Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,602
BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90 (https://dejure.org/1991,602)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 6 P 7.90 (https://dejure.org/1991,602)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 6 P 7.90 (https://dejure.org/1991,602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Neue Arbeitsmethode - Tarifrecht - Überwachungseinrichtungen - Fortbildung

  • JurPC-Archiv

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 155
  • NVwZ-RR 1993, 153 (Ls.)
  • DVBl 1992, 892
  • PersR 1992, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 94, 108 ff. und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4) wird mit dem Begriff der "Arbeitsmethode" festgelegt, auf welchem Bearbeitungsweg und mit welchen Arbeitsmitteln durch welche Beschäftigten die der jeweiligen Dienststelle vom Gesetz oder auf andere Weise gestellte Aufgabe erfüllt werden soll.

    Unter diesen Mitbestimmungstatbestand fallen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1; BVerwGE 72, 94, 102 ff.) solche Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit qualitativ oder quantitativ zu fördern, d.h. die Güte und Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern.

    Sofern damit mittelbar ein Rationalisierungseffekt und eine höhere Belastung der betroffenen Beschäftigten verbunden wäre, hat das Beschwerdegericht diese Möglichkeit zu Recht unberücksichtigt gelassen, weil dies eine nicht beabsichtigte Folge wäre, die jede technische oder organisatorische Umstellung mittelbar nach sich ziehen kann (BVerwGE 72, 94, 104).

    Mitbestimmungspflichtig sind deshalb nur Festlegungen in bezug auf erst einzurichtende Arbeitsplätze oder Änderungen der Anlage und Ausgestaltung vorhandener Arbeitsplätze, die ihrer Eigenart nach oder wegen ihrer Auswirkungen auf den dort Arbeitenden objektiv geeignet sind, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 72, 94, 100 f.; 74, 28, 29 f.; 78, 47, 49).

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89

    Überwachungsgeeignete Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Diese Anforderungen hat der Senat in dem Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 - (PersR 1990, 113) dahin präzisiert, daß ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats auch dann gegeben ist, wenn ein entsprechendes Programm - noch - nicht vorhanden ist, soweit nur die Anlage der technischen Datenverarbeitung selbst unmittelbar die Überwachung von Leistung oder Verhalten der Beschäftigten ermöglicht.

    Ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die technische Einrichtung aufgrund ihrer Konstruktion überhaupt nicht zur Überwachung geeignet ist, wenn es zur Überwachung einer technischen Änderung der Anlage bedarf (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 - a.a.O.) oder wenn zur Inanspruchnahme der Anlage zu Überwachungs- und Kontrollzwecken eine besondere Einweisung der sie bedienenden Beschäftigten und damit deren Mitwirkung an ihrer eigenen Überwachung erforderlich ist.

  • BVerwG, 30.01.1986 - 6 P 19.84

    Einführen einer neuen Arbeitsmethode und Frage des Begriffe des

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 94, 108 ff. und Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 6 P 19.84 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4) wird mit dem Begriff der "Arbeitsmethode" festgelegt, auf welchem Bearbeitungsweg und mit welchen Arbeitsmitteln durch welche Beschäftigten die der jeweiligen Dienststelle vom Gesetz oder auf andere Weise gestellte Aufgabe erfüllt werden soll.
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Unter diesen Mitbestimmungstatbestand fallen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1; BVerwGE 72, 94, 102 ff.) solche Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit qualitativ oder quantitativ zu fördern, d.h. die Güte und Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern.
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BVerwGE 80, 143, 145 f.; BAGE 51, 143, 150).
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Eine die Mitbestimmung des Personalrats ausschließende tarifvertragliche Regelung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 = ZBR 1986, 213 = PersV 1986, 323 mit weiteren Nachweisen) dann, wenn ein Sachverhalt unmittelbar durch Tarifvertrag geregelt ist, es also zum Vollzug der Regelung keines besonderen Ausführungsakts bedarf.
  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 = DVBl. 1988, 355 = PersR 1988, 51) ausgeführt hat, unterliegen gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG alle diejenigen technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Personalrats, die ihrer Konstruktion oder konkreten Verwendungsweise nach eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ermöglichen.
  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BVerwGE 80, 143, 145 f.; BAGE 51, 143, 150).
  • BVerwG, 17.02.1986 - 6 P 21.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Verhütung von Gesundheitsschäden -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Mitbestimmungspflichtig sind deshalb nur Festlegungen in bezug auf erst einzurichtende Arbeitsplätze oder Änderungen der Anlage und Ausgestaltung vorhandener Arbeitsplätze, die ihrer Eigenart nach oder wegen ihrer Auswirkungen auf den dort Arbeitenden objektiv geeignet sind, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 72, 94, 100 f.; 74, 28, 29 f.; 78, 47, 49).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
    Mitbestimmungspflichtig sind deshalb nur Festlegungen in bezug auf erst einzurichtende Arbeitsplätze oder Änderungen der Anlage und Ausgestaltung vorhandener Arbeitsplätze, die ihrer Eigenart nach oder wegen ihrer Auswirkungen auf den dort Arbeitenden objektiv geeignet sind, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 72, 94, 100 f.; 74, 28, 29 f.; 78, 47, 49).
  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Die Arbeitsmethode ist das auf der Grundlage der personellen, räumlichen, technischen und sonstigen bedeutsamen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Dienststelle entwickelte Modell des Ablaufs derjenigen Arbeit, die zur Aufgabenerfüllung geleistet werden muss (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1985 a.a.O. S. 108 bzw. S. 22, vom 14. März 1986 - BVerwG 6 P 10.83 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 7 S. 32 f., vom 24. September 1991 - BVerwG 6 P 6.90 - BVerwGE 89, 65 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 20 S. 31 und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 S. 24).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Änderung oder Ausweitung für die von ihr betroffenen Dienstkräfte ins Gewicht fallende körperliche oder geistige Auswirkungen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1985 a.a.O. S. 109 bzw. S. 23, vom 14. März 1986 a.a.O. S. 33 und vom 27. November 1991 a.a.O. S. 24 f.).

    Wie nämlich den Ausführungen in Abschnitt II 7 b) dieser Beschlussgründe zu entnehmen ist, ist die der Einführung vergleichbare Änderung oder Ausweitung einer Arbeitsmethode nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 BlnPersVG deckungsgleich mit der Einführung einer grundlegenden neuen Arbeitsmethode nach § 90 Nr. 3 BlnPersVG, weil darunter auch Änderungen fallen, die für die betroffenen Dienstkräfte ins Gewicht fallende körperliche oder geistige Auswirkungen haben (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1985 a.a.O. S. 109 f. bzw. S. 23, vom 14. März 1986 a.a.O. S. 33 und vom 27. November 1991 a.a.O. S. 24 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00

    Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung

    Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung sind dann zur Überwachung geeignet, wenn sie mit einem entsprechenden Programm versehen sind oder werden können (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O. und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 ZfPR 1992, 102).

    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 (145f.) = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 63 und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - a.a.O.), ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt.

    Der Schutzzweck der Mitbestimmungsvorschrift gebietet demgemäß bei Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung die Beteiligung der Personalvertretung nicht nur, wenn ein zur Überwachung der Beschäftigten geeignetes Programm in der Anlage installiert ist, sondern auch schon dann, wenn die Anlage ohne weiteres, d.h. ohne unüberwindliche Hindernisse, mit einem solchen Programm versehen werden kann (Beschluß vom 27. November 1991 - a.a.O.).

    Auch wenn zur Inanspruchnahme der Anlage zu Überwachungs- und Kontrollzwecken eine besondere Einweisung der sie bedienenden Beschäftigten und damit deren Mitwirkung an ihrer eigenen Überwachung erforderlich ist, greift der Mitbestimmungstatbestand vorher nicht ein (vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelfallmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidungen- auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 13, vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3, vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - PersR 1992, 147, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - PersR a.a.O., S. 361 und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR a.a.O., S. 451, 453 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht