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   LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95   

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https://dejure.org/1996,3613
LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95 (https://dejure.org/1996,3613)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95 (https://dejure.org/1996,3613)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 1996 - 16 (3) TaBV 110/95 (https://dejure.org/1996,3613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78a Abs. 4 BetrVG; § 1 Abs. 2 Nr. 1 b KSchG; § 15 Abs. 4 KSchG; § 626 BGB
    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses; Anforderungen an die Zumutbarkeitsprüfung; Möglichkeit der Beschränkung der Zumutbarkeitsprüfung auf den Betrieb in dem der Auszubildende Mitglied der Jugendvertretung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung eines kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Dauerarbeitsverhältnisses; Anforderungen an die Zumutbarkeitsprüfung; Möglichkeit der Beschränkung der Zumutbarkeitsprüfung auf den Betrieb in dem der Auszubildende Mitglied der Jugendvertretung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4; KSchG § 1 Abs. 2 Nr. 1b, § 15
    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Zumutbarkeit der Übernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 14
  • PersR 1997, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Insoweit kann von der Arbeitgeberin nicht verlangt werden, durch organisatorische Maßnahmen neue Arbeitsplätze zu schaffen, um die Weiterbeschäftigung zu gewährleisten (so ständige Rechtssprechung des BAG, Beschlüsse vom 24.07.1991, Az. 7 ABR 68/90 in AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972, Beschluß vom 29.11.1989 in AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972, Beschluß des BAG vom 16.08.1995, Az. 7 ABR 52/94).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.1995 - 8 TaBV 41/95

    Berufsausbildungsvertrag; Weiterbeschäftigungsanspruch von Amtsinhabern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 19.09.1995, Az. 8 TaBV 41/95 demgegenüber nur auf den Betrieb abgestellt, für den der Auszubildende in das betriebsverfassungsrechtliche Organ gewählt wurde.
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Insoweit kann von der Arbeitgeberin nicht verlangt werden, durch organisatorische Maßnahmen neue Arbeitsplätze zu schaffen, um die Weiterbeschäftigung zu gewährleisten (so ständige Rechtssprechung des BAG, Beschlüsse vom 24.07.1991, Az. 7 ABR 68/90 in AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972, Beschluß vom 29.11.1989 in AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972, Beschluß des BAG vom 16.08.1995, Az. 7 ABR 52/94).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.08.1992, Az. 2 AZR 22/92 (AP Nr. 39 zu § 15 KSchG n. F.), ausgeführt hat, ist bei der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Betriebsstillegung nach§ 15 Abs. 4 KSchG über den Wortlaut dieser Bestimmung hinaus eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf Unternehmensebene zu prüfen.
  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 15.10.1985, Az. 6 P 13.84 (BVerwGE 72, 154 ff.) für den Bereich des Personalvertretungsrechtes ausgeführt, daß der öffentliche Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, einen ausbildungsgerechten Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle oder Einrichtung des Landes zuzuweisen, weil der Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtem Verständnis der Vorschrift nicht landesweit bestehe, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugendvertretung seine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erhalten habe.
  • BVerwG, 20.12.1994 - 6 P 13.94

    Arbeitgeber - Anstellungskörperschaft - Gerichtliche Vertretung - Jugendvertreter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 16 (3) TaBV 110/95
    Demgegenüber wird in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.12.1994, Az. 6 P 13/94, der Rahmen weiter gezogen, da hier nicht auf den Ausbildungsbetrieb abgestellt wird, sondern auf den Direktionsbereich und darauf, daß bei verschiedenen Dienststellen Arbeitsplätze frei und besetzbar gewesen seien.
  • VGH Hessen, 18.12.2004 - 22 TL 312/04

    Ausbildungsdienststelle, Budgetierung, freier Dauerarbeitsplatz,

    Bezugspunkt für die Prüfung ihrer Weiterbeschäftigung sei schließlich nicht nur die FH A-Stadt-Friedberg, sondern es seien darüber hinaus auch die anderen Hochschulen des Landes, eventuell sogar andere Verwaltungszweige einzubeziehen, weil sie ihren Berufsausbildungsvertrag nicht mit der FH, sondern mit dem Land als Anstellungskörperschaft abgeschlossen habe und die Prüfung und Gewährleistung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unternehmensbezogen sei, wie etwa das LAG Niedersachsen (PersR 1997 S. 82) entschieden habe.

    Wenn demgegenüber das LAG Niedersachsen in dem von der Beteiligten zu 1. herangezogenen Beschluss vom 26. April 1996 - 16(3) TaBV 110/95 - (PersR 1997 S. 82 ff.) nicht nur auf den Ausbildungsbetrieb, sondern auf die (gesamte) unternehmerische Ebene abstellen will, übersieht es in seiner ausführlichen Begründung, dass der Begriff der Unzumutbarkeit des § 78 a BetrVG nicht dem des Kündigungsschutzrechtes gemäß § 626 BGB und § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) entspricht (vgl. schon BAG, Beschluss vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - juris und klarstellend Beschlüsse vom 6. November 1996 a.a.O.).

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