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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1991 - 1 B 1690/91 .PVL   

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https://dejure.org/1991,4845
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1991 - 1 B 1690/91 .PVL (https://dejure.org/1991,4845)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 .PVL (https://dejure.org/1991,4845)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 1 B 1690/91 .PVL (https://dejure.org/1991,4845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Einleitung; Fortführung; Dienststellenleiter; Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsverfahren; Mitwirkungsverfahren

  • dgb-bildungswerk-nrw.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1992, 68
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2544/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen

    Der Charakter des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens als eines objektiven Verfahrens hindert nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem Sinne, dass er sich auf Verfahrenshandlungen bezieht, wie hier die Verpflichtung, dem Mitbestimmungsverfahren einstweilen Fortgang zu geben (Abkehr von der Rechtsprechung des OVG NRW, Beschlüsse vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91.PVL -, PersR 1992, 68, und vom 6.9.1994 - 1 B 1548/94 PVB -, PersR 1994, 571.).

    Der Fachsenat schließt sich damit der Rechtsprechung des BVerwG an und löst sich von der in seinen Beschlüssen vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91.PVL - (PersR 1992, 68) und vom 6.9.1994 - 1 B 1548/94.PVB - (PersR 1994, 571) aufgezeigten gegenteiligen Rechtsauffassung.

  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei

    Münster (Beschluß vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 PVL).

    1991 - 1 B 1690/91.PVL -, es sei ausnahmsweise nur.

  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Demgegenüber hält das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Feststellung des zur Hauptsache sachlich Begehrten (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 2 BvR 1167 u.a. - BVerfGE 71, 305 (347) und vom 05. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 - NJW 1988, 249) und das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluß vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 PVL) sogar eine endgültige Feststellung im einstweiligen Verfügungsverfahren für zulässig, während auch Dannhäuser (Das Spannungsverhältnis zwischen Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und rechtzeitigem Rechtsschutz für die Personalvertretung, PersV 1991, 194 (202 ff.)) eine vorläufige Feststellung als die gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ansieht.

    Das OVG Münster meint in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 - 1 B 1690/91.PVL -, es sei ausnahmsweise nur eine endgültige Feststellung im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung möglich, denn das Gericht müsse, wenn es sich mit der seinen Feststellungen eigenen verbindlichen Wirkung feststellend zur Rechtslage äußere, diese abschließend beurteilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681/02

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Abordnung eines

    Nach den gemäß § 85 Abs. 2 Satz 1 ArbGG entsprechend anwendbaren Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung kann eine einstweilige Verfügung, welche auch eine Feststellung zum Gegenstand haben kann, - OVG NRW, Beschluss vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91.
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 8 Bs 269/02

    Anordnung des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts für Polizeibeamten ;

    Dabei sind auch die Folgen, welche die begehrte einstweilige Verfügung für die Beteiligte hat, und sonstige der begehrten Feststellung etwa entgegenstehende gewichtige Gründe zu berücksichtigen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 27.2.1992, ESVGH Bd. 42 S. 216, 221; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.8.1991, PersR 1992 S. 25, 26; OVG Münster, Beschl. v. 14.10.1991, PersR 1992 S. 68, 71; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.1988, ZBR 1988 S. 324, 325; Dannhäuser, PersV 1991 S. 193, 203).".
  • OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99

    Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das

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  • OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bs 118/00

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats durch die Beschäftigung von

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  • OVG Saarland, 08.03.1993 - 5 W 3/93

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Einschränkung des

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  • VG Düsseldorf, 03.11.2004 - 1 L 3101/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aussetzung der Vollziehung

    einschränkend auf Ausnahmefälle: OVG NRW, Beschluss vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91.PVL -, NWVBl.
  • VG Düsseldorf, 03.11.2004 - 1 L 3274/04

    Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses über die Anweisung der

    einschränkend auf Ausnahmefälle: OVG NRW, Beschluss vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91.PVL -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681

    Vorliegen eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • VG Lüneburg, 06.05.1998 - 8 B 3/98

    Einstweilige Verfügung zu Gunsten von Personalratsmitgliedern und ihres

  • OVG Saarland, 26.06.1992 - 5 W 4/92

    Konkurrenz von Beteiligungsrechten bei der Neuordnung der Straßenbauverwaltung;

  • VG Lüneburg, 27.04.1998 - 8 B 1/98

    Einstweilige Verfügung zu Gunsten eines Schulungsanspruchs (§ 46 Abs. 6 BPersVG);

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