150 f, zum Erfordernis einer mindestens halbjährigen Tätigkeit "bei einem Patentanwalt", das nur dann erfüllt ist, wenn der Antragsteller auf dem Gebiet eines Patentanwalts tätig geworden ist und nicht lediglich im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses in einem Unternehmen" bei einem dort ebenfalls angestellten Syndikusanwalt). - BGH, 22.03.1999 - PatAnwZ 11/98
Anforderungen an Tätigkeit bei einem Patentanwalt
Wie der Senat im Beschluß vom heutigen Tage in der Sache PatAnwZ 10/98 näher dargelegt hat, erfüllt die Tätigkeit eines Bewerbers in der Patentabteilung eines Unternehmens unter Leitung und Betreuung eines dort angestellten "Syndikus-Anwalts" nicht die bereits erörterten Voraussetzungen einer Beschäftigung bei einem Patentanwalt in dessen freiberuflichem Arbeitsbereich.