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   BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86   

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https://dejure.org/1987,4748
BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86 (https://dejure.org/1987,4748)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1987 - 6 P 5.86 (https://dejure.org/1987,4748)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 (https://dejure.org/1987,4748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1983, 65
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82

    Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86
    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Zuweisung einer Dienstwohnung grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege, weil es sich dabei um einen ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Vorgang, nicht hingegen um eine soziale Angelegenheit handele (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - , Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 - ).

    Schon im Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, wenngleich nicht abschließend erörtert, daß ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Zuweisung einer solchen Wohnung bestehen könne, wenn die Dienststelle eine Auswahlentscheidung unter mehreren Dienstwohnungen oder unter mehreren in Betracht kommenden Beschäftigten zu treffen habe.

  • BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83

    Voraussetzungen der Mitbestimmung bei der Zuweisung von Wohnungen - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86
    Als "Zuweisung" einer Wohnung ist vielmehr ganz allgemein die Verschaffung des Nutzungsrechts an den die Wohnung bildenden Räumen anzusehen (vgl. dazu Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - ).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 B 132.81
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86
    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Zuweisung einer Dienstwohnung grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege, weil es sich dabei um einen ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Vorgang, nicht hingegen um eine soziale Angelegenheit handele (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - , Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 - ).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Damit unterliegen bei Dienstwohnungen weder Zuweisung und Kündigung noch die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen der Mitbestimmung des Personalrats (BVerwG Beschluß vom 17. September 1981 - 2 B 132.81 -, Buchholz, 232 § 74 BBG Nr. 4; BVerwG Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, ZBR 1985, 60; BVerwG Beschluß vom 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, Der Personalrat 1986, 54, m. kritischer Anmerkung von Sabottig; im Grundsatz bestätigt auch durch BVerwG Beschluß vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Der Personalrat 1988, 71; ein Mitbestimmungsrecht nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 HPVG a.F. verneint ausdrücklich auch Hess. VGH Beschlüsse vom 24. März 1982 - HPV TL 29/80 und HPV TL 28/80 - EzBAT § 65 BAT Höchste Dienstwohnungsvergütung Nr. 1).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. November 1987 (aaO) einen Mitbestimmungstatbestand bei der Zuweisung von Dienstwohnungen dann angenommen, wenn die Dienststelle eine Auswahl unter mehreren Bewerbern zu treffen habe.

    Der Wortlaut allein ließe eine Einordnung der Dienstwohnung begrifflich wohl zu (so auch BVerwG Beschluß vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Der Personalrat 1988, 71 zu § 75 BPersVG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 1 A 207/98
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 16 = PersV 1989, 65 = ZBR 1988, 104 = ZfPR 1989, 19; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 256.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, aaO; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 262.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, aaO; Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, aaO; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 262.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Maßnahmen fehlt es dem Landkreis an einem beteiligungsfähigen Partner auf Seiten der Personalvertretung; der bei dem Straßenbauamt N. gebildete Personalrat ist ihm nicht partnerschaftlich zugeordnet (vgl. Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - [PersV 1983, 65], und der Beteiligte zu 1) ist insoweit nicht beteiligungsfähig, weil der Antragsteller aus personalvertretungsrechtlicher Sicht nicht Bediensteter des Landkreises ist.
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