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   OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91   

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OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91 (https://dejure.org/1991,3521)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 (https://dejure.org/1991,3521)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 1991 - 17 M 8357/91 (https://dejure.org/1991,3521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Mitbestimmungsrecht im Stufenverfahren unter Einbeziehung der Einigungsstelle ; Umfang der Rechte des Personalrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Mitbestimmungsrecht im Stufenverfahren unter Einbeziehung der Einigungsstelle ; Umfang der Rechte des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1992, 25
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
    Es bleibt offen, ob eine einstweilige Verfügung mit verfahrensrechtlichem Inhalt in einer Mitbestimmungsangelegenheit zulässig ist (vgl. dazu BVerwG vom 27.7.1990 - 6 PB 12.89 -, PersR 90, 297 m. Anm. v Hörter).

    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller für seinen Hauptantrag auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990 (- 6 PB 12.89 -, PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354 m. Anm. v. Albers).

    Es bedarf hier keiner Vertiefung, inwieweit diese Bemerkung - die im Schrifttum auch auf Kritik gestoßen ist (vgl. Dannhäuser, PersV 1991, 193 ff.) und von der Beschwerde selbst als noch nicht ausgereifter Diskussionsvorschlag gewertet wird - einen neuen rechtlich gangbaren Weg aufzeigt die auf gewichtigen Gründen beruhende herrschende Rechtsprechung der Obergerichte zum zulässigen Inhalt einstweiliger Verfügungen im Personalvertretungsrecht (vgl. dazu Albers a.a.O., S. 357 m. Nachw.) zu modifizieren.

  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
    Dagegen sind der Mitbestimmung die Elemente der Dienstplangestaltung entzogen, die den zeitlichen Umfang der dem einzelnen Bediensteten obliegenden Arbeitsleistung betreffen oder als Vorgabe auf der arbeitszeitlichen Wertung der dienstlichen Inanspruchnahme beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.1968 - VI I P 9.66 -, BVerwGE 30, 39, 42; Beschl. v. 21.7.1982 - 6 P 24.79 -, PersV 1983, 241 m. Nachw.; Beschl. v. 4.4.1985 - 6 P 37.82 -, PersV 1987, 155).
  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 24.79

    Umfang des Mitbestimmungsrechts bei der Aufstellung von Dienstplänen im Bereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
    Dagegen sind der Mitbestimmung die Elemente der Dienstplangestaltung entzogen, die den zeitlichen Umfang der dem einzelnen Bediensteten obliegenden Arbeitsleistung betreffen oder als Vorgabe auf der arbeitszeitlichen Wertung der dienstlichen Inanspruchnahme beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.1968 - VI I P 9.66 -, BVerwGE 30, 39, 42; Beschl. v. 21.7.1982 - 6 P 24.79 -, PersV 1983, 241 m. Nachw.; Beschl. v. 4.4.1985 - 6 P 37.82 -, PersV 1987, 155).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
    Dagegen sind der Mitbestimmung die Elemente der Dienstplangestaltung entzogen, die den zeitlichen Umfang der dem einzelnen Bediensteten obliegenden Arbeitsleistung betreffen oder als Vorgabe auf der arbeitszeitlichen Wertung der dienstlichen Inanspruchnahme beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.1968 - VI I P 9.66 -, BVerwGE 30, 39, 42; Beschl. v. 21.7.1982 - 6 P 24.79 -, PersV 1983, 241 m. Nachw.; Beschl. v. 4.4.1985 - 6 P 37.82 -, PersV 1987, 155).
  • VG Hamburg, 23.02.1989 - 1 VG FL 7/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
    Diese Voraussetzungen, über die im rechtlichen Ausgangspunkt weithin Einigkeit besteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.6.1991 - 18 M 8459/91 - ebenso OVG Bremen, zuletzt Beschl. v. 28.5.1991 - OVG PV - B 3/91 - VG Hamburg, Beschl. v. 23.2.1989 - 1 VG FL 7/89 -, PersR 1989, 204 ff. m. w. Nachw.; Dannhäuser, a.a.O., S. 203 m. w. Nachw.; vgl. auch Albers, a.a.O., 357 m. w. Nachw.), sind im vorliegenden Fall indessen nicht erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - PL 15 S 3286/20

    Öffnung und Aufschließen von Hochschulgebäuden während der Corona-Pandemie ist

    Insbesondere in den Fällen, in denen die Hauptsache vorweggenommen wird, muss für den Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht werden, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der geltend gemachte Mitbestimmungstatbestand gegeben ist bzw. die vom Personalrat angeführten Verweigerungsgründe innerhalb dessen rechtlicher Grenzen liegen (ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, BeckRS 2005, 20465; vgl. auch OVG HH, Beschluss vom 04.11.2002 - 8 Bs 269/02 PVL -, Juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Personalrat weder die Durchführung einer Maßnahme noch deren Außerkraftsetzung, so sie denn unter Verletzung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften ergeht, begehren kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.8.1989, PersR 1992 S. 25 f.).
  • OVG Thüringen, 19.05.2021 - 5 PO 617/20

    Personalvertretungsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren;

    Ein möglicher Verstoß gegen ein Beteiligungsrecht des Antragstellers sowie der mögliche Nachteil, dass er wegen der Dauer des Verfahrens in der Hauptsache eine etwaige Missachtung des Beteiligungsrechts ggf. über einen längeren Zeitraum hinnehmen müsste, bilden als solche noch keinen Verfügungsgrund (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2020 - 20 B 1111/20.PVB -, juris Rn. 25 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 5 B 10334/16 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 62 PV 1.12 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. August 1991 - 17 M 8357/91 - PersR 1992, 25 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 61 PV 1.09

    Personalvertretungsrecht: subjektive Abwehrrechte der Personalvertretung bei

    Ein möglicher Verstoß gegen ein Beteiligungsrecht des Antragstellers sowie der mögliche Nachteil, dass er wegen der Dauer des Verfahrens in der Hauptsache eine etwaige Missachtung des Beteiligungsrechts ggf. über einen längeren Zeitraum hinnehmen müsste, begründet keinen Verfügungsgrund (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 1991 - 17 M 8357.91 -, PersR 1992, 25, 26).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1993 - 17 M 2332/93

    Zulässigkeit des Erlasses einstweiliger Verfügungen mit einem Ausspruch

    Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht dort seine bereits früher (Beschl. v. 12.6.1991 - 18 M 8459/91 und v. 20.8.1991 - 17 M 8357/91) ausgesprochene Ansicht bekräftigt, daß auch im personalvertretungsrechtlichen Verfahren einstweilige Verfügungen mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts im Grundsatz zulässig sind.

    20.8.1991 - 17 M 8357/91) ausgesprochene Ansicht bekräftigt, daß auch im personalvertretungsrechtlichen Verfahren einstweilige Verfügungen mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts im Grundsatz zulässig sind.

  • VG Göttingen, 21.02.2001 - 7 B 7001/01

    Abordnung einer Verwaltungsfachangestellten; Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Vielmehr muss als Verfügungsgrund eine vorläufige Regelung in der Weise unabweisbar notwendig erscheinen, dass dem Personalrat ohne sie für die von ihm wahrzunehmenden Belange unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, PersR 1992, 25; OVG Bremen; Beschluss vom 28.05.1991 - PV B 3/91 -, PersR 1991, 472; HessVGH, Beschluss vom 01.06.1994 - TL 864/94 -, IÖD 1994, 202), was z.B. nicht der Fall ist, wenn die Personalvertretung es selbst in der Hand hätte, das Beteiligungsverfahren gemäß § 70 Abs. 1 NPersVG weiter voranzutreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.11.193 - 12 M 2/93 -, LS in ZfPR 1995, 21; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, Stand: 11/00, § 83 Rn 108).

    Insofern müsste der Antragsteller nämlich glaubhaft machen, dass ein von ihm in Anspruch genommenes Beteiligungsrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991, a.a.O.); diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 17 MP 7/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Antrag des Personalrats auf Verpflichtung der

    Das Bundespersonalvertretungsgesetz räumt den Personalvertretungen nicht das im Beschlussverfahren verfolgbare Recht ein, den Dienststellen die Durchführung bestimmter, der Mitbestimmung unterliegender Maßnahmen zu untersagen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 15.12.1978 - 6 P 13/78 -, juris Rdnr. 43; Beschl. v. 15.3.1995 - 6 P 28/93 - juris Rdnr. 20; Beschl. v. 3.7.2013 - 6 PB 10/13 -, juris Rdnr. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 20.8.1991 -17 M 8357/91 - n.v.).
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 8 Bs 269/02

    Anordnung des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts für Polizeibeamten ;

    Dabei sind auch die Folgen, welche die begehrte einstweilige Verfügung für die Beteiligte hat, und sonstige der begehrten Feststellung etwa entgegenstehende gewichtige Gründe zu berücksichtigen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 27.2.1992, ESVGH Bd. 42 S. 216, 221; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.8.1991, PersR 1992 S. 25, 26; OVG Münster, Beschl. v. 14.10.1991, PersR 1992 S. 68, 71; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.1988, ZBR 1988 S. 324, 325; Dannhäuser, PersV 1991 S. 193, 203).".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 62 PV 1.12

    Personalvertretung; Mitbestimmung; einstweilige Verfügung; Antrag auf

    Ein möglicher Verstoß gegen ein Beteiligungsrecht des Antragstellers sowie der mögliche Nachteil, dass er wegen der Dauer des Verfahrens in der Hauptsache eine etwaige Missachtung des Beteiligungsrechts ggf. über einen längeren Zeitraum hinnehmen müsste, bilden als solche noch keinen Verfügungsgrund (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 42 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 1991 - 17 M 8357.91 -, PersR 1992, 25, 26).
  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328

    Anträge des Personalrates auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

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  • OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99

    Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das

  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328/02
  • OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bs 118/00

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats durch die Beschäftigung von

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92

    Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

  • VG München, 14.05.2020 - M 20 PE 20.1576

    Ersatzzuständigkeit des Gesamtpersonalrats

  • VG Göttingen, 26.02.2007 - 6 B 2/07

    Anordnung; Beteiligungsrecht; Dienstortwechsel; Dienststelle;

  • VG München, 14.05.2020 - M 20 PE 20.1664

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei Einstellung in der

  • VG Bremen, 02.10.2015 - 7 V 1750/15
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