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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 5600/99.PVL   

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https://dejure.org/2001,9661
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 5600/99.PVL (https://dejure.org/2001,9661)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 A 5600/99.PVL (https://dejure.org/2001,9661)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 A 5600/99.PVL (https://dejure.org/2001,9661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung zu einer Umsetzungsmaßnahme; Angabe von außerhalb der eingeräumten Mitbestimmung liegenden Gründen; Fiktion der Billigung der Maßnahme; Unzumutbare Arbeitsbelastung eines Teilzeitbeschäftigten als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 34 K 7149/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 5600/99.PVL

Papierfundstellen

  • PersR 2001, 527
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Köln, 21.12.2010 - 33 K 6708/10

    Durch den Personalrat geltend zu machende Mehrbelastung der verbleibenden

    Unbeachtlich wäre eine fristgerechte Zustimmungsverweigerung nur dann, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vorn herein und eindeutig nicht zuordnen lässt oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, ZfPR 2001, S. 261 ff. und vom 07. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, ZfPR 1994, S. 121 ff.; OVG NRW Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 A 5600/99.PVL -, ZfPR 2001, S. 304 ff.).
  • VG Köln, 19.02.2010 - 33 K 6129/09

    Erforderlichkeit der Mitteilung eines Beschlusses des Personalrates über die

    Unbeachtlich wäre eine fristgerechte Zustimmungsverweigerung nur dann, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vorn herein und eindeutig nicht zuordnen lässt oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, ZfPR 2001, S. 261 ff. und vom 07. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, ZfPR 1994, S. 121 ff.; OVG NRW Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 A 5600/99.PVL -, ZfPR 2001, S. 304 ff.).
  • VG Aachen, 12.10.2006 - 16 K 2028/05
    Allerdings verliert ein in der Erörterung vorgebrachter Einwand des Personalrats, der - wie hier übereinstimmend angenommen - nicht offensichtlich außerhalb des eingeräumten Mitbestimmungsrechts liegt, seine Beachtlichkeit im Rahmen der Zustimmungsverweigerung nach § 66 Abs. 3 Satz 4 LPVG nicht schon deshalb, weil sich der Dienststellenleiter in der Erörterung damit auseinandergesetzt und erläutert hat, warum er den Einwand - vermeintlich - als unschlüssig erachtet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 A 5600/99.PVL -, PersR 2001, 304 = PersV 2002, 216.
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