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   BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91   

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https://dejure.org/1992,8669
BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91 (https://dejure.org/1992,8669)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 6 P 14.91 (https://dejure.org/1992,8669)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 6 P 14.91 (https://dejure.org/1992,8669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der zum Rücktritt des Personalrats führenden Motive für die Wirksamkeit des Rücktrittsbeschlusses - Personeller Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1993, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68

    Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
    Die Frage, ob die erkennbar gewordenen Motive billigenswert sind, hat allein der Wähler und nicht das Gericht zu beantworten (vgl. auch schon Beschluß vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6).

    Mit Recht hat es im Anschluß an den schon genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - auch auf Praktikabilitätsbedenken hingewiesen.

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
    Dementsprechend ist kein Raum für eine Überprüfung auf Ermessensfehler (vgl. für das Betriebsverfassungsrecht auch: BAG, Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91
    Dementsprechend ist kein Raum für eine Überprüfung auf Ermessensfehler (vgl. für das Betriebsverfassungsrecht auch: BAG, Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

    Wird der Angriff aus der Mitte des Personalrats geführt, bewirkt bereits die (einfache) Rechtswidrigkeit die Unwirksamkeit des Beschlusses (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - VII P 5.70 - BVerwGE 36, 174 [177]; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 P 12.04 - juris Rn. 20, indirekt offengelassen im Beschluss vom 26. November 1992 - 6 P 14.91 - juris Rn. 14).

    Anderes soll hier nur für die Ermessensüberprüfung gelten (Beschluss vom 23. Oktober 1970 - a.a.O. 176 f.; Beschluss vom 26. November 1992 - a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02

    Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats;

    Vor allem wird damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Mitglieder des Personalrats nicht gezwungen werden können, im Amt zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1969 - BVerwG 7 P 13.68 - Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 6 = ZBR 1970, 334 und vom 26. November 1992 - BVerwG 6 P 14.91 - Buchholz 251.2 § 24 BlnPersVG Nr. 1 = PersR 1993, 119).
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