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   BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91   

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BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91 (https://dejure.org/1992,2926)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1992 - 6 P 9.91 (https://dejure.org/1992,2926)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - 6 P 9.91 (https://dejure.org/1992,2926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 370 (Ls.)
  • PersR 1992, 311
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Die Anfechtungsberechtigten haben damit die Möglichkeit, über den Verfahrensgegenstand zu disponieren (vgl. dazu Beschluß vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 = PersR 1991, 337 = DVBl. 1991, 1204); sie können deshalb dadurch, daß sie lediglich die Berichtigung des Wahlergebnisses beantragen, eine weitergehende gerichtliche Entscheidung vermeiden, mit der die Ungültigkeit der gesamten Wahl festgestellt wird; andererseits können sie mit dem Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit neben dem Berichtigungsantrag auch dem Gericht die Entscheidung darüber überlassen, ob der von ihnen erkannte Fehler zur Berichtigung des Wahlergebnisses oder zur Erklärung der Wahl als ungültig führt.

    Zwar muß jeder Antragsteller innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darlegen, aus welchen Gründen nach seiner Meinung gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sei (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 6. Juni 1991 a.a.O.).

    Seine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl und seine Nachforschungen zur Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen der gestellten Anträge waren zwar nicht durch das Vorbringen der Beteiligten begrenzt; vielmehr sind die Gerichte grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, bei der Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag auch nachträglich vorgetragene, "ja sogar überhaupt nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen", wie der Senat in seinem erwähnten Beschluß vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 a.a.O. - zur Bedeutung des Anfechtungsantrages näher ausgeführt hat.

  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Auch wenn die Grenzen der Nachprüfung nicht in gleicher Weise durch die Substantiierungspflicht innerhalb der Anfechtungsfrist gezogen sein mögen, wie es für das Wahlprüfungsverfahren nach dem Wahlrecht des Landes Nordrhein-Westfalen angenommen worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - NVwZ 1992, 257), so verdient doch der Gedanke einer Beschränkung der Nachprüfung im wesentlichen auf das, was durch das Vorbringen der Beteiligten veranlaßt worden ist, im Interesse einer schnellen Durchsetzung des Wählerwillens durch Entscheidung über das mit einer Antragsbegründung zum Ausdruck gebrachte Berichtigungsbegehren Beachtung (vgl. ferner Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 = DVBl. 1980, 230; zustimmend Redeker DVBl. 1981, 83, 87 sowie Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 86 Rn. 12; zur Begrenzung der Amtsermittlung im Beschlußverfahren durch das Vorbringen der Beteiligten vgl. auch Beschluß des BAG vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76

    Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Danach kann ein Anfechtungsberechtigter, also z.B. eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft, die Wahl allein mit der Begründung anfechten, das Wahlergebnis sei vom Wahlvorstand - nach einem im übrigen ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren - falsch ermittelt worden, und er kann aufgrund dessen begehren, diesen Fehler durch anderweitige Verteilung der Sitze auf die einzelnen Gruppen der Dienstkräfte oder auf die verschiedenen Listen zu berichtigen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - PersV 1968, 187 und vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - PersV 1978, 312; sowie zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BB 1977, 244).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Auch wenn die Grenzen der Nachprüfung nicht in gleicher Weise durch die Substantiierungspflicht innerhalb der Anfechtungsfrist gezogen sein mögen, wie es für das Wahlprüfungsverfahren nach dem Wahlrecht des Landes Nordrhein-Westfalen angenommen worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - NVwZ 1992, 257), so verdient doch der Gedanke einer Beschränkung der Nachprüfung im wesentlichen auf das, was durch das Vorbringen der Beteiligten veranlaßt worden ist, im Interesse einer schnellen Durchsetzung des Wählerwillens durch Entscheidung über das mit einer Antragsbegründung zum Ausdruck gebrachte Berichtigungsbegehren Beachtung (vgl. ferner Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 = DVBl. 1980, 230; zustimmend Redeker DVBl. 1981, 83, 87 sowie Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 86 Rn. 12; zur Begrenzung der Amtsermittlung im Beschlußverfahren durch das Vorbringen der Beteiligten vgl. auch Beschluß des BAG vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Auch wenn die Grenzen der Nachprüfung nicht in gleicher Weise durch die Substantiierungspflicht innerhalb der Anfechtungsfrist gezogen sein mögen, wie es für das Wahlprüfungsverfahren nach dem Wahlrecht des Landes Nordrhein-Westfalen angenommen worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - NVwZ 1992, 257), so verdient doch der Gedanke einer Beschränkung der Nachprüfung im wesentlichen auf das, was durch das Vorbringen der Beteiligten veranlaßt worden ist, im Interesse einer schnellen Durchsetzung des Wählerwillens durch Entscheidung über das mit einer Antragsbegründung zum Ausdruck gebrachte Berichtigungsbegehren Beachtung (vgl. ferner Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 = DVBl. 1980, 230; zustimmend Redeker DVBl. 1981, 83, 87 sowie Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 86 Rn. 12; zur Begrenzung der Amtsermittlung im Beschlußverfahren durch das Vorbringen der Beteiligten vgl. auch Beschluß des BAG vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Danach kann ein Anfechtungsberechtigter, also z.B. eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft, die Wahl allein mit der Begründung anfechten, das Wahlergebnis sei vom Wahlvorstand - nach einem im übrigen ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren - falsch ermittelt worden, und er kann aufgrund dessen begehren, diesen Fehler durch anderweitige Verteilung der Sitze auf die einzelnen Gruppen der Dienstkräfte oder auf die verschiedenen Listen zu berichtigen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - PersV 1968, 187 und vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - PersV 1978, 312; sowie zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BB 1977, 244).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91
    Danach kann ein Anfechtungsberechtigter, also z.B. eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft, die Wahl allein mit der Begründung anfechten, das Wahlergebnis sei vom Wahlvorstand - nach einem im übrigen ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren - falsch ermittelt worden, und er kann aufgrund dessen begehren, diesen Fehler durch anderweitige Verteilung der Sitze auf die einzelnen Gruppen der Dienstkräfte oder auf die verschiedenen Listen zu berichtigen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - PersV 1968, 187 und vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - PersV 1978, 312; sowie zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BB 1977, 244).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Insoweit können die Anfechtungsberechtigten über den Verfahrensgegenstand disponieren (BVerwG 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 - AP BPersVG § 25 Nr. 3).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Mit Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 - (Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1, S. 1 ff.) hat der Senat zwar betont, daß jeder Antragsteller innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darlegen muß, aus welchen Gründen nach seiner Meinung gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sei (a.a.O. S. 3).

    f) Ergänzend hierzu wird nochmals darauf hingewiesen (vgl. schon Beschluß vom 8. Mai 1992 a.a.O.), daß es der auch das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren kennzeichnenden, durch Dispositionsmaxime und Mitwirkungspflicht der Beteiligten geprägten Tendenz widerspricht, wenn die Verwaltungsgerichte ohne erkennbaren und aktenkundigen Anlaß die Wahlunterlagen beiziehen, um nach Gründen zu forschen, aus denen sich die Ungültigkeit der Wahlergebnisse ergeben könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 -, Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1 = PersR 1992, 311 = PersV 1992, 439 = ZfPR 1993, 155, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 -, Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1 = PersR 1992, 311 = PersV 1992, 439 = ZfPR 1993, 155.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1957 - VII P 4.57 -, BVerwGE 5, 324 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 1 = PersV 1959, 209, vom 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 -, Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 = DVBl. 1991, 1204 = PersR 1991, 337 = PersV 1992, 76 = RiA 1992, 204 = ZfPR 1991, 169, vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 -, a. a. O., vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 = PersR 1998, 516 = ZfPR 1999, 18, und vom 28. Mai 2009 - 6 PB 11.09 -, Buchholz 251.91 § 25 SächsPersVG Nr. 1 = NVwZ-RR 2009, 690 = PersR 2009, 364 = PersV 2009, 383.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Zur Zulässigkeit des Antrags reicht indes die (substantiierte) Darlegung eines oder mehrerer solcher Gründe aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1992 - 6 P 9.91 -, PersR 1992, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Deshalb wird im Personalvertretungsrecht das Erfordernis einer Begründung des Wahleinspruchs mangels einfachgesetzlicher Regelung auch nur aus dem allgemeinen verwaltungsprozessual geltenden Begründungszwang abgeleitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.06.1991 - 6 B 8.89 -, PersR 1991, 337 = DVBl. 1991, 1204 und BVerwG, Beschl. v. 08.05.1992 - 6 B 9/91 -, PersV 1992, 439 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.09.1997 - 1 A 778/97.PVL -, PersV 1999, 220; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.09.1997 - 1 A 778/97.BVL -, PersV 1999, ) und nur im Hinblick auf den verwaltungsprozessualen Amtsermittlungsgrundsatz eine Präklusion im verwaltungsgerichtlichen Wahlprüfungsverfahren abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    In Übereinstimmung mit den sich aus prozeßrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen hat sich gegenüber dem Beschluß des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1957 die Auffassung durchgesetzt, daß der Antragsteller im personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahren innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darlegen muß, aus welchem Grund nach seiner Meinung gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sei; zur Zulässigkeit des Antrags reiche indes die Darlegung eines oder mehrerer solcher Gründe aus (so der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 -, Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1; ähnlich früher bereits Dietz/Richardi, Bundespersonalvertretungsgesetz, 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 25, sowie Fischer/Goeres, GKÖD, Rdn. 34 zu § 25 BPersVG und Anh. 2 zur Kommentierung von § 83 BPersVG, Rdn. 7).

    Dieser Befund liefert einen zusätzlichen Beleg für die Richtigkeit der vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 8. Mai 1992 (aaO) zum Ausdruck gebrachten und vom Fachsenat weiter entwickelten Auffassung, daß die Nachprüfung der Begründetheit einer Wahlanfechtung im wesentlichen auf das zu beschränken ist, was durch das Vorbringen der Beteiligten veranlaßt ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09

    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der

    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.

    Damit soll verhindert werden, dass durch unsubstantiierte Angriffe die Gültigkeit der Wahl und der Bestand des Wahlergebnisses über einen längeren Zeitraum offen bleiben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.1037

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Verfahren wegen Wahlanfechtung

    Nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen einer Möglichkeit von Wahlfehlern lösen keine Pflicht des Gerichts zur Nachforschung nach Gründen für die Ungültigkeit einer Personalratswahl aus (im Anschluss an BVerwG, B.v. 8.5.1992 - 6 P 9.91 - PersR 1992, 311).

    Allerdings lösen nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen einer Möglichkeit von Wahlfehlern keine Pflicht des Gerichts zur Nachforschung nach Gründen für die Ungültigkeit einer Personalratswahl aus (vgl. BVerwG, B.v. 8.5.1992 - 6 P 9.91 - PersR 1992, 311).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04

    Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag betreffend eine Personalratswahl auch nicht innerhalb der Anfechtungsfrist geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 9/91 - PersV 1992, 439 ff. = ZfPR 1993, 155 ff. = juris; Hess. VGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 22 TL 3981/96 - ESVGH 47, 174 ff. = ZfPR 1997, 148 ff. = juris, Beschluss vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - ESVGH 44, 102 ff. = PersR 1994, 327 ff. = juris).
  • VG Berlin, 24.10.2012 - 70 K 10.12

    Personalvertretungsrecht - Wahlrecht; Feststellung der richtigen Größe eines

    Derart verstanden ist der Antrag zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16/10 - Juris, Rn. 27; ders., Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 9/91 - Juris, Rn. 16).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 16/10 - Juris, Rn. 27; ders., Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 9/91 - Juris, Rn. 16).

  • VG Aachen, 28.09.2012 - 15 K 1481/12

    Berücksichtigung von zu einer anderen Dienststelle zugewiesenen Beschäftigten des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 219/13

    Anfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Ermittlung der Zahl der

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 3 A 393/16

    Verselbständigung Dienststelle, Abstimmungsvorstand, Wahlanfechtung, Zulässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2467/12

    Verfügen eines vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer Agentur für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - 60 PV 3.05

    Rechtmäßigkeit einer Personalratswahl; Auswirkungen einer fehlenden Auskunft über

  • VG Köln, 17.12.2012 - 33 K 3127/12

    Anspruch der antragsberechtigten Dienststelle auf Berichtigung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 1.21

    Fehlerhafte Personalratswahl; Heilung von Wahlverfahrensmängeln; Bezeichnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 190/13

    Anfechtung der Wahl des Personalrats bei Vorliegen eines Verstoßes gegen

  • VG Köln, 17.12.2012 - 33 K 3125/12

    Möglichkeit der antragsberechtigten Dienststelle zur Geltendmachung der

  • BVerwG, 16.04.2015 - 5 PB 24.14

    Feststellung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

  • VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3981/96

    Anfechtung einer Personalratswahl - Berücksichtigung von außerhalb der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21

    Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen

  • VG Mainz, 11.01.2022 - 5 K 526/21

    Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2012 - 12b K 2360/12

    Agentur für Arbeit; Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Wahlanfechtung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2003 - 8 L 279/02

    Zur Wahlanfechtung nach § 18 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

  • VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 1/97

    Keine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Stimmzettel für

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - PL 15 S 147/11

    Umdeutung eines Wahlanfechtungsantrages auf Berichtigung in Antrag auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1998 - 1 A 315/98

    Personalratswahl; Anfechtung; Frist; Begründung; Aufforderung zur Nachreichung

  • VG Düsseldorf, 17.05.2013 - 40 L 329/13

    Personalvertretungsrecht; Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren;

  • VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16

    Anfechtung der Wahl eines Präsidialrates des Kammergerichts durch Richter;

  • VG Meiningen, 11.11.1998 - 3 P 50019/98

    Anfechtbarkeit einer Personalratswahl; Anforderungen an die Gültigkeit einer

  • VG Sigmaringen, 10.08.2001 - P 11 K 5/01

    Personalvertretungswahl

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